Drei Viertel der Eltern streiten mit ihrem Kind über die Smartphonenutzung
14 Prozent der Eltern halten ihr Kind für smartphonesüchtig, rund die Hälfte setzt Handyverbot als Sanktion ein.
Die Smartphonenutzung von Kindern und Jugendlichen führt in Familien immer wieder zu Diskussionen. So streiten sich insgesamt rund drei Viertel (74 Prozent) der Eltern, deren Kind generell ein Smartphone nutzen darf, mit ihrem Kind über die Art oder Umfang der Smartphonenutzung.
Bei der überwiegenden Mehrheit von 60 Prozent bricht ein solcher Streit ums Smartphone eher selten, bei 14 Prozent allerdings häufig aus. Besonders ausgeprägt ist dies bei Eltern von 10- bis 12-jährigen Kindern, die generell ein Smartphone nutzen dürfen.Das sind Ergebnisse einer repräsentativen Befragung unter 1.004 Eltern mit Kindern im Alter zwischen 6 und 18 Jahren im Auftrag des Digitalverbands Bitkom, darunter 796 deren Kind generell ein Smartphone nutzen darf, im Auftrag des Digitalverbands Bitkom.
14 Prozent der Eltern, die ihrem Kind die Smartphonenutzung erlauben, halten ihr Kind für smartphonesüchtig. Je älter das Kind, desto häufiger bemerken Eltern eine Handysucht: 8 Prozent der Eltern von 6- bis 9-Jährigen, die generell ein Smartphone nutzen dürfen, halten ihr Kind für smartphonesüchtig, bei den 10- bis 12-Jährigen sind es 12 Prozent, bei den 13-bis 15-Jährigen sowie den 16- bis 18-Jährigen jeweils 17 Prozent.
„Smartphones sind aus dem Alltag von Kindern und Jugendlichen nicht mehr wegzudenken. Wichtig ist, dass Familien einen verantwortungsvollen Umgang damit finden. Kinder sollten behutsam an Smartphones herangeführt werden, damit sie Medienkompetenz entwickeln und im Alltag eine gesunde Balance zwischen Online- und Offline-Welt finden. Klare Verabredungen zwischen Eltern und Kindern helfen, die Nutzung kindgerecht zu gestalten“, so Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder.
Über das Smartphone wird nicht nur gestritten, es wird auch als Druckmittel eingesetzt. Fast die Hälfte (48 Prozent) der Eltern kassiert das Handy als Strafe ein bzw. verbietet die Nutzung für eine bestimmte Zeit.