Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist eine Berufshaftpflichtversicherung für alle Personen und Firmen, bei denen durch Fehler echte Vermögensschäden für ihre Kunden entstehen. Klassische Zielgruppen: Architekten, Rechtsanwälte, Steuerberater, Notare und Ärzte – aber auch IT-Freelancer gehören dazu.

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Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist eine spezielle Haftpflichtversicherung, die zu empfehlen ist, wenn berufsbedingt Vermögensinteressen Dritter wahrgenommen werden. Für einige Berufsgruppen gesetzlich vorgeschrieben, wie bei Rechtsanwälte, Notaren und Steuerberatern der Fall, ist auch anderen Berufsgruppen, wie IT-Freelancer, Unternehmensberatern und Architekten dazu zu raten. Weil viele Kunden bei der Auftragsvergabe die Vorlage einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung verlangen, aber auch weil die richtige Absicherung vor existenzgefährdenden finanziellen Problemen schützen kann.

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung deckt sogenannte „echte Vermögensschäden“ ab. Während „unechte Vermögensschäden“ finanzielle Nachteil sind, die aus Sach- oder Vermögensschäden resultieren (abgedeckt durch die Betriebshaftpflichtversicherung), sind echte Vermögensschäden das unmittelbare Resultat von unternehmerischen Aktivitäten, die beim Kunden zu finanziellen Einbußen führen. So können die Reproduktion von verlorenen Daten, die fehlerhafte Programmierung eines Zahlungsprozess oder Falschberatungen zu erheblichen Kosten führen. Diese Kosten sind dem Auftraggeber zu erstatten.

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung begleitet bei solchen Schadensersatzforderungen den gesamten Abwicklungsprozess, von der Prüfung der Ansprüche, möglichen Rechtsverteidigungskosten, bis zur Zahlung der Entschädigung. Getragen werden Schäden bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme. Über die richtige Höhe dieser Deckungssumme lässt sich keine pauschale Aussage treffen. Sie sollte entsprechend der erbrachten Leistung und möglicher Schadensersatzansprüche individuell auf das Unternehmen angepasst werden.

Autorin: Marina Kaisler, Finanzchef24

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