ICH-AG, gibt es das noch?
Was ist eine Ich-AG, gibt es das noch, und wenn ja wie? Gibt es da spezielle Förderungen für eine ICH-AG Gründung?
Nein, die Ich-AG gibt es seit 1. August 2006 nicht mehr. Als Ich-AG wurde zwischen 2003 und 2006 eine Unternehmensgründung eines Arbeitslosen bezeichnet, die vom Arbeitsamt mittels bestimmter Zuschüsse gefördert wurde. Seit 2006 wurde anstelle der Ich-AGs der Gründungszuschuss wirksam.
Mittlerweile wird bei den Fördermaßnahmen in die Selbständigkeit zwischen ALG-I-Empfängern und ALG-II-Empfängern unterschieden. Empfänger von ALG-I haben allerdings seit 2011 keinen Rechtsanspruch mehr auf den sogenannten Gründungszuschuss, Empfänger von ALG-II können Einstiegsgeld beantragen, auch in diesem Fall ist das aber eine Ermessensleistung, auf die kein verbriefter Rechtsanspruch besteht.
Der Gründungszuschuss wird demnach im Ermessen der Arbeitsagentur für alle Arbeitslosen gewährt, die eine hauptberufliche Selbständigkeit anstreben. Kurz gefasst müssen Gründer tatsächlich arbeitslos sein, noch einen Restanspruch von 150 Tagen Arbeitslosengeld haben und ein geprüftes und hinreichend erfolgversprechendes Unternehmenskonzept (Businessplan) vorlegen können. Nach erfolgter Genehmigung erhalten die Gründer für 6 Monate ihr Arbeitslosengeld weiter, danach – ebenfalls im Ermessen der Arbeitsagenturen – noch für 9 Monate lang einen monatlichen Zuschuß von 300 Euro. Je nach Erfolg der Geschäftstätigkeit kann dieser weitergehende Zuschuss aber auch von der Arbeitsagentur verwehrt werden.
Für ALG-II-Bezieher sieht es etwas weniger rosig aus: Das gezahlte Einstiegsgeld liegt in der Höhe von maximal 50 % (beziehungsweise 75% bei pauschaler Bemessung) der Regelleistung, in einigen Fällen auch bei lediglich 20 % der Regelleistung. Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem Bedarf des ALG-II-Empfängers, nach der Größe der Bedarfsgemeinschaft und nach dem Ermessen der jeweiligen Arbeitsagentur. Ziel ist auf jeden Fall die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt – dazu zählen selbstverständlich auch selbständige Tätigkeiten.
Für Gründer gibt es aber noch mögliche weitere Förderungen, gerade Startup-Unternehmen können auf vielfältige Fördermöglichkeiten, auch außerhalb der Arbeitsagenturen, zurückgreifen. Welche Förderungen möglich und auch sinnvoll sind, muss man im Einzelfall beurteilen. Gerade für wenig Erfahrene lohnen sich oft auch Coachings und Seminare.
Ebenso kann in Einzelfällen auch der AVGS, der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein für eine Förderung einer Selbständigkeit oder für Maßnahmen, die eine erfolgreiche Selbständigkeit fördern oder möglich machen, herangezogen werden.