Freiberuflichkeit wird in Brüssel geregelt
Die Freiberuflichkeit wird von der Europäischen Kommission geregelt, vor allem das wirtschaftliche Potential soll gefördert werden.

Die Freiberuflichkeit wird von der Europäischen Kommission geregelt, vor allem das wirtschaftliche Potential soll gefördert werden. Mitte Mai traf sich in Brüssel erstmalig die Arbeitsgruppe Freie Berufe, die die Generaldirektion Unternehmen im Zusammenhang mit dem im Januar 2013 veröffentlichten EU-Aktionsplan Unternehmertum 2020 initiiert hatte. Ziel ist es, die spezifischen Bedürfnisse der Freien Berufe auf europäischer Ebene in ihrer Eigenschaft als Unternehmen zu ermitteln. Themen wie der Zugang zu Finanzmitteln, die Abwicklung grenzüberschreitender Geschäfte oder der Bürokratieabbau stehen im Mittelpunkt. EU-Industriekommissar Antonio Tajani betonte, das in Zeiten der Wirtschafts- und Finanzkrise die Stärkung der Freien Berufe eine Chance darstelle, vor allem auch, um junge Menschen in Arbeit zu bringen; sei es als selbständige Freiberufler, die wiederum Mitarbeiter anstellen, oder als Angestellte. Die knapp 60-köpfige Arbeitsgruppe setzt sich aus Vertretern nationaler und internationaler Berufsverbände zusammen. Die Arbeitsgruppe wird ihre Tätigkeit im September fortsetzen.
Parallel zu diesen Entwicklungen möchte die federführende Generaldirektion Binnenmarkt der EK im Oktober 2013 eine Mitteilung zu den reglementierten Berufen im Binnenmarkt vorlegen. Der Ansatz der Kommission wird sein, mehr Deregulierung anzumahnen, um so Wirtschaftswachstum zu generieren.