Künstlersozialkasse KSK

Die KünstlerSozialKasse KSK versichert alle jene, die freischaffend und selbständig sowie hauptberuflich arbeiten und dabei maximal einen Angestellten haben und im künstlerischen/publizistischen Bereich tätig sind.

Die Künstlersozialkasse steht allen Freischaffenden im Medienbereich offen. Zweck der Einrichtung ist es, den Versicherten einen Zugang zur Sozialversicherung, zur Renten- und zur Pflegeversicherung zu schaffen, für den sie – anders als andere Freiberufler – nur die Arbeitnehmerbeiträge bezahlen müssen. Die Versicherung über die Künstlersozialkasse ist damit für die Versicherten eine äußerst günstige Möglichkeit.

Voraussetzungen für den Zugang zur Künstlersozialkasse

Die KSK („KünstlerSozialKasse“) versichert alle jene, die freischaffend und selbständig sowie hauptberuflich arbeiten und dabei maximal einen Angestellten haben. Sie müssen entweder im künstlerischen Bereich oder im publizistischen Bereich tätig sein. Das betrifft alle bildenden Künstler und Musiker, aber auch Autoren, Schriftsteller und Journalisten, sofern sie freischaffend arbeiten. Auch freischaffende Kritiker und Übersetzer haben Anspruch auf eine Versicherung über die Künstlersozialkasse, ebenso alle im Bereich von Werbung und Öffentlichkeitsarbeit (PR) tätigen Freiberufler. Auch im Internet als öffentlichen Medium gibt es einige typisch publizistische Berufsbilder, hier besteht für viele also ebenfalls die Möglichkeit einer Versicherung über die KSK. Klar unterschieden wird nur zwischen Kunst und Kunsthandwerk – letzteres bietet keine Zugangsmöglichkeit zur KSK.

Funktionsweise der Künstlersozialkasse

Um für freischaffende Künstler und Medienschaffende die Kosten für die Sozialversicherung zu erleichtern, werden die notwendigen Auslagen der Versicherung nur zur Hälfte durch die Versicherungsbeiträge erwirtschaftet – die andere Hälfte wird aus der sogenannten Künstlersozialabgabe gewonnen. Damit soll schwankenden Auftragslagen, schwierigen kalkulatorischen Situationen und vergleichsweise niedrigen Honoraren freischaffender Künstler und Medienschaffender besser Rechnung getragen werden.

Was ist die Künstlersozialabgabe?

Die Künstlersozialabgabe ist eine Pflichtabgabe, die exakt 4,1 Prozent eines jeden an einen freischaffenden Künstler bezahlten Honorars zu betragen hat, und vom Auftraggeber oder Verwerter zu bezahlen ist.

Zusätzlich wird die Künstlersozialkasse noch durch einen Bundeszuschuss finanziert, der aktuell bei rund 170 Millionen Euro pro Jahr liegt. Das deckt in etwa 20% der Kostenaufwände der Sozialversicherung. Vor allem um die Unterstützung durch den Bund (und damit letztlich durch den Steuerzahler) gibt es immer wieder eine laufende Kontroverse.

Weitere Infos zu Antrag & Aufnahme in die Künstlersozialkasse

Um als Versicherter Mitglied der Künstlersozialkasse zu werden, muss bereits eine reguläre Sozialversicherung bestehen. Dann kann ein Antrag auf Aufnahme gestellt werden, nach dessen erfolgreicher Prüfung der Versicherte dann nur noch die Hälfte der Beiträge bezahlen muss. Die Antragsprüfung kann dabei aber bis zu sechs Monate dauern. Zum heutigen Zeitpunkt sind rund 170.000 Mitglieder über die KSK versichert.

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