Geschenke absetzen?
Kann ich Weihnachtsgeschenke an meine Geschäftspartner, Angestellten oder Kollegen steuerlich absetzen?
Ja, auch Weihnachtsgeschenke lassen sich steuerlich absetzen. Allerdings unter sehr engen Regeln: Pro Person dürfen nur Präsente im Wert von maximal 35 Euro netto pro Jahr steuermindernd angesetzt werden.
Liste führen und Grenze von 35 netto pro Jahr beachten
Das heißt: Haben Sie dem Geschäftsfreund X bereits Ostern oder zum Geburtstag für 30 Euro netto eine Freude gemacht, dann haben Sie für Weihnachten nur noch 5 Euro übrig. Außerdem müssen Sie genau Buch führen: Dem Finanzamt müssen Sie eine Liste vorlegen können, in der genau aufgelistet wird, wem Sie was und zu welchem Wert verschenkt haben.
Ausnahmen sind so genannte Streuartikel (also Werbemittel und kleine Präsente, die nicht teurer als 10 Euro sind). Diese können ohne weitere Nachweispflicht steuerlich abgesetzt werden.
Geschenke von nicht Selbständigen untereinander können nicht steuerlich abgesetzt werden – das gilt auch für Geschenke vom Arbeitgeber an den Angestellten. Freiberufler, die Geschenke untereinander tauschen, können dies aber steuermindernd angeben.
Tipp:
Laden Sie lieber Ihre Mitarbeiter und Geschäftspartner zum Essen ein, hier gibt es keine Obergrenze für die steuerliche Abschreibbarkeit. Ihnen werden nur 30 Prozent der Rechnung als Eigenanteil abgezogen. Und mit einem guten Essen machen Sie eh alle glücklich.