Checkliste: Welche Versicherung brauchen Existenzgründer?
Die Existenzgründung ist ein entscheidender Schritt – und da gibt es eben Risiken. Neben Feuer, Sturm, Hochwasser, Einbruch drohen Krankheit, Betriebsunterbrechung und Berufsunfähigkeit. Welche Versicherungen Sie abschliessen sollten, zeigen wir Ihnen hier.

Die Existenzgründung ist ein entscheidender Schritt im Leben, und es gibt so einiges zu beachten. Neben Kalkulationen, der Erstellung eines Businessplans und anderen Formalitäten sollte auch das Thema Versicherung von Anfang an bedacht werden. Studien haben ergeben, dass etwa 90 Prozent der Existenzgründer ihre Firma vermeindlich gut abgesichert wissen – tatsächlich lässt sich aber nur etwa die Hälfte umfassend beraten.
Als Geschäftsführer und Firmengründer tragen Sie große Verantwortung, nicht nur für das eigene Unternehmen und Ihre Mitarbeiter, sondern vor allem auch für sich selbst. Eine Vernachlässigung betrieblicher Risiken kann schnell zur Insolvenz führen und im schlimmsten Falle die eigene Existenz bedrohen. Eine pauschale Antwort auf die richtigen Versicherungen gibt es nicht: Zu individuell sind die Bedürfnisse, zu unterschiedlich die Unternehmen. Sie sollten sich also unbedingt beraten lassen.
Doch neben vielen Zusatzversicherungen, die Ihnen vielleicht das ein oder andere Risiko minimieren können, gibt es Standards, die Sie in jedem Falle erfüllen sollten. Hier die wichtigsten fünf Versicherungen, die Sie brauchen.
1. Krankenversicherung
Die Krankenversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben, auch für Selbstständige. Gesetzliche oder private Absicherung ist möglich, auch eine Kombination ist denkbar. Die Versicherung sollte individuell abgestimmt auf Ihre Situation gewählt werden.
- Wesentlicher Unterschied von privater und gesetzlicher KV: In der privaten richten sich die monatlichen Beiträge nach Ihrem Alter, Ihrem Geschlecht und bestehenden Krankheiten/Risiken. Die gesetzlichen orientieren sich an Ihrem Einkommen.
- Außerdem können Sie den Beitrag bei den Privaten noch minimieren, indem Sie eine Selbstbeteiligung an den Krankheitskosten vereinbaren. Das lohnt sich vor allem für junge und selten kranke Existenzgründer. Solche Einsparungen durch Selbstbeteiligungen bieten gesetzliche Kassen nicht. Hier zahlen Existenzgründer 14,9 Prozent (ohne Krankentagegeld) oder 15,5 Prozent (mit Krankentagegeld) des Einkommens.
- Und: Gesetzlich Versicherte müssen sich auf eine Betriebsprüfung gefasst machen, die Kassen wollen in aller Regel das tatsächliche Einkommen erfahren.
- Ein weiterer Nachteil der gesetzlichen Versicherungen: Sie zahlen nicht etwa alles, was Sie brauchen sondern nur einen Anteil an den Standardleistungen. So kann es Ihnen schnell passieren, dass Sie teuren Zahnersatz größtenteils alleine zahlen.
Übrigens: Ob private oder gesetzliche Krankenversicherung, Ihre Bemühungen zu mehr Gesundheit werden belohnt. Fragen Sie also vor der Auswahl auch nach Bonusprogrammen und Vorsorgeangeboten.
2. Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
Kleines Unternehmen – kleine Schäden? Dies ist ein gefährlicher Trugschluss, denn es können Schadensersatzansprüche von Kunden, Lieferanten oder sonstigen Dritten geltend gemacht werden, die auch für Sie als Kleinunternehmer leicht zum Alptraum werden.
- Achten Sie auf die Mitversicherten: Sie selbst als Versicherungsnehmer, Ihre gesetzlichen Vertreter, Personen, die den Betrieb oder Teile davon beaufsichtigen, Betriebsangehörige in Ausübung ihrer Betriebstätigkeit, mitarbeitende Ehepartner und Familienangehörige sowie Betriebsfahrzeuge bis 6 km/h, die keine Kennzeichen führen müssen – alle dies sollte mitversichert sein,
- Berechnungsgrundlage der Beiträge: Wichtig sind Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer, Bruttoumsatz des Vorjahres, Bruttojahreslohnsumme, Bausumme (bei der Bauherrenhaftpflichtversicherung) oder Bruttojahresmietwert (bei der Grundstückshaftpflichtversicherung). Doch Vorsicht: selbst bei ein und demselben Versicherer kann sich die Berechnung je nach Art der Haftpflicht deutlich unterscheiden. Lassen Sie sich alle Faktoren erklären – manchmal können Sie Risiken ausschließen, die Sie nicht betreffen.
- Besonderer Service für Existenzgründer: Sie können durchaus in den Genuss von Rabatten bis zu 40 Prozent auf den Normalbeitrag kommen, die dann Jahr für Jahr aber auch wieder abgebaut werden.
3. Sach-/Sachinhaltsversicherung oder Inhaltsversicherung
Ihre schicke Büroeinrichtung geht in Flammen auf, jemand räumt Ihnen das Lager aus oder Ihr Computer mit allen Daten wird Opfer einer Sprinkleranlage. Hier hilft die Sach- und Sachinhaltsversicherung. Sie ist sozusagen das Äquivalent zur privaten Hausratsversicherung.
- Versicherte Risiken: Einbruchdiebstahl, Elektronikschäden, Schäden durch Feuer, Leitungswasser und Sturm sind wohl die Klassiker, hinzu kommen Montageversicherung und die technischen Versicherungen. Bei einigen Versicherungsgesellschaften sind auch die Risiken der Maschinenversicherung, der Betriebsunterbrechung und des Warentransportes abgedeckt.
- Achten Sie auf den Versicherungsort: Grundsätzlich gilt der Versicherungsschutz nur am Versicherungsort, also den im Vertrag benannten Betriebs-, Geschäfts- und Lagerräumen. Neu hinzukommende Betriebsgrundstücke sind automatisch mitversichert, allerdings nur bis zu einer bestimmten Entschädigungsgrenze und nur für bestimmte Zeit.
- Entschädigungsleistungen: Haben Sie einen Schaden, dann können Sie auch für Ihren Aufwand bei der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung der gesamten technischen und kaufmännischen Büroeinrichtung, der elektronischen Geräte, der Software und verloren gegangenen Daten, der Geschäftsbücher, Akten sowie auch für Aufräumungs- und Schutzmaßnahmen und provisorische Sicherungsmaßnahmen Leistung verlangen.
4. Berufsunfähigkeitsversicherung
Eine Versicherung, die vor allem für Unternehmer existenziell ist. Denn selbst ein ansehnliches Barvermögen kann den Vermögenswert Ihrer Arbeitskraft nicht absichern. Auf folgendes im Kleingedruckten sollte man achten:
- Abstrakte Verweisung: Darauf sollte der Versicherer verzichten. Sonst ist eine Ablehnung der vereinbarten BU-Rente durch die „Verweisung“ auf einen anderen Beruf möglich.
- Sechs-Monats-Prognose: Der Versicherer sollte eine Berufsunfähigkeit anerkennen, wenn ein Mediziner diese für voraussichtlich ein halbes Jahr prognostiziert hat.
- Rückwirkung: Ist eine ärztliche Prognose über den voraussichtlichen Zeitraum der Berufsunfähigkeit nicht möglich, war der Versicherte aber sechs Monate ununterbrochen berufsunfähig, sollte die Rente rückwirkend ab dem ersten Monat gezahlt werden.
- Fünf-Jahres-Frist: Der BU-Versicherer sollte maximal fünf Jahre lang vom Vertrag zurücktreten können, sofern der Kunde seine „vorvertragliche Anzeigepflicht“ verletzt hat.
- Versicherungsschutz: Der sollte weltweit bestehen.
- Nachversicherung: Die Erhöhung des Versicherungsschutzes oder eine Verlängerung der Versicherungsdauer sollte bei bestimmten Ereignissen, zum Beispiel Heirat oder Geburt eines Kindes, ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich sein.
Wichtige Tipps, wie Sie die richtige Berufsunfähigkeitsversicherung für sich finden, gibt Ihnen der hervorragende Beitrag „5 Tipps: Berufsunfähigkeitsversicherung für Existenzgründer“ von Gabriele Krause.
5. Ertragsausfallversicherung/Betriebsunterbrechung
Kommt es zu einem Schaden, der Ihren Betrieb lahm legt, dann gibt es für Sie jede Menge Probleme. In Zweifel können Sie nicht weiter produzieren oder Gewerbe betreiben. Hier hilft Ihnen eine Ertragsausfallversicherung für eine Betriebsunterbrechung. In einigen Fällen ist die in der Inhaltsversicherung enthalten.
- Wie wird der Schaden berechnet: Sie stehen vor einem Problem, erstens wollen Sie ja gar nicht, dass die Versicherung greift, Sie also eine Betriebsunterbrechung haben. Zweitens wissen Sie im Voraus nicht, wie lange und wie komplett Ihr Geschäft brach liegt. Und drittens können Sie nur mutmaßen, welche Gewinne Ihnen dabei entgehen. Deswegen ist die Festsetzung einer Versicherungssumme hier problematisch. Zur Lösung des Dilemmas gibt es verschiedene Modelle, die sollten Sie sich genau erklären lassen. Meist wird die Ersatzleistung durch eine Höchstentschädigung je Schadenfall begrenzt.
- Haftzeit: Üblich sind 12 Monate, in denen die Versicherung den Ertragsausfall zahlt.
- Für Freiberufler: gibt es übrigens auch ein Äquivalent, die Honorarausfallversicherung.