Steuer: Wie berechne ich die Entfernungspauschale?
Kann man beim Arbeitsweg eine Entfernungspauschale für Hin & Rückweg – also die doppelte Wegstrecke ansetzen?
Nein. Der Arbeitsweg kann grundsätzlich nur als einfache Entfernungspauschale vom Wohnort zur Arbeitsstelle angesetzt werden. Wenn sich die Arbeitsstelle beispielsweise 15 Kilometer von Wohnort entfernt befindet, kann der Steuerzahler pro Arbeitstag 15 x 0,30 Euro = 4,50 Euro als Werbungskosten bei der Einkommensteuererklärung angeben.
Es antwortet für Sie: Jörg Frey, Experte für Kleinst- und Kleinunternehmen
Jörg Frey ist Geschäftsführer bei der Haufe-Lexware GmbH & Co KG, einem Unternehmen der Haufe Gruppe. Weitere Texte von ihm auf Gründerküche findet ihr hier.