Betriebshaftpflichtversicherung

Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt Ansprüche Dritter aufgrund von Schäden ab, die durch die betriebliche Tätigkeit eines Unternehmens schuldhaft verursacht wurden. Haften können hier das Unternehmen als juristische Person, der Unternehmer selbst oder auch Mitarbeiter – die Versicherung schützt alle drei.

Definition Betriebshaftpflichtversicherung: Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt Ansprüche Dritter aufgrund von Schäden ab, die durch die betriebliche Tätigkeit eines Unternehmens schuldhaft verursacht wurden. Haften können hier das Unternehmen als juristische Person, der Unternehmer selbst oder auch Mitarbeiter – die Versicherung schützt alle drei.

Bedeutung der Betriebshaftpflichtversicherung für Unternehmer

In Deutschland gilt, dass jedes Unternehmen für Schäden unbegrenzt haftet, die durch den Inhaber oder seine Mitarbeiter bei Dritten verursacht werden. Unbegrenzt bedeutet im Zweifelsfall mit dem gesamten Vermögen. Schadensersatzansprüche, insbesondere jene die aus Personenschäden resultieren, erreichen schnell die Millionenmarke. Da nie ausgeschlossen werden kann, dass andere Personen oder deren Eigentum im Rahmen unternehmerischen Tätigkeiten zu Schaden kommen, ist die Betriebshaftpflichtversicherung jedem Selbständigen zu empfehlen.

Die Betriebshaftpflicht-Versicherung: das gehört dazu:

Die Betriebshaftpflichtversicherung versichert Sach- und Personenschäden und daraus resultierende Vermögensschäden. Diese bezeichnet man als „unechte Vermögensschäden“, da Sie nicht unmittelbar durch die Handlung des Unternehmens verursacht werden, sondern erst aus den Sach- und Personenschäden resultieren. Ebenfalls inbegriffen sind Schadensersatzforderungen von Personen, die sich auf dem Betriebsgelände verletzen. Ein Beispiel dafür ist der selbständige Kunde, der im Betriebsgelände stürzt und für mehrere Wochen arbeitsunfähig ist.
Versichert sind alle Mitarbeiter, die im Rahmen der Erfüllung ihrer Geschäftstätigkeit einen Schaden verursachen. Unabhängig davon, ob diese Aktivitäten beim Kunden, an öffentlichen Plätzen oder in der Betriebsstätte durchgeführt werden.

Neben der Deckung der Schadensersatzforderungen übernimmt die Betriebshaftpflichtversicherung auch die Prüfung der Rechtmäßigkeit dieser Ansprüche. Sollten überzogene oder nicht berechtigte Ansprüche gestellt werden, werden die Kosten für Sachverständige, Anwälte und Prozesse von der Versicherung getragen. Nicht durch die Betriebshaftpflichtversicherung gedeckt sind „echte Vermögensschäden“, diese sind Gegenstand der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.

Autorin: Marina Kaisler, Finanzchef24

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