UG gründen trotz Privatinsolvenz möglich?

Ist es möglich, trotz einer Privatinsolvenz eine UG oder GmbH zu gründen?

Grundsätzlich legt der Staat auch einem Schuldner keine Steine in den Weg, sich selbständig zu machen. Rein rechtlich gesehen ist eine Gründung eines Unternehmens also auch in Privatinsolvenz möglich.

Eine Ausnahme vorweg: Wenn es sich nicht um eine Privatinsolvenz, sondern auch um eine Firmenpleite als Grund für die nachfolgende Privatinsolvenz handelt, und wenn der Schuldner wegen bestimmter Delikte in der Vergangenheit rechtskräftig verurteilt wurde (Gläubigerbenachteiligung, Unterlassene Buchführung, Bankrott), dann darf er bis zu 5 Jahre nach der Verurteilung nicht als Geschäftsführer einer UG (haftungsbeschränkt) tätig werden.

Gleiches gilt, wenn eine rechtskräftige Verurteilung oder ein Strafbefehl wegen Insolvenzverschleppung, Betrug oder falscher Angaben sowie wegen Kreditbetrug, Untreue oder Vorenthaltung von Arbeitsentgelt vorliegt. Auch dann ist für 5 Jahre nach Rechtskraft die Tätigkeit als Geschäftsführer ausgeschlossen. Gesellschafter einer UG (haftungsbeschränkt) kann man aber dennoch werden, wenn jemand anders die Geschäftsführung übernimmt.

Wichtig: Wenn diese einschränkenden Voraussetzungen einmal nicht zutreffen, und wenn das Regel-Insolvenzverfahren noch läuft, benötigt man für den Weg in die Selbständigkeit auf jeden Fall die Zustimmung des Insolvenzverwalters nach § 35 Abs. 2 der Insolvenzordnung. Das wird in vielen Fällen wohl nicht so einfach sein. Drohende oder tatsächlich Arbeitslosigkeit und geringe Chancen auf dem Arbeitsmarkt können zusammen mit einem sehr überzeugenden Konzept der Unternehmensgründung möglicherweise hinreichende Argumente sein, die Entscheidung liegt aber am Ende immer beim Insolvenzverwalter.

Zu beachten ist auch, dass während der sogenannten Wohlverhaltensphase eine Verpflichtung besteht, keine neuen Schulden einzugehen, und sich jede zumutbare Arbeit anzunehmen. Diese Grundsätze sind nicht aufgehoben, nur weil man sich selbständig macht. Darüber hinaus sind Zahlungen an die Gläubiger zu leisten, und zwar in der selben Form, als wenn eine unselbständige Arbeit angenommen würde. Bei einem Zuwiderhandeln droht die Versagung der Restschuldbefreiung, das heißt, die alten Schulden leben wieder auf, die Zinsen werden rückwirkend berechnet. Wenn das Insovenzverfahren scheitert, haben die Gläubiger unter Umständen auch die Möglichkeit, die Unternehmensanteile des Schuldners zu pfänden.

Wenn all das hinreichend bedacht ist, und der Insolvenzverwalter einer selbständigen Tätigkeit zustimmt, steht der Gründung einer UG (haftungsbeschränkt) auch in der Privatinsolvenz aber nichts im Weg.

Hier findet ihr weitere Infos zum Thema UG gründen;

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