EU-Kommission bessert bei der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) nach – aber nur ein bisschen
Europäische Datenschutz-Aufsichtsbehörden sollen besser zusammenarbeiten. Es sind aber weitergehende Änderungen für eine einheitlichere Auslegung des Datenschutzes nötig, findet Deutschlands Digital-Lobby.
Die EU-Kommission hat einen Teil der sogenannten GDPR-Review veröffentlichen, mit dem die seit fünf Jahren geltende Datenschutz-Grundverordnung nachgebessert werden soll. Im Mittelpunkt steht dabei eine bessere Zusammenarbeit der Datenschutzbehörden bei der Durchsetzung der DS-GVO in grenzüberschreitenden Fällen.
„Die deutsche Digitalwirtschaft begrüßt die Initiative der EU-Kommission, die grenzüberschreitende Durchsetzung der Datenschutz-Grundverordnung zu vereinfachen und zu harmonisieren“, kommentiert Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung. Allerdings werde die Chance nicht genutzt, bei der Überprüfung der DS-GVO längst bekannte gravierende Probleme zu beheben.
Es habe sich in den vergangenen fünf Jahren gezeigt, dass die Zusammenarbeit der verschiedenen Datenschutzbehörden untereinander und mit der EU-Kommission nicht ausreichend funktioniere. „Die Unternehmen in Europa stehen heute vor einem Auslegungswirrwarr zwischen den Mitgliedsstaaten, aber auch innerhalb einzelner Länder. Auch in Deutschland kann jede einzelne Landesdatenschutzbehörde ihre eigene Rechtsauffassung vertreten und durchsetzen“, bemängelt Dehmel in einer Mitteilung.
Diese Rechtsunsicherheit führe demnach zu einem Standortnachteil, insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen, der sich mit der zunehmenden Verbreitung von neuen Technologien wie etwa Künstlicher Intelligenz weiter verschärfen würde. „In Deutschland zögern 62 Prozent bei der Datennutzung, weil sie Angst haben, gegen den Datenschutz zu verstoßen. 60 Prozent haben schon einmal Pläne für Innovationen gestoppt, weil datenschutzrechtliche Vorgaben oder Unsicherheiten sie dazu gezwungen haben“, befürchtet Dehmel Wettbewerbsverzerrungen.