Steuern sparen ganz leicht: Eine eigene Stiftung gründen in 10 Schritten

Du willst eine Stiftung gründen und Steuern sparen? In unserem Ratgeber erklären wir dir Schritt für Schritt, was du beachten musst.

Eine Stiftung gründen – der Überblick

Was ist eine Stiftung?

Eine Stiftung ist eine rechtlich selbstständige Organisation, die ein vom Stifter gewidmetes Vermögen einem festgelegten Zweck dauerhaft widmet. Das bedeutet: Das Vermögen gehört nach der Gründung nicht mehr dir, sondern der Stiftung selbst. Es darf nur im Sinne der Satzung verwendet werden. Der Zweck einer Stiftung kann gemeinnützig sein – etwa zur Förderung von Bildung, Kultur oder Umwelt – oder privatnützig, zum Beispiel zur Unterstützung deiner Familie. Wichtig ist, wenn du eine Stiftung gründen willst, dass das Stiftungsvermögen auf Dauer erhalten bleibt und der Zweck langfristig verfolgt werden kann.

Welche Arten von Stiftungen gibt es?

In Deutschland gibt es verschiedene Stiftungsarten, die sich vor allem durch ihren Zweck und ihre rechtliche Ausgestaltung unterscheiden:

  • Rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts:
 Sie entsteht mit Anerkennung durch die Stiftungsaufsichtsbehörde. Sie besitzt eigene Rechtspersönlichkeit und ist auf Dauer angelegt.
  • Treuhandstiftung (nicht rechtsfähig):
 Das Vermögen wird treuhänderisch von einer anderen Person oder Organisation verwaltet. Diese Form ist flexibler und oft günstiger, eignet sich aber eher für kleinere Vermögen.
  • Gemeinnützige Stiftung:
 Dient dem Wohl der Allgemeinheit (z. B. Bildung, Wissenschaft, Kultur, Umwelt) und genießt steuerliche Vorteile.
  • Privatnützige oder Familienstiftung:
 Fördert bestimmte Personen, meist Angehörige des Stifters, und sichert häufig das Familienvermögen oder ein Unternehmen.
  • Kirchliche und öffentliche Stiftungen:
 Entstehen durch Gesetz oder kirchliche Autorität und unterliegen besonderen Regelungen.

Welche Voraussetzungen gibt es für die Gründung einer Stiftung?

Grundsätzlich kann jede volljährige, geschäftsfähige Person eine Stiftung gründen – auch juristische Personen wie Unternehmen. Voraussetzungen sind:

  • ein klar definierter Stiftungszweck, der dauerhaft erreichbar ist
  • ein ausreichend hohes Vermögen, das die Verfolgung dieses Zwecks ermöglicht
  • eine Stiftungssatzung mit allen rechtlich geforderten Angaben (Name, Sitz, Zweck, Organe, Vermögen)
  • ein Stiftungsgeschäft, also die formale Erklärung, dass du eine Stiftung errichten willst
  • die Anerkennung durch die Stiftungsaufsichtsbehörde deines Bundeslandes.

Wenn du eine gemeinnützige Stiftung gründen willst, prüft das Finanzamt zudem, ob deine Satzung den Vorgaben der Abgabenordnung entspricht.

Wann macht es Sinn, eine Stiftung zu gründen?

Eine Stiftung gründen lohnt sich, wenn du Vermögen dauerhaft und zweckgebunden einsetzen möchtest – sei es für gesellschaftliche, ideelle oder familiäre Ziele. Eine Stiftung eignet sich besonders, wenn du einen langfristigen Plan hast und nicht nur kurzfristige Ziele verfolgst. Häufige Motive, eine Stiftung gründen zu wollen, sind:

  • Du willst dein Lebenswerk oder ein Familienunternehmen sichern.
  • Du möchtest sicherstellen, dass dein Vermögen langfristig Gutes bewirkt.
  • Du willst steuerlich effizient Vermögen erhalten und Erbstreitigkeiten vermeiden.
  • Du möchtest nach deinem Tod Einfluss darauf haben, wie dein Vermögen verwendet wird.

Wie viel Kapital brauche ich, um eine Stiftung gründen zu können?

„Einer der größten Fehlschlüsse rund um das Thema Stiftung ist die Annahme, dass die Stiftung ein Privileg der Superreichen sei. Dieser Mythos lässt sich leicht entkräften: Im Schnitt werden Stiftungen mit einem Grundstockvermögen in Höhe von etwa 330.000 Euro errichtet“, erklärt Sascha Drache von stiftung.de, der bereits mehr als 500 Stiftungen erfolgreich begleitet hat.

Es gibt in Deutschland kein gesetzlich festgelegtes Mindestkapital, um eine Stiftung gründen zu können. In der Praxis verlangen die Stiftungsbehörden jedoch ein Vermögen, das eine dauerhafte Erfüllung des Stiftungszwecks ermöglicht. Wichtig ist, dass die Erträge aus dem Vermögen – also Zinsen, Mieten oder Dividenden – die jährlichen Ausgaben decken können. Als Richtwert gilt für gemeinnützige Stiftungen ein Grundstock von etwa 100.000 Euro, je nach Bundesland und Zweck. Für privatnützige Familienstiftungen ist ein Grundstockvermögen von etwa 300.000 Euro aufwärts sinnvoll.

Stiftung gründen: Sascha Drache weiß, wie es geht.
Eine Stiftung gründen? Sascha Drache ist einer der bekanntesten Experten im deutschsprachigen Raum für Stiftungslösungen und Vermögensschutz.

Welche Kosten entstehen, wenn ich eine Stiftung gründen will?

Die bei der Stiftungsgründung anstehenden Kosten lassen sich nicht pauschal beziffern. Sie hängen zum Beispiel von der Art der Stiftung und der Höhe des Stiftungskapitals ab. Kosten und Gebühren können fällig werden für:

  • rechtliche und steuerliche Beratung (variieren, je nach Komplexität),
  • Anerkennungsverfahren bei der Behörde (teils Gebühren),
  • laufende Verwaltungskosten (z. B. Buchhaltung, Steuererklärungen, Prüfungen).

Eine Stiftung gründen in 10 Schritten

Willst du eine rechtsfähige Stiftung gründen, erfolgt dies in einem geregelten Verfahren. Die folgenden zehn Schritte zeigen dir den typischen Ablauf – von der Idee bis zur Anerkennung.

Schritt 1: Definiere deinen Stiftungszweck

Überlege genau, was du mit deiner Stiftung erreichen willst. Soll sie Bildung fördern, soziale Projekte unterstützen oder deine Familie absichern? Der Zweck muss klar, dauerhaft und rechtlich zulässig sein. Er ist das Herzstück der Satzung und später kaum veränderbar.

Schritt 2: Wähle die passende Stiftungsform

Entscheide, ob du eine rechtsfähige Stiftung grünen willt, eine Treuhandstiftung oder eine Familienstiftung. Prüfe, ob du gemeinnützig oder privatnützig tätig sein möchtest. Diese Entscheidung beeinflusst die steuerliche Behandlung und die Aufsichtspflichten.

Schritt 3: Bestimme das Stiftungsvermögen

Lege fest, welches Vermögen du einbringst – Geld, Immobilien, Unternehmensanteile oder Sachwerte. Es muss so bemessen sein, dass daraus dauerhaft Erträge entstehen. Wichtig: Nur die Erträge dürfen für den Zweck verwendet werden, das Grundvermögen bleibt unangetastet. Eine Ausnahme sind Verbrauchsstiftungen, die nach einer Sperrzeit auch das Stiftungskapital aufbrauchen dürfen.

Schritt 4: Erstelle Satzung und Stiftungsgeschäft

Die Satzung legt Name, Sitz, Zweck, Vermögen und Organe fest. Das Stiftungsgeschäft ist die rechtliche Erklärung, dass du die Stiftung errichtest. Inhaltlich sind nach § 81 BGB folgende Punkte Pflicht:

  • Stiftungszweck
  • Name und Sitz
  • Zusammensetzung und Aufgaben des Vorstands
  • Vermögenswidmung

Schritt 5: Hole fachlichen Rat ein

Vor der offiziellen Gründung solltest du dich mit der Stiftungsaufsicht deines Bundeslandes abstimmen. Viele Behörden prüfen Satzungsentwürfe vorab und geben Hinweise zur Anerkennung. Auch das Finanzamt kann vorab bestätigen, ob der Zweck als gemeinnützig anerkannt werden könnte.

Stiftung gründen, Gutes tun.
Mit einer gemeinnützigen Stiftung lässt sich viel Gutes tun. © Peggy Anke / Unsplash

Schritt 6: Reiche den Antrag auf Anerkennung ein

Für rechtsfähige Stiftungen ist die Anerkennung durch die Aufsichtsbehörde notwendig. Du reichst ein:

  • Stiftungsgeschäft und Satzung
  • Nachweis des Vermögens (z. B. Kontoauszug, Gutachten, Grundbuchauszug)
  • Finanz- oder Ertragsplan
  • Angaben zu den Organen der Stiftung

Die Behörde prüft, ob dein Zweck dauerhaft erfüllbar ist und ob die Satzung den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Schritt 7: Beantrage steuerliche Anerkennung

Wenn deine Stiftung gemeinnützig sein soll, musst du beim zuständigen Finanzamt die Anerkennung der Gemeinnützigkeit beantragen. Das Finanzamt prüft, ob deine Satzung den Vorgaben der §§ 51–68 Abgabenordnung entspricht. Erst danach erhältst du die Möglichkeit, Spendenquittungen auszustellen und steuerliche Vorteile zu nutzen.

Schritt 8: Organisiere die Stiftung

Nach der Anerkennung bestellst du den Vorstand und eventuell weitere Organe (z. B. Kuratorium oder Stiftungsrat). Eröffne ein Bankkonto, übertrage das Vermögen auf die Stiftung und richte die Buchhaltung ein. Lege in einer Geschäftsordnung fest, wie Entscheidungen getroffen und Projekte gefördert werden.

Schritt 9: Führe Transparenz- und Berichtspflichten ein

Stiftungen müssen regelmäßig Berichte und Jahresabschlüsse erstellen. Je nach Bundesland verlangt die Aufsicht eine jährliche Rechenschaft über Vermögenslage und Zweckverwirklichung. Zudem ist ein Eintrag im Transparenzregister erforderlich, um die wirtschaftlich Berechtigten offenzulegen.

Schritt 10: Beginne die operative Arbeit

Nach der Anerkennung kann die Stiftung ihre Arbeit aufnehmen – Projekte fördern, Stipendien vergeben oder soziale Einrichtungen unterstützen. Wichtig ist, dass alle Aktivitäten dem Satzungszweck entsprechen und wirtschaftlich sauber dokumentiert werden. So bleibt die Stiftung langfristig handlungsfähig und rechtlich sicher.

Checkliste Stiftung gründen

Diese Dokumenten und Infos werden bei der Gründung einer Stiftung oft verlangt.

  • Entwurf des Stiftungsgeschäfts und der Satzung (mit Pflichtangaben nach § 81 BGB).
  • Nachweis über das Stiftungskapital / Bewertungsnachweise (Kontostände, Grundbuchauszüge bei Immobilien).
  • Haushalts-/Finanzplan (Ertragsvorschau zur Einschätzung der Tragfähigkeit).
  • Identitätsdaten der Gründer, Mitglieder des Vorstands, ggf. Lebensläufe
  • Antrag auf steuerliche Anerkennung beim Finanzamt bei Gemeinnützigkeit (Beispiel NRW)

Eine Familienstiftung / privatnützige Stiftung gründen

Eine Familienstiftung unterscheidet sich von gemeinnützigen Stiftungen durch ihren privaten Charakter. Sie dient nicht der Allgemeinheit, sondern einem begrenzten Personenkreis – meist den Nachkommen oder Verwandten des Stifters.

Diese Nachfolge-Modelle gibt es

Typischerweise wird sie gegründet, um das Familienvermögen, Immobilien oder ein Unternehmen über Generationen hinweg zu erhalten und Streit in der Erbfolge zu vermeiden.

„Die Stiftung ist das einzige Instrument, das die Mittelständler leicht und ohne umfassendes Fachwissen benutzen können, um ihr hart erarbeitetes Vermögen vor privaten und unternehmerischen Risiken zu schützen und gleichzeitig ein steuerbegünstigtes Umfeld für das Vermögenswachstum zu schaffen“, weiß Experte Sascha Drache.

Da eine Familienstiftung nicht gemeinnützig ist, erhält sie keine Steuerbefreiungen, bietet aber langfristige steuerliche und organisatorische Vorteile. Eine privatnützige Stiftung gründen lohnt sich insbesondere für Unternehmer und Personen mit komplexem Nachlass.

Vergleich gemeinnützige Stiftung vs. Familienstiftung

  Gemeinnützige Stiftung Familienstiftung (privatnützig)
Zweck Förderung der Allgemeinheit (z. B. Bildung, Wissenschaft, Kunst, Umwelt) Versorgung bestimmter Familienangehöriger oder Erhalt eines Familienvermögens
Begünstigte Allgemeinheit (nicht der Stifter selbst) bestimmter Personenkreis (Familie, Nachkommen, Verwandte)
steuerliche Behandlung Befreiung von Körperschaft-, Gewerbe- und Erbschaftsteuer Steuerbegünstigungen, aber Steuerpflicht bleibt bestehen
Aufsicht Stiftungsaufsicht und Finanzamt (Gemeinnützigkeitsprüfung) nur Stiftungsaufsicht (keine Gemeinnützigkeitsprüfung)
Zweckbindung Zweck darf nur der Allgemeinheit dienen Zweck kann individuell festgelegt werden, solange nicht gesetzeswidrig oder sittenwidrig
Spendenabzug Spenden steuerlich absetzbar keine steuerliche Absetzbarkeit

Vorteile einer Familienstiftung

  • Langfristiger Vermögensschutz:
 Das Vermögen bleibt ungeteilt in der Stiftung und kann nicht vererbt, verkauft oder verschwendet werden. Dadurch bleibt das Familienvermögen über Generationen erhalten.
  • Steuerliche Planbarkeit:
 Zwar fällt bei Gründung oder alle 30 Jahre die sogenannte Erbersatzsteuer an, doch da sie nur selten erhoben wird, lassen sich über lange Zeiträume erhebliche Steuerersparnisse erzielen.
  • Niedrige Steuerbelastung auf Erträge:
 Die Stiftung zahlt Körperschaftsteuer (15 %) statt des oft höheren persönlichen Einkommensteuersatzes. Das führt zu einer günstigeren Besteuerung von Kapital- und Mieterträgen.
„Bei den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung sowie bei allen anderen Kapitalerträgen fällt auch nur die Körperschaftsteuer (15%) an. Zum Vergleich werden die Kapitalerträge von natürlichen Personen mit der Abgeltungsteuer (25%) besteuert, die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung sind einkommensteuerpflichtig und können je nach Höhe mit einem Spitzensteuersatz von 45% besteuert werden“, erläutert Stiftungspapst Sascha Drache,
  • Geordnete Nachfolge:
 Durch die Satzung legst du fest, wie Erträge verteilt werden und wer begünstigt ist. So vermeidest du Erbstreitigkeiten und stellst sicher, dass dein Wille dauerhaft gilt.
  • Flexibilität bei Ausschüttungen:
 Leistungen an Familienmitglieder können in Form von regelmäßigen Zahlungen, Ausbildungsbeihilfen oder Unterstützung in Notfällen gestaltet werden – je nach familiärer Situation.
  • Schutz des Unternehmens:
 Bei unternehmensnahen Familienstiftungen bleibt das Unternehmen im Eigentum der Stiftung. Es kann nicht durch Erbauseinandersetzungen zerschlagen werden, und die Erträge fließen weiterhin kontrolliert an die Familie.
Wenn Familien eine Stiftung gründen, sorgen sie damit für die nächsten Generationen vor.
Wenn Familien eine Stiftung gründen, sorgen sie damit für die nächsten Generationen vor. © KI-generiertes Bild

Herausforderungen einer Familienstiftung

  • Keine Gemeinnützigkeit, keine Spendenabzüge:
 Da die Stiftung nicht der Allgemeinheit dient, sind ihre Einnahmen steuerpflichtig, und Spenden können nicht steuerlich abgesetzt werden.
  • Erbersatzsteuer:
 Alle 30 Jahre wird eine fiktive Erbschaftsteuer auf das Vermögen erhoben – unabhängig davon, ob tatsächlich jemand verstirbt.
  • Ausschüttungen sind steuerpflichtig:
 Begünstigte müssen Zahlungen aus der Stiftung als Einkünfte aus Kapitalvermögen versteuern.
  • Höherer Verwaltungsaufwand:
 Buchführung, Jahresabschlüsse und Steuererklärungen sind Pflicht. Gerade bei kleineren Vermögen kann das kostspielig sein.
  • Geringe Flexibilität:
 Änderungen des Zwecks oder der Begünstigten sind nur schwer möglich. Eine Familienstiftung ist auf Dauer angelegt und sollte gut durchdacht sein.
  • Keine persönliche Verfügungsgewalt über das Vermögen:
 Nach der Gründung gehört das Vermögen unwiderruflich der Stiftung – du kannst später nicht mehr frei darüber verfügen.

Fazit

Eine Stiftung zu gründen ist ein bedeutender Schritt – rechtlich, finanziell und emotional. Sie ermöglicht dir, über Generationen hinweg Verantwortung zu übernehmen und Werte zu bewahren. Mit sorgfältiger Planung, professioneller Beratung und einer klaren Vision kannst du eine Stiftung schaffen, die genau das tut, was du dir wünschst. Ob du dich für eine gemeinnützige oder eine Familienstiftung entscheidest, hängt von deinem Ziel ab: Willst du gesellschaftlich wirken und Gutes tun, ist die gemeinnützige Stiftung der richtige Weg. Willst du dein Familienvermögen sichern und die Nachfolge klar regeln, bietet die Familienstiftung große Vorteile.

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