„Investitionszuschuss Wagniskapital“ – BMWi ändert Förderung zu INVEST

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat für seine Fördermaßnahme „Investitionszuschuss Wagniskapital“ neue Richtlinien aufgestellt. Wie die aussehen, erfahren Sie hier.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat seine Fördermaßnahme „Investitionszuschuss Wagniskapital“ stärker auf den deutschen Wagniskapitalmarkt und die aktuelle Richtlinienänderung hin abgestimmt. Im Zuge dessen fand eine Umbenennung in „INVEST – Zuschuss für Wagniskapital“ statt. Ziel der Maßnahme ist es, Investoren und innovativen Start-ups ihre Finanzierungsvorhaben zu erleichtern.

Zum einen fallen nun auch die sogenannten „Business-Angel GmbHs“ in den Kreis förderfähiger Investoren. Business-Angel GmbHs unterstützen junge innovative Unternehmen über eine finanzielle Unterstützung hinaus beispielsweise mit Know-how und Kontakten. Zum anderen werden Antragsteller nun schneller als innovativ und somit förderwürdig gewertet: Weist ein Unternehmen ein Patent vor oder wurde es bereits innerhalb der letzten zwei Jahre bei einem Forschungs- oder Innovationsprojekt gefördert, wird es durch den aktuellen Kriterienkatalog als förderwürdig erachtet.

Um eine optimale Wirkung durch INVEST zu erzielen, soll der Zuschuss noch in diesem Jahr durch die Bundesregierung ertragssteuerfrei gestellt werden. Im ersten Jahr wurden durch INVEST 350 Beteiligungen mit Zuschüssen von über 5,3 Millionen Euro gefördert. Generiert wurden so 25 Millionen Euro für junge Start-ups.

Details zur Neuorganisation des Förderprogramms finden Sie hier.

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