Selbständig machen als Innenarchitekt
In unserem Beitrag zeigen wir euch, welche Voraussetzungen ihr mitbringen müsst, um euch als Innenarchitekt selbständig zu machen, welche rechtlichen Schritte notwendig sind – und wie ihr eure Selbständigkeit optimal plant.
Als Innenarchitekt hauptberuflich für eine atemberaubende und kreative Gestaltung von Wohn- und Arbeitsräumen zu sorgen, ist für sehr viele ein echter Traumberuf. Tatsächlich ist die Tätigkeit des Innenarchitekten eine sehr anspruchsvolle Tätigkeit, es geht dabei längst nicht nur darum, „schöne“ Räume zu gestalten: im Fokus stehen dabei genauso und eine hohe Gebrauchstauglichkeit von Inneneinrichtungen, Ergonomie und vor allem die Optimierung von vorhandenen baulichen Flächen.
Das erfordert ein gerüttelt Maß an Fachkenntnis, Erfahrung und – nun ja, eben auch Kreativität. Das Gleiche gilt übrigens, wenn es darum geht, seine Selbständigkeit als Innenarchitekt zu planen. Auch hier ist neben Kreativität auch ein gutes Gespür fürs Marketing erforderlich. Sich eine lukrative Zielgruppe oder Nische zu suchen – und sie dann gekonnt zu bedienen – ist dabei unverzichtbar.
Schritt 1: Fachkenntnisse nicht ohne Studium
Wer einfach nur das Talent in sich verspürt, Räume optisch angenehm und mit Kreativität zu gestalten, schafft es damit zunächst einmal höchstens, Einrichtungsberater im Möbelhaus zu werden (selbst das ist fraglich) – als freiberuflicher Innenarchitekt kann man damit allerdings noch längst nicht arbeiten. Ohne ein Studium geht es in diesem Beruf auf keinen Fall. Einen Studiengang „Innenarchitektur“ gibt es in Deutschland an 16 Fachhochschulen, Kunstakademien und Hochschulen.
Zugangsvoraussetzung ist Abitur oder Fachhochschulreife, in einigen Fällen wird auch der Nachweis eines erfolgreich absolvierten Praktikums verlangt.
Dabei taucht allerdings schon die erste Hürde auf: nicht jedes angebotene Studium führt bei erfolgreichem Abschluss auch zu einer späteren Eintragungsfähigkeit als Innenarchitekt.
Grundsätzlich sollte ein Studium immer eine Mindestdauer von 8 Semestern haben und konsekutiv aufgebaut sein, das heißt Bachelor und Master müssen zwingend im gleichen Fachgebiet absolviert werden. Ist schon das nicht gegeben, stehen die Chancen für eine Eintragung später bereits sehr schlecht bis unmöglich, weil seitens der Behörden keine ausreichende Qualifizierung des Absolventen gesehen wird.
Man versäumt mit solchen unzureichenden Studiengängen nicht nur eine Menge eigentlich für die Praxis zwingend notwendigen Wissens, sondern man verbaut sich durch die nicht mögliche Eintragung auch massiv die eigene Zukunft.
Die Informationslage zu diesem Thema der späteren Eintragungsfähigkeit ist, auch auf den Hochschulen selbst, dabei leider oft nur sehr dünn – das kann im einen oder anderen Fall durchaus auch Absicht sein, denn natürlich soll jeder einzelne Studiengang auch ausreichend Bewerber und Absolventen finden. Im Zweifelsfall, wenn man sich nicht sicher ist, ob die eigene angestrebte Ausbildung auch tatsächlich ausreichend ist, sollte man sich schon im Vorfeld an die Architektenkammer wenden, und um Rat fragen. Es nützt nichts, deine Zeit und deine Energie in ein Studium zu investieren, das dich am Ende dann nicht weiterbringt.
Notwendig für eine spätere Eintragung als Innenarchitekt sind immer ein Bachelor- und ein daran anschließendes Master-Studium.
Vertiefte Ausbildungen oder Aufbaustudiengänge sind sehr empfehlenswert – dafür solltest du aber bereits im Vorfeld wissen, in welchem Bereich du später hauptsächlich arbeiten möchtest. Zusatzausbildungen und Aufbaustudien sollen dir möglichst viel relevantes Wissen vermitteln, das du später gut verwenden kannst.
Die Ausbildungsangebote sind dabei zahlreich und breit gefächert. Allzusehr sollte man sich mit der Ausbildung dann allerdings auch nicht verzetteln – irgendwann möchte man ja auch einmal arbeiten. Hier ist also ein wenig Balance gefragt zwischen einer guten und stark fokussierten Ausbildung und einem zeitlich möglichst kompakten Ausbildungsweg.
Nach dem Abschluss des Studiums ist eine zwei- bis dreijährige Praxiszeit erforderlich, dann kannst du deine Eintragung als Innenarchitekt bei der Architektenkammer beantragen. Nach erfolgter Eintragung bist du dann startbereit.
Die Vielfalt der möglichen Tätigkeitsbereiche für selbständige Innenarchitekten ist dabei enorm: die kannst für Privat- oder für Gewerbekunden (der deutlich häufigere Fall) tätig werden, du kannst im Tourismus- oder Hotelleriebereich oder sogar für Film und Fernsehen arbeiten. Du kannst dich auf Materialien fokussieren oder auf besonders nachhaltige Gestaltungen oder deinen Fokus vor allem auf die Ergonomie bei der Gestaltung und Einrichtung von Räumen legen. Du kannst dich entweder auf den Neubau-Bereich, aber ebenso auf den Bereich von Kernsanierungen und Renovierungen fokussieren, wo häufig ebenfalls sehr viel Potenzial für professionelle Architektenleistungen besteht.
Innenarchitekten steht insgesamt ein sehr weites Spektrum an Betätigungsfeldern offen, bei denen ihre fachlichen Kenntnisse und ihre Kreativität sehr wertvoll sein können.
Schritt 2: Innenarchitekt – deine persönlichen Fähigkeiten entscheiden
Du musst als Innenarchitekt nicht zwingend selbständig tätig sein – für viele gehört die eigene Unternehmertätigkeit aber untrennbar zum Berufsbild, das sie sich wünschen. Dabei solltest du dir allerdings darüber klar sein, welche Voraussetzungen der Beruf, insbesondere als Selbständiger, von dir als Person verlangt:
- du solltest ein echtes, erkennbares Talent für die Gestaltung und für das Design mitbringen
- du solltest hohe organisatorische Fähigkeiten mitbringen, da du später auch unterschiedliche Arbeiten koordinieren und komplexe Abläufe zielgenau planen können musst (manches davon kann man lernen, echte Organisations-Antitalente werden hier aber ihre Schwierigkeiten bekommen)
- du solltest gut mit Menschen können und auch ein gerüttelt Maß an psychologischem Feingefühl im Umgang mit Menschen haben
- du solltest zielstrebig, mutig, entscheidungsfreudig und vor allem gewinnorientiert arbeiten können (Unternehmergeist und Geschäftstüchtigkeit ist auch als Innenarchitekt nicht „unkreativ“ sondern im Gegenteil sogar besonders stark gefordert)
- du solltest gut mit komplexen Sachverhalten umgehen können und dich von komplizierten Dingen nicht abschrecken lassen (dazu gehört beispielsweise die gesetzlich vorgeschriebene Honorarberechnung nach HOAI…)
Kannst du alle diese Eigenschaften mit guten Gewissen dein eigen nennen, bist du wahrscheinlich auf dem Weg, ein sehr erfolgreicher Innenarchitekt zu werden. Voraussetzung dafür ist allerdings zunächst einmal:
Schritt 3: Selbstständiger Innenarchitekt | Dein Unternehmenskonzept
Hierzu gleich einmal vorweg: die Zahl der Hochschulabsolventen im Bereich Architektur ist in Deutschland viel höher als in den meisten anderen europäischen Ländern und der Arbeitsmarkt ist mit mehr als 6.000 Innenarchitekten praktisch voll – wenn du Erfolg haben willst, musst du dir also etwas einfallen lassen, aus der Masse klar herausstechen und ganz gezielt eine lukrative Nische oder ein besonderes Kundensegment mit einem einzigartigen und unverwechselbaren Ansatz bedienen.
Das sollte die Grundlage deiner Überlegungen sein, wenn es um deine Selbständigkeit und um dein Unternehmenskonzept geht. Das ist wirklich unverzichtbar.
USP schon im Businessplan klären
Deinen Businessplan solltest du deshalb auch entsprechend gestalten. Nimm dir viel Zeit für die Recherche:
- von Zahlen über deine angepeilte Zielgruppe,
- angepeilte Marktsegmente und auch
- für eine umfassende Konkurrenzanalyse.
Wenn du eine erfahrene Meinung zur Tragfähigkeit deines Vorhabens oder ganz allgemein eine fachlich fundierte Stellungnahme zu deinem Unternehmenskonzept benötigst, solltest du dich am besten an den Bund deutscher Innenarchitekten wenden – dort werden solche Stellungnahmen erstellt, daneben wird auch ein wenig Beratung geboten. Eine Mitgliedschaft bei einem der Landesverbände lohnt sich ganz allgemein – allein schon wegen der zahlreichen (sehr informativen) Veranstaltungen und Seminare, der Jobbörse, aber auch der Möglichkeit, eigene Projekte zu veröffentlichen (und mit Preisen ausgezeichnet zu werden) und den Informationen zu aktuell stattfindenden Messen.
Partnerschaften – Einstieg in bestehende Architekturbüros
Es kann gegebenenfalls auch lohnend sein, sich zu überlegen in ein bereits vorhandenes Innenarchitektenbüro als Selbständiger mit einzusteigen oder strategische Partnerschaften zu schließen, um unterschiedliche Fähigkeiten zu bündeln und damit einen noch größeren Mehrwert für Kunden zu erreichen oder sich gegebenenfalls auch neue Geschäftsfelder zu erschließen. Beim Eingehen von Partnerschaften sollte die Rechtsform möglichst mit Bedacht und nach reiflicher Überlegung gewählt werden: es geht darum, sowohl Haftungsrisiken möglichst zu minimieren, gleichzeitig auch eine Möglichkeit zu haben, Gewinne sinnvoll zwischen den Partnern zu verteilen und im Falle des Auseinandergehens der Partnerschaft klare Regeln zu haben.
Die am häufigsten gewählte Rechtsform bei Zusammenarbeit von mehreren Freiberuflern ist die GbR, die bei der Gestaltung des Zusammenschlusses zwar viele Freiräume lässt, dabei aber auch hohe Haftungsrisiken und wenig Sicherheit für alle Beteiligten mit sich bringt. Damit kann man durchaus in vielen Fällen gut leben – muss es aber nicht zwingend. In manchen Fällen stellen auch weniger bekannte Rechtsformen, wie die Partner-Gesellschaft (PartG), oder komplexere Formen des Zusammenschlusses, wie eine UG haftungsbeschränkt oder eine GmbH eine in der Praxis deutlich besser geeignete Rechtsform dar.
Schritt 4: Innenarchitekt | von der Planung in die Praxis
Wenn du ein erfolgversprechendes Konzept für deine berufliche Tätigkeit erstellt hast, kannst du dich an die nächsten Schritte machen:
- die notwendigen Tools für deine Arbeit besorgen (Software, HOAI-Rechner, Zugang zu allen maßgeblichen DIN-Normen zum Nachschlagen, …)
- das Abschließen der Berufshaftpflichtversicherung (sehr wichtig!), aller weiteren nötigen Versicherungen
- dich auf Suche nach einem Steuerberater für die steuerliche Gestaltung machen, beim Zusammenschluss mit Partnern auch nach einem entsprechenden Fachanwalt für die Vertragsgestaltung im Innenverhältnis
- dich auf die Suche nach Geschäftsräumlichkeiten machen
- dein Unternehmen anmelden (Anmeldung als Freiberufler beim Finanzamt, Anmeldung bei der privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung, Anmeldung bei der Architektenkammer)
- deine Werbung starten (Eintragung an relevanten Stellen, Knüpfen von Kontakten, Erstellen oder Erstellenlassen von Broschüren, deinem Logo und anderen grafischen Werbemitteln, Gestaltung deiner Webseite und Start deiner Online Marketing Strategie,…)
Honorare für freiberufliche Innenarchitekten
Die Berechnung der Honorare nach genauen gesetzlichen Vorgaben (HOAI) ist dagegen leider deutlich komplizierter als in anderen Berufen, frei verhandeln darf man als Innenarchitekt nur Honorare für sehr kleine Gestaltungs- oder Umgestaltungsarbeiten (maßgeblich für die Honorarberechnung sind immer die Baukosten des jeweiligen Projekts) – bei allen größeren Projekten ist man zwingend an die gesetzliche Honorarordnung gebunden.
Berufshaftpflicht für Innenarchitekten
Nach der Eintragung in die Architektenliste ist der freischaffende Architekt, Innenarchitekt, Landschaftsarchitekt und Stadtplaner gesetzlich verpflichtet, eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen – auch die Mindestdeckungssummen sind festlegt.
Auch in schwierigen wirtschaftlichen Situationen solltest du bei der Deckungssumme nicht sparen. Das Haftungsrisiko des Berufsstandes sollte niemals unterschätzt werden. Nicht selten heißt es bei Berufseinsteigern: „Der erste Auftrag – und schon pleite“.
Dein Büro als Aushängeschild deiner Arbeit
An welchem Ort du deine Geschäftsräumlichkeiten suchst, hängt weitgehend ab von deinem individuellen Unternehmenskonzept, deiner angepeilten Zielgruppe und dem Bereich, in dem du hauptsächlich arbeiten willst. Die Gestaltung deiner Räumlichkeiten und deines Büros sollte repräsentativ sein und dabei möglichst gut widerspiegeln, was du tust und was du anbietest – das sollte aber das kleinere Problem darstellen (du bist schließlich Innenarchitekt). Achte dabei auch bei der Möbilierung deines Büros auf Qualität und Funktionalität.
Anmeldung als freiberuflicher Innenarchitekt
Die Anmeldung als Innenarchitekt erfolgt dann als Freiberufler, was gegenüber einer gewöhnlichen Gewerbeanmeldung erhebliche Erleichterungen bedeutet. Es braucht keinen Gewerbeschein und auch eine Anmeldung am Gewerbeamt muss nicht erfolgen. Für die Anmeldung als Freiberufler genügt das Absenden des „Fragebogens zur steuerlichen Erfassung“ an das zuständige Finanzamt. Zumindest in diesem Punkt ist die Selbständigkeit als freiberuflicher Innenarchitekt sehr einfach.
Steuern für freiberufliche Innenarchitekten
Auch steuerlich gibt es einige Vorteile: als Freiberufler wird keine Gewerbesteuer fällig, als Buchhaltung genügt eine einfache EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung).
Wenn du an dem Punkt angelangt bist, dich bereits mit diesen Dingen auseinanderzusetzen, hast du es bereits geschafft: du stehst dann nach einem durchwegs langen und herausfordernden Ausbildungsweg am Beginn einer meist persönlich sehr befriedigenden und höchstwahrscheinlich sehr erfolgreichen Tätigkeit als freier Innenarchitekt in deinem Geschäftsfeld. Das kann ein ziemlich gutes Gefühl sein, das all die Mühen zuvor durchaus wert ist.