Finanzen

Das P-Konto – Schutz in zweiter Linie

Als Gründer gehen Sie ein finanzielles Risiko ein. Und bei aller Vorsicht: Grundsätzlich könnte Sie auch eine Zwangsvollstreckung treffen, ob nun vom Finanzamt oder einem anderen ungeduldigen Gläubiger. Zumindest aber das Existenzminimum können Sie schützen – mit einem Pfändungsschutzkonto, P-Konto genannt. Und so geht es...
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