Gründen in der Schweiz – Kosten, Anmeldung und Steuern
Für deutsche Angestellte gilt die Schweiz schon immer als erstrebenswerter Arbeitsort: nirgendwo sonst auf der Welt werden im Schnitt höhere Gehälter bezahlt, durchschnittlich etwa 6.015 Euro pro Monat sind es. Kann man dann noch in den deutschen Grenzregionen wohnen und von den vergleichsweise günstigen Lebenserhaltungskosten profitieren, lohnt sich das noch mehr. Doch wie sieht es aus mit Gründern, die ihre Selbstständigkeit in die Eidgenossenschaft verlegen wollen? Worauf ihr achten müsst und wie sich Gründen in der Schweiz auch für euch lohnt, zeigen wir in diesem Artikel.

Das Bruttoinlandprodukt (BIP) pro Kopf gehört zu den höchsten der Welt, eine niedrige Arbeitslosenrate und hohe Erwerbsquote, der Schweizer Franken als äußerst stabile Währung und ein ausgeprägter Dienstleistungssektor und neue Technologien: die Schweiz ist ein attraktiver Wirtschaftsstandort.
Das zeigt sich auch im Kaufverhalten der Schweizer selbst: Der durchschnittliche E-Commerce-Umsatz pro Nutzer in der Schweiz steigt seit 2017 stetig und wird 2025 voraussichtlich 3753 € betragen. Erfahrt mehr über eure Chancen auf dem Schweizer E-Commerce-Markt im „Switzerland 2022 Ecommerce Country Report“!
Vorteile Gründen in der Schweiz
Und auch für Firmengründungen ist die Schweiz interessant: die geografischen Nähe zu Deutschland ist ebenso ein Pro wie die Mitgliedschaft in der Europäischen Freihandelsassoziation EFTA, ohne gleichzeitig in der EU oder dem Europäischen Wirtschaftsraum zu sein. Außerdem punktet der kleine Staat mit einer stabilen Währung und Politik und hat hochqualifiziertes, internationales Personal verfügbar. Aber auch ganz harte Fakten sprechen für eine Gründung hier.
Zahlen-Vergleich Schweiz & Deutschland
Umsatzsteuerpflicht | ab 100.000 CHF (ca. 100.400 Euro) Jahresumsatz | ab 22.000 EUR Jahresumsatz |
Mindesteinlage für Stammkapital bei GmbH | 20.000 CHF (20.085 Euro) | 25.000 Euro |
Gewinnsteuersatz | durchschnittlich 14,7 % | 15 % Körperschaftsteuer plus weitere Abgaben |
Mehrwertsteuer | 7,7 % | 19 % |
Gründen in der Schweiz: Gründerzentren und Hilfsangebote
Auch in der Schweiz werden Gründer nicht allein gelassen. Zwar gewährt der Staat keine direkte finanzielle Unterstützung bei der Gründung neuer Unternehmen. Ausgenommen die Arbeitslosenversicherung, die ähnlich unserem Gründungszuschuss Unterstützung für Arbeitslose bei der Gründung eines eigenes Unternehmen gibt. Mehr dazu hier: arbeit.swiss – Arbeitsmarktliche Massnahmen.
Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) unterstützt die Firmengründung mit seinem Portal EasyGov.swiss.
Die kantonale Wirtschaftsförderung ist ebenfalls eine wichtige Anlaufstelle, hier bekommt ihr die richtigen Kontaktpersonen vermittelt und weitere nützliche Tipps.
Tatsächlich findet sich auch ein Service zur Begleitung von Unternehmen aus EU-Staaten: Wenn ihr euren Firmensitz in die Schweiz verlegen wollt oder dort eine Niederlassung errichten, dann findet ihr hier eine Liste mit einer Auswahl von Treuhändern, an die ihr euch wenden könnt.
Die schweizerische Agentur für Innovationsförderung (Innosuisse) ist eine weitere wichtige Anlaufstelle, hier gibt es Förderangebote und Starthilfe-Projekte wie ein spezielles Coaching-Programm.
Ein besonderes Startup-Programm bietet Venturelab, eine Initiative von Innosuisse.
Auch das europäische Förderprogramm Eurostars bietet Startups und Spinoffs die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung zu erhalten. Es richtet sich an innovationsstarke kleine und mittlere Unternehmen und fördert die Zusammenarbeit von KMUs mit den Forschungsteams der passendsten Partnerländer des Programms.
Neben den zuständigen Behörden bietet auch die Handelskammer Deutschland-Schweiz Informationen und Hilfestellung für deutsche Firmengründer in der Schweiz.
Grundsätzliche Schritte zur Firmen-Gründung in der Schweiz
Tatsächlich ist die Firmengründung in der Schweiz nicht sehr aufwendig. Die Gründung einer Firma in der Schweiz dauert etwa zwei bis vier Wochen. Anmeldungen von Personengesellschaften können beim Staatssekretariat für Wirtschaft über das KMU-Portal online vollzogen werden.
Aufenthalt und Visum in der Schweiz
Mit deutschem Pass könnt ihr euch bis zu 90 Tage in einem 180 Tage Zeitraum in der Schweiz aufhalten, ohne ein Visum zu benötigen. Bei einem Aufenthalt von mehr als 90 Tagen wird eine Aufenthaltsbewilligung des kantonalen Migrationsamts nötigt.
Grundsätzlich dürfen alle Bürger der EU/EFTA sich in der Schweiz selbstständig machen – auch ohne Niederlassungsbewilligung (die so genannte C-Bewilligung). Ihr benötigt aber die 5jährige Aufenthaltsbewilligung B.
Bei der Anmeldung in der Schweiz müsst ihr eure geplante selbstständige Tätigkeit nachweisen, und zwar
- mit einer UID-Nummer,
- einem Eintrag in ein Berufsregister,
- der Anmeldung bei einer Sozialversicherung als Selbstständiger oder
- dem Eintrag ins Handelsregister.
Die Aufenthaltsbewilligung B EG/EFTA zur selbstständigen Erwerbstätigkeit bekommt ihr in der Regel für fünf Jahre ausgestellt, scheitert die Selbstständigkeit und ihr werdet von der Fürsorge abhängig, geht euer Aufenthaltsrecht verloren.
Firmeneintrag im Schweizer Handelsregister
Für die Gründung der meisten Unternehmen gilt der Eintrag ins Handelsregister als Bedingung. Diese erfolgt beim Handelsregisteramt und ist sowohl für Personengesellschaften als auch für Kapitalgesellschaften online möglich.
Hier wird geprüft, ob der Firmenname den rechtlichen Vorschriften entspricht, und es nicht bereits ein Unternehmen in der Schweiz gibt, das diesen Namen trägt.
Mit der Eintragung ins Handelsregister sind Kosten verbunden, deren Höhe von der Rechtsform des Unternehmens abhängt.
Handelsregistergebühren
Der Eintrag ins Handelsregister kostet
- für Einzelunternehmen CHF 120
- für eine Kollektivgesellschaft CHF 240,
- für eine Kommanditgesellschaft CHF 600,
- für eine Aktiengesellschaft CHF 600,
- für eine GmbH werden CHF 600 fällig und
- und für Aktiengesellschaften oder GmbHs über CHF 200.000 Grundkapital fällt die Grundgebühr höher aus.
Gründen in der Schweiz: die richtige Gesellschaftsform
Ähnlich wie in Deutschland gibt es in der Schweiz die recht gängigen Rechtsformen. Hier sind einige Vorteile im Vergleich mit den deutschen Varianten zu sehen: Für die Gründung einer GmbH in der Schweiz werden nur 20.000 CHF an Stammkapital benötigen. Bei der AG sind es 100.000 CHF, von denen allerdings nur die Hälfte tatsächlich in Form von Bargeld oder Sacheinlagen bei Gründung einbezahlt werden muss.
Einzelunternehmen
Die Gründung eines Einzelunternehmens ist wie in Deutschland die einfachste und preiswerteste Form der Firmengründung. Anders als hierzulande wird keine offizielle Genehmigung für die Aufnahme der Gewerbetätigkeit benötigt. Bei einem jährlichen Einkommen von über CHF 100.000 (ca. 80.000 Euro) muss der Unternehmer sein Unternehmen ins Handelsregister eintragen lassen.
Kommanditgesellschaft (KommG)
Die Kommanditgesellschaft besteht aus zwei Gesellschaftsgruppen, den Komplementären (Arbeitskraft) und den Kommanditären (Kapital). Die Kommanditgesellschaft kommt in der Schweiz nur selten vor und ist zumeist lediglich bei traditionsreichen Familienunternehmen zu finden.
Kollektivgesellschaft (KollG)
Die Idee der Kollektivgesellschaft ist es, Arbeitskraft, Kapital und Kredit zusammenzubringen – und das in verschiedenen Positionen. Historisch war die Kollektivgesellschaft die beliebte Rechtsform von KMUs, heute spielt sie eine kleinere Rolle.
Aktiengesellschaft (AG)
Der große Vorteil der Aktiengesellschaft ist es, dass sich Gesellschafter anonym beteiligen können und nicht persönlich haftbar gemacht werden. Die Gesellschaft selbst muss aber ins Handelsregister eingetragen werden und über ein Stammkapital von CHF 100.000 verfügen. Der Verwaltungsrat muss seinen Wohnsitz in der Schweiz haben, ebenso muss die Geschäftsadresse in der Schweiz sein.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Hier müssen sich die Gesellschafter ins Handelsregister eintragen – sind also nicht anonym. Das vorgeschriebene Gründungskapital muss mindestens CHF 20.000 (also ca. 17.000 Euro) betragen. Außerdem muss der Geschäftsführer seinen Wohnsitz in der Schweiz nachweisen und auch die Geschäftsadresse muss eine Schweizerische sein.
Für Gründer: Steuern in der Schweiz
Natürlich erhebt auch die Schweiz Steuern – allerdings gilt sie auch immer noch als Steuerparadies, zumindest im Vergleich mit Deutschland. Die Schweizer Steuerbehörden gelten als pragmatisch und die Steuern als tief. Grundsätzlich hängt die zu zahlende Steuerart von der Rechtsform des Unternehmens ab.
- Personengesellschaften zahlen Einkommens- und Vermögenssteuer.
- Kapitalgesellschaften zahlen Gewinn- und Kapitalsteuer.
- Bei einem jährlich Umsatz von mehr als CHF 100.000 muss der Unternehmer (unabhängig von der Gesellschaftsform) Mehrwertsteuer zahlen.
Tatsächlich unterscheidet sich die Höhe der Steuern von Kanton zu Kanton und die Bandbreite ist groß: während ihr im Kanton Luzern nur 12,32 % zahlt, sind es bis zu 24,16 % im Kanton Genf. Und auch die Steuersätze für natürliche Personen richten sich nach dem persönlichen Nettoeinkommen und unterscheiden sich in den Kantonen.
Mit dem Online-Fragebogens der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) könnt ihr herausfinden, ob ihr Mehrwertsteuer zu zahlen habt. Seid ihr steuerpflichtig, müsst ihr euch spätestens 30 Tage nach Beginn der Steuerpflicht bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) zu melden.
Sozialversicherungen in der Schweiz
Das Schweizer Sozialversicherungssystem besteht aus drei Säulen, der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), der Invalidenversicherung (IV) und der Erwerbsersatzordnung (EO) – der Pensionskasse (BVG) – und der privaten Vorsorge. Gründer von Personengesellschaften gelten als selbstständig Erwerbende und müssen sich um ihre Vorsorge selbst kümmern. Habt ihr Angestellte, seid ihr auch für die Sozialversicherung eurer Mitarbeitenden verantwortlich. Zusätzlich müsst ihr sie bei der Arbeitslosenversicherung (ALV) anmelden.
Gründer von Kapitalgesellschaften gelten als Unternehmer und als Angestellte – hier sind die meisten Versicherungen sogar Pflichtversicherungen.
Gründen in der Schweiz: Kosten im Überblick
Unabhängig von all den Kosten, die sich aus eurer Selbstständigkeit an sich ergeben, von den Immobilienkosten, den Anschaffungen für euren Betrieb und ersten Marketingausgaben, solltet ihr bei der Gründung einer Firma in der Schweiz folgende Gebühren und Kosten kalkulieren:
- Stammkapital (GmbH CHF 20.000 / AG CHF 100.000)
- Eintragung Handelsregister CHF 600
- Notarkosten CHF 700 bis 2.500
- Beratungskosten Gründung CHF 500 bis 5.000
- Anwaltskosten für Gesellschafterverträge etc. CHF 2.000 bis 6.000
Fazit
Gründen in der Schweiz ist wie Gründen in Deutschland – nur einfacher. Es gibt einige Regelungen, die ihr beachten müsst, allerdings sind die weniger kleinteilig als hierzulande.