SEPA kommt: BLZ passé – Hallo IBAN, BIC und Sepa-Lastschriftmandat!

IBAN, SEPA, BIC – was geht mich das an wird der ein oder andere Unternehmer sich fragen. Doch tatsächlich können sie sich dem nicht mehr lange entziehen. Wir erklären alles rund um SEPA, IBAN, BIc & Co!

IBAN, SEPA, BIC – was geht mich das an wird der ein oder andere Unternehmer sich fragen. Doch tatsächlich können sie sich dem nicht mehr lange entziehen: Hinter den Abkürzungen verstecken sich neue internationale Kontonummern und Bankleitzahlen. Wer jetzt nicht bald seine Unterlagen auf die neuen Systeme umstellt, könnte leicht vor einem Problem stehen.

SEPA-Umstellung: Kleine Nummern werden groß

Neue Standards für Überweisungen und Lastschriften werden gesetzt und sind ab dem 1. Februar 2014 verbindlich. Dann weicht die alte Kontonummer einer neuen internationalen Kontonummer mit 22 Stellen, der so genannten Iban („International Bank Account Number“). Und aus der guten alten Bankleitzahl wird ebenfalls eine international gültige Variante: der BIC (Bank Identifier Code). Hinter den neuen Zahlen steckt die Umstellung des Zahlungsverkehrs auf einen neuen, weltweit gültigen Format: Sepa („Single Euro Payment Area“).

SEPA 2014: Keine Schonfrist für Unternehmen!

Für Verbraucher gibt es noch eine Übergangsfrist von zwei Jahren, in der Banken die alten Kontodaten umwandeln können. Nicht so für Behörden, Unternehmen und Vereine – sie müssen mit dem Stichtag am 01. Februar 2014 die neuen Daten benutzen. Vor allem die Banken befürchten nun Schlimmes: Bisher haben laut Deutscher Bundesbank nur rund 10 Prozent der Unternehmen und eingetragenen Vereine in Deutschland auf Sepa-Überweisungen und Sepa-Lastschriften umgestellt. Vor allem kleine und mittelständige Unternehmen hinken hinterher – und das, obwohl Experten einen größeren administrativen Aufwand erwarten, als bei der Euro-Umstellung.

SEPA heisst: BIC anstatt BLZ

Der „Bank Identifier Code“ BIC ist die nun international gültige Bankleitzahl und wird von der  SWIFT (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication) festgelegt. Deshalb nennt man den BIC oft auch SWIFT-Code.
Doch wie findet man nun den BIC seiner Bank? Die meisten Kreditinstitute geben den BIC inzwischen auf ihren Kontoauszügen an. Man kann ihn aber einfach über die alte Bankleitzahl suchen. Auf der Internetseite iban.de etwa gibt man seine alte Bankleitzahl ein und erhält die BIC. Hier der Direktlink zu BIC suchen.

SEPA heisst auch: IBAN statt Kontonummer

Auch für die Girokontonummer gibt es nun eine weltweit gültige Version. Sie wurde von der International Organization for Standardization (ISO) und dem European Committee for Banking Standards entwickelt und soll vor allem den grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr erleichtern. Der ist bisher noch in jedem Land anders geregelt. Und auch der Weg zur eigenen IBAN ist nicht weit. Die Internetseite iban.de hat einen Sepa Konverter online gestellt. Man gibt seine alte Kontonummer ein und erhält die neue IBAN – möglich ist auch die Eingabe von Unterkonten. Wie es geht, sehen Sie hier: IBAN berechnen

SEPA hat auch was ganz Neues: die Gläubiger-Identifikationsnummer (auch Gläubiger-ID)

Wer glaubt, mit dem Austausch der beiden Zahlen IBAN und BIC ist es genug, irrt. Denn Unternehmen, die mit einem Lastschriftverfahren arbeiten, brauchen zukünftig die Gläubiger-Identifikationsnummer, auch Gläubiger ID oder auch Creditor Identifier (CI) genannt. Damit werden Lastschriftgläubiger, also jene die abbuchen, kontounabhängig eindeutig identifiziert. Die Nummer hat genau 18 Stellen: den ISO-Ländercode (für Deutschland also DE), einer analog zur IBAN berechneten zweistelligen Prüfziffer, einer dreistelligen Geschäftsbereichskennung – die wird vom Lastschriftgläubiger selbst festgelegt – und einem elfstelligen nationalen Identifikationsmerkmal.

Gläubiger-Identifikationsnummer beantragen

Doch anders als IBAN und BIC muss die Gläubiger-ID beantragt werden – sie wird von der Bundesbank in Abstimmung mit der Deutschen Kreditwirtschaft ausgegeben. Spätestens bei dieser neuen Ziffer sollte man also nicht bis zum Stichtag am 14. Februar 2014 warten. Hier können Sie schon jetzt bei der Bundesbank eine Gläubiger-Identifikationsnummer beantragen: Gläubiger-ID bei der Bundesbank beantragen.
Was es mit der Gläibiger Identifikationsnummer auf sich hat, wie Sie sie beantragen und wie das Lastschriftverfahren funktioniert erklärt der Artikel „SEPA Lastschriftverfahren, Gläubiger ID, SEPA MANDAT – das sollten Sie wissen“.

Quelle: Bundesministerium der Finanzen

Das Video: Erklär mir SEPA – Einfacher Übergang zur SEPA-Lastschrift

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