Pflegedienst gründen: Die besten Tipps | Voraussetzungen, Aussichten, Ablauf 2024

Du willst einen Pflegedienst gründen? Das ist eine Unternehmung mit besten Aussichten!. Da eure Leistungen aber durch große, staatliche geregelte Kassen gezahlt werden, gibt es einen hohen Organisationsaufwand. Ob und wie sich trotzdem lohnt, einen Pflegedienst zu gründen, erfährst du hier.

Pflegedienst gründen – Aussichten und Verdienst

Im Jahr 2023 waren in Deutschland über 5 Millionen Menschen pflegebedürftig, 84 Prozent von ihnen leben zu Hause und benötigen ambulante Unterstützung. Nach Prognosen des Statistischen Bundesamtes wird die Anzahl der Pflegebedürftigen bis 2050 auf 7,5 Millionen ansteigen. Der Bedarf und damit die Nachfrage nach häuslicher Pflege und Betreuung ist jetzt schon groß und wächst weiter. Sich hier selbstständig zu machen, verspricht also einen Markt mit enormem Wachstumspotential und ausgezeichneten Perspektiven für die Zukunft.

Einen Pflegedienst gründen: Lohnt sich das?

Die ehrliche Antwort hier ist wohl: kommt darauf an. Grundsätzlich verdienen Angestellte im Pflegedienst nicht schlecht: 2.867 Euro sind es monatlich im Durchschnitt, Pflegedienstleiter kommen auf ein durchschnittliches Jahresgehalt von 49.800 € und ein Monatsgehalt von 4.150 €. Doch das ist für euch als Gründer und Inhaber des Pflegedienstes ja eher die Kostenseite – und sagt nichts über euren Gewinn.

In aller Regel wird man deshalb die Stelle eines Pflegedienstleiters nicht fremdbesetzen, wenn man einen Pflegedienst gründen will, sondern selbst einnehmen und anstreben, das Gehalt von etwa 4.000 Euro selbst zu verdienen.

Tatsächlich ist die Gewinnsituation in einem Pflegedienst schwierig: ihr seid von den Sätzen, die von den Kranken- und Pflegekassen für eure Leistungen definiert werden, abhängig. Und die sind alles andere als üppig und vor allem wird da eher der Rotstift angesetzt anstatt erhöht. Euch bleibt also nur, besonders effektiv zu arbeiten – ohne natürlich den Fokus auf den Patienten und seine Versorgung zu verlieren.

Ein Potenzial steckt in den Leistungen, die nicht von den Kassen getragen werden aber eure Kunden direkt bezahlen. Für diese kassenfremden Leistungen benötigt ihr aber entsprechend solvente Kunden.

Pflegedienst gründen: Ausbildung & Voraussetzungen

In Deutschland ist gesetzlich geregelt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um einen Pflegedienst gründen zu dürfen. Die persönlichen und formalen Voraussetzungen hierfür sind im Sozialgesetzbuch (SGB) festgelegt. Nur ausgebildete Pflegefachkräfte mit Zusatzqualifikation dürfen einen ambulanten Pflegedienst führen – so regelt es Paragraph 71 SGB XI.
Danach ist eine entsprechende Ausbildung obligatorisch, entweder als

  • Altenpfleger
  • Gesundheits- und Krankenpfleger oder
  • Kinderkrankenpfleger.

Außerdem wird eine Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren innerhalb der letzten acht Jahre in dem jeweiligen Ausbildungsberuf erwartet.

Für den Leiter des Pflegedienstes wird außerdem eine Weiterbildung gefordert, entweder als

  • die erfolgreich absolvierte Ausbildung zur Pflegedienstleitung (PDL)
  • oder ein vergleichbares Studium (Pflegemanagement).

Hinzu kommen natürlich Fähigkeiten im kaufmännischen Bereich, wie in jeder Unternehmensführung, also Kenntnisse in

  • Rechnungsstellung
  • Buchhaltung
  • Mahnwesen
  • Mitarbeiterführung
  • Vertragswesen

Insbesondere bei den Punkten Rechnungsstellung, Buchhaltung und Mahnwesen könnt ihr euch heutzutage modern sprich digital aufstellen, und viel Zeit sparen. Welche Buchhaltungs-Tools wir euch empfehlen, seht ihr in unserem Artikel Buchführung mit Online-Tools.

Kann ich einen Pflegedienst gründen ohne PDL?

Grundsätzlich nein, ohne Pflegedienstleitung keinen Pflegedienst. Allerdings müsst ihr nicht selbst die Qualifikationen einer PDL haben – ihr könnt euer Unternehmen auch als Inhaber gründen und dann aber eine wie oben beschrieben qualifizierte Pflegedienstleitung einstellen.

Pflegedienst gründen: Kosten, gesetzliche Vorgaben & Rechtsform

Das sind die wichtigsten Kostenpunkte eines Pflegedienstes:

    • Gehälter und weitere Personalkosten für Fortbildungen, Gesundheitsvorsorge usw.
    • Kosten für Umbau und Einrichtung der Geschäftsräume
    • Verbrauchs- und Pflegehilfsmittel, Schutzkleidung
    • Miete
    • Versicherungen
    • Kosten für Fahrzeuge
    • Steuern

Außerdem solltet ihr natürlich auch an die wichtigen Ausgaben fürs Marketing denken, dazu gehören eine eigene Website, der Druck von Flyern und eventuell Anzeigen in einschlägigen regionalen Publikationen. Es kann sich auch lohnen, Werbeartikel mit eurem Logo und eurer Adresse oder Website zu bedrucken und diese insbesondere saisonal einzusetzen, zahlreiche Ideen für Weihnachten findet ihr zum Beispiel hier.

Um einen Pflegedienst  gründen zu können, benötigt ihr einigen Vorlauf für die rechtlichen Voraussetzungen.

Zulassung ambulante Pflege

Wollt ihr euch mit einem ambulanten Pflegedienst selbstständig machen, müsst ihr einen Zulassungsantrag bei den zuständigen Krankenkassen stellen. Diese nehmen dann Kontakt auf und überprüfen, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind, um einen ambulanten Pflegedienst gründen zu können. Achtung: Das Sozialgesetzbuch unterscheidet zwischen häuslicher Krankenpflege, die ärztlich verschrieben wird und zeitlich befristet ist und ambulanter Pflege. Ihr müsst für beide Pflegeform gesondert eine Zulassung beantragen.

Das Procedere ist nicht ganz so einfach und in aller Regel müsst ihr bei AOK, Verband der Ersatzkassen und IKK einzeln die Zulassungen beantragen. Sowohl die Kontaktdaten als auch die Voraussetzungen sind in den verschiedenen Bundesländern auch unterschiedlich.

Wichtige Voraussetzung für Zulassung als Pflegedienst: Mitarbeiter

Eine der Grundvoraussetzungen sind ausreichend Mitarbeiter, die ihr beschäftigt. Die personelle Mindestbesetzungen ist je nach Bundesland gesetzlich geregelt und unterschiedlich: in Bayern sind bei einem gegründeten ambulanten Pflegedienst anfangs zwei Vollzeitkräfte erforderlich, in Thüringen sind es mindestens vier Mitarbeiter, die in Vollzeit beschäftigt werden müssen.

Qualitätsprüfungsrichtlinien schon zu Beginn!

Zur Prüfung der Zulassung gehört auch, dass der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) eure Arbeitsstrukturen und Arbeitsprozesse prüft und nach Qualitätsprüfungsrichtlinien bewertet. In der MDK-Prüfung wird untersucht, ob die Pflegeleistungen ordnungsgemäß dokumentiert werden und ob hygienisch gearbeitet wird, das betrifft auch eure Arbeitsmittel.

Anmeldung beim Gesundheitsamt

In manchen Bundesländern ist es vorgeschrieben, dass ihr eure Tätigkeit als Pflegedienst dem Gesundheitsamt zu melden. Dann benötigt ihr als Gründer und alle eure Beschäftigten Gesundheitszeugnisse. Unter Umständen werden auch polizeiliche Führungszeugnisse für alle Mitarbeiter verlangt.

Gewerbeschein nein, Finanzamt ja

Zur Anmeldung eines Gewerbes beim Gewerbeamt seid ihr nicht verpflichtet, es wird kein Gewerbeschein benötigt. Euer zuständiges Finanzamt müsst ihr allerdings schon über eure Gründung informieren und bekommt dann auch eure Steuernummer.

IK-Nummer beantragen

Zusätzlich zur Kassenzulassung müsst ihr ein Institutionskennzeichen, auch IK-Nummer genannt, beantragen, das macht ihr bei der Sammel- und Verteilungsstelle (SVI) der Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen.

Rechtsform für euren ambulanten Pflegedienst

Die einfachste Rechtsform wenn ihr einen Pflegedienst gründen wollt, ist das Einzelunternehmen oder die GbR. Ihr solltet aber – die nötige Einlage von 25.000 Euro vorausgesetzt – über die Gründung einer GmbH nachdenken.

Businessplan für deinen Pflegedienst

Wie für jedes Unternehmung empfehlen wir euch auch, einen Businessplan für eure Pflegedienst aufzustellen. So rechnet ihr im Kostenplan alles durch und könnt nicht nur euch selbst sondern auch Geldgeber von der Wirtschaftlichkeit überzeugen.
Nutzt dafür ein Businessplan-Tool, das vereinfacht den Prozess deutlich.

Pflegedienst gründen: Förderung & Finanzierung

Gerade die Anfangsinvestitionen für einen Pflegedienst sind nicht gering. Ihr benötigt sofort mit Start Personal, Ausstattung und müsst hier auch einen Qualitätsstandard nachweisen.

Neben den klassischen Fördermöglichkeiten für Gründer, die wir euch in unserem Leitfaden Gründer-Finanzierung zusammengestellt haben, gibt es noch gesonderte Programme.

Bundesförderung zur Digitalisierung

Auf Grundlage der Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes nach § 8 Absatz 8 SGB XI gewährt die soziale und private Pflegeversicherung Pflegeeinrichtungen seit August 2021 eine Förderung zur Anschaffung von digitaler und technischer Ausrüstung mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe von maximal 12.000 Euro.

Alternative: Nachfolge & Franchise Pflegedienst

Wer bei dem hohen Regelungsbedarf seiner Gründung eines Pflegedienstes auf professionelle Hilfe und Erfahrung setzen will, kann auch als Franchise-Nehmer gründen. Eine ganze Reihe solcher Systeme finden sich beim Deutschen Franchise-Verband.

Alternativ könnt ihr natürlich auch einen schon bestehenden Pflegedienst erwerben und in Nachfolge weiterführen. Entsprechende Gesuche von bestehenden Unternehmen findet ihr in unseren Nachfolge-Börsen.

Fazit

Auch wenn die Gründung eines ambulanten Pflegedienstes kein einfacher Weg ist – es werden im Gründungsprozess viele Voraussetzungen von euch erwartet und ihr könnt nicht einfach mal so probieren und starten … die Branche verspricht dauerhaft gute Nachfrage.

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