UG gründen: 8 Fragen, die Sie einem Anwalt 2023 bei der UG-Gründung beantworten können sollten
Sitz der UG? Anzahl der Gesellschafter, Geschäftsführer, Anteile? Unternehmensgegenstand? Die wichtigsten Fragen zur UG Gründung, die Ihnen Ihr Anwalt bei Gründung Ihrer Unternehmergesellschaft sicher stellen wird, auf die Sie vorbereitet sein sollten. Acht davon beantwortet dieser Artikel.
Die Begrenzung der persönlichen Haftung für Gründer und Unternehmer durch Gründung einer Unternehmergesellschaft ist eine feine Sache und kein Hexenwerk. Doch es gibt einige Fragen, die bei der UG Gründung geklärt werden müssen – die wichtigsten 8 Fragen haben wir hier:
Frage 1 des Anwalts: Sollen bestehende Verträge übertragen werden?
Heißt im Klartext: Sie sind schon als Unternehmer tätig und haben bereits Verträge mit Partnern, Auftraggebern oder Kunden? In diesem Fall müssen Sie sich entscheiden, ob diese Verträge auf die neue UG übertragen werden sollen.
Das müssen Sie wissen: Es gibt zwei Wege zur Übertragung von Verträgen auf die neue UG:
(1) Die Übertragung unter Mitwirkung der Vertragspartner. Die Einhaltung eines formalen Verfahrens ist hier nicht erforderlich – allerdings muss die Einwilligung jedes einzelnen Vertragspartners eingeholt werden. Das kann unter Umständen sehr aufwändig sein – nicht nur für Sie, auch die Vertragspartner müssen reagieren. Auftraggeber könnten die Vertragsbeziehung überdenken und eine Garantie, dass die Vertragspartner zustimmen, haben Sie nicht.
(2) Die Übertragung ohne Mitwirkung der Vertragspartner. Das ist allerdings ein recht komplexes Verfahren, Umwandlung genannt. Es tritt eine Nachhaftung für den Einzelkaufmann ein und wenn die Gläubiger eine Gefährdung ihrer Forderungen glaubhaft machen, ist ihnen Sicherheit zu leisten. Der Vorteil: Die Einwilligung der Vertragspartner ist nicht erforderlich.
Frage 2 des Anwalts: Soll der Bestand der UG zeitlich beschränkt werden?
Heißt im Klartext: Wissen Sie jetzt schon, dass die UG nur bis zu einem bestimmten Datum benötigt wird oder soll sie zeitlich unbefristet laufen?
Das müssen Sie wissen: Recht pragmatisch zu beantworten, oder? Denn eine zeitliche Beschränkung macht nur dann Sinn, wenn die UG nur zu einem bestimmten Zweck gegründet wird und dieser Zweck mit Sicherheit zu einem bestimmten Datum erreicht ist, wie etwa bei einem einmaligen Groß-Event. Tatsächlich bietet sich selbst dann oft die zeitlich unbefristete Gründung an: Einmal gegründet können UGs nach Erreichen ihres ursprünglichen Zwecks später für gänzlich andere Zwecke verwendet werden. Wenn eine solche Vorratsgesellschaft etwa wegen der Buchhaltungskosten nicht gewünscht wird, empfiehlt sich die zeitliche Beschränkung.
Frage 3 des Anwalts: Welche Firma soll für die UG gewählt werden?
Heißt im Klartext: Wie soll der genaue Name Ihrer Unternehmergesellschaft lauten?
Das müssen Sie wissen: Große Bedeutung kommt dem Namen der UG zu: Vor allem anhand der Bezeichnung soll Geschäftspartnern und Dritten möglich sein, eindeutig zu bestimmen, mit wem sie es zu tun haben. Diesen Name nennt man Firma – sie muss schon bei Gründung im Gesellschaftsvertrag aufgeführt sein. Eine spätere Änderung ist möglich, erfordert aber einen erneuten Termin beim Notar und die Änderung im Handelsregister.
Die Firma muss, so sieht es der Gesetzgeber vor, zur Kennzeichnung geeignet sein und Unterscheidungskraft besitzen. Eignung zur Kennzeichnung ist gegeben, wenn die Firma als Name individualisiert werden kann. Unterscheidungskraft bedeutet, dass die Firma geeignet ist, bei Lesern und Hörern die Assoziation mit einem ganz bestimmten Unternehmen zu wecken.
So sind zum Beispiel reine Gattungsbezeichnungen wie „Transportbeton“ oder „Video-Rent“ nicht zulässig, ihnen fehlt es an Kennzeichnungseignung beziehungsweise an Unterscheidungskraft.
Außerdem darf der Verkehr durch die Firma nicht irregeführt werden, etwa hinsichtlich Größe, Qualifikationen oder Haftungsverhältnissen. Irreführend wäre etwa die Bezeichnung „Kate Moss Kosmetik GmbH“, wenn Frau Moss tatsächlich nicht an der Gesellschaft beteiligt ist.
Bei der UG ist der Firma überdies ein Rechtsform-Zusatz hinzuzufügen: entweder „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ oder „UG (haftungsbeschränkt)“.
Frage 4 des Anwalts: Was soll als Sitz der Unternehmergesellschaft angegeben werden?
Heißt im Klartext: Wo wollen Sie Ihre Gesellschaft anmelden?
Das müssen Sie wissen: Auch der Sitz der UG ist stets im Gesellschaftsvertrag anzugeben – als sogenannter Satzungssitz. In der Kombination von Firma und Sitz kann in der Handelsregistereintragung jede UG zweifelsfrei identifiziert werden.
Der Satzungssitz kann, muss aber nicht identisch mit dem Verwaltungssitz sein, also dem Ort, an dem sich die Hauptverwaltung der Gesellschaft befindet. Obwohl ein Satzungssitz in Deutschland gewählt werden muss, kann eine UG daher auch vom Ausland aus verwaltet werden.
Bei mangelhafter oder fehlender Eintragung des Sitzes hat das Registergericht die Eintragung der UG in das Handelsregister abzulehnen.
Frage 5 des Anwalts: Welcher Unternehmensgegenstand soll für die UG gewählt werden?
Heißt im Klartext: Was macht Ihre UG eigentlich so beruflich? Oder Was macht Ihre UG nun tatsächlich, in welcher Branche, mit welchen Schwerpunkten?
Das müssen Sie wissen: Der Unternehmensgegenstand einer UG ist der Tätigkeitsbereich der Gesellschaft. Er muss hinreichend individualisiert angegeben werden, also so präzise formuliert sein, dass der Schwerpunkt erkennbar ist und Geschäftspartner erkennen können, in welchem Geschäftszweig (zum Beispiel „Finanzdienstleistungen“) und in welcher Art (zum Beispiel „Vermittlung von“) die Gesellschaft aktiv werden will. Die Faustregel besagt: So eng wie möglich, so weit wie nötig.
Frage 6 des Anwalts: Wie hoch soll das Stammkapital der UG gewählt werden?
Heißt im Klartext: Welcher Betrag ab einem Euro aufwärts soll zur Gründung der Unternehmergesellschaft eingezahlt werden?
Das müssen Sie wissen: Bekanntlich ist die Gründung einer UG theoretisch bereits mit einem Stammkapital von nur einem Euro möglich. Gründer und Geschäftsführer einer UG müssen sich aber bewusst sein, dass für die Gesellschaft Insolvenz angemeldet werden muss, sobald rechnerische Überschuldung eintritt und nicht anhand objektiver Anhaltspunkte dargelegt werden kann, dass die Gesellschaft mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht innerhalb der nächsten zwei Geschäftsjahre zahlungsunfähig wird – was bei neu gegründeten Gesellschaften naturgemäß schwer fällt. Wird die Insolvenzantragspflicht verletzt, macht sich der Geschäftsführer strafbar, außerdem haftet er den Gläubigern für entstehende Schäden mit seinem Privatvermögen.
Um dieser Gefahr zu entgehen, sollten Sie einen Kapitalpuffer einrichten. Dieser Kapitalpuffer wird am besten in Form des Stammkapitals in die Gesellschaft eingebracht, da dieses über das Handelsregister leicht eingesehen werden kann und die Seriosität der UG steigert.
Nach alledem sollte die Höhe des Stammkapitals mindestens die Gründungskosten umfassen, soweit sie von der Gesellschaft getragen werden, außerdem die mindestens im ersten Monat anfallenden übrigen Anlaufkosten sowie einen angemessenen, durch den Unternehmer festzusetzenden Risikopuffer.
Anders als oft angenommen, darf das Stammkapital durchaus verwendet werden. Lediglich die Ausschüttung des Stammkapitals an die Gesellschafter ist untersagt.
Frage 7 des Anwalts: Wer soll als Gesellschafter der UG angegeben werden?
Heißt im Klartext: Wer soll alles an der UG beteiligt sein, am Gewinn und an den Verlusten?
Das müssen Sie wissen: Die Gesellschafter einer UG sind die Eigentümer der Gesellschaft. Die Anzahl der Gesellschafter kann beliebig bestimmt werden. Auch Einpersonen-UGs sind ausdrücklich zulässig, Mutter-Tochter-Konstruktionen sind üblich und selbst Strohmannkonstruktionen sind anerkannt. Gesellschafter können natürliche Personen, juristische Personen, Personengesellschaften und Gesamthandsgemeinschaften sein.
Seine Mitgesellschafter muss man sich natürlich sehr genau aussuchen – ohne Vertrauen geht nichts, auf dieses sollte sich aber auch nicht verlassen werden. Insbesondere bei Zweipersonen-UGs muss unbedingt geklärt werden, wie mit auftretenden Pattsituationen umgegangen werden soll.
Frage 8 des Anwalts: Wer soll als Geschäftsführer der UG gewählt werden?
Das müssen Sie wissen: Als zweites Organ neben der Gesellschafterversammlung, in der die grundlegenden Entscheidungen getroffen werden, vertreten die Geschäftsführer die Gesellschaft und führen ihre Geschäfte.
Mindestens ein Geschäftsführer muss benannt sein. Geschäftsführer können nur natürliche Personen sein, ein Wohnsitz in Deutschland ist nicht Voraussetzung.