Firmenwagen für Startups: So viel Luxus ist erlaubt
Startups befinden sich in der Regel in Geldnot und können sich keinen Luxus leisten. Unter ihnen gibt es jedoch sogenannte Einhörner, die mit einer grandiosen Idee in kurzer Zeit erfolgreich werden. Dann möchten sie sich womöglich einen oder mehrere Firmenwagen anschaffen. Welche Regeln sind dabei zu beachten?

Startups befinden sich in der Regel in Geldnot und können sich keinen Luxus leisten. Unter ihnen gibt es jedoch sogenannte Einhörner, die mit einer grandiosen Idee in kurzer Zeit erfolgreich werden. Dann möchten sie sich womöglich einen oder mehrere Firmenwagen anschaffen. Welche Regeln sind dabei zu beachten?
Der Firmenwagen sollte adäquat sein
Ein Tierarzt schwärmte von einem roten Sportwagen und wollte seinen Ferrari Spider als Firmenwagen nutzen. Mit 400 PS wäre der Tierarzt schnell in der Praxis gewesen, hätte der Bundesfinanzhof ihm nicht einen Strich durch die Rechnung gemacht. In einem Mitte des Jahres 2014 veröffentlichten Urteil (Az. VIII R 20/12) entschieden die Richter, dass ein Sportwagen kein angemessenes Betriebsfahrzeug ist. Ein Tierarzt besitzt nicht einen Repräsentationsaufwand, der einen Sportwagen rechtfertigt.
Der Jahresumsatz des Tierarztes betrug 800.000 Euro und er wollte die Kosten für den Ferrari als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen. Diese Forderung war nicht nur aus dem Grund ungültig, weil es sich um einen Sportwagen handelt. Der Tierarzt nutzte ihn nur 20 Tage pro Jahr betrieblich.
Um nicht in dasselbe Problem zu gelangen, müssen Startups vor dem Kauf eines Betriebswagens einige Dinge klären:
- Wie hoch ist ihr Umsatz und Gewinn?
- Welcher Repräsentationsaufwand ist nötig, um erfolgreich zu sein?
- Ist der Mehraufwand durch ein bestimmtes Fahrzeug gerechtfertigt?
Generell beträgt die steuerliche Vergütung je gefahrenen Kilometer 14 Euro. In dem genannten Fall wurde sie auf zwei Euro gekürzt, weil der Ferrari ein Oberklassemodell ist.
Wie finden Startups die angemessene Grenze für das Fahrzeug? Das Finanzgericht Nürnberg (Az.: IV 94/2006) entschied, dass die Anschaffungskosten sowie Aufwendungen für das Automobil nicht größer als 36 Prozent des Gesamtumsatzes pro Jahr überschreiten dürfen.
Repräsentationsaufwand rechtfertigt einen besonderen Firmenwagen
Dass ein Tierarzt keinen Ferrari benötigt, sollte jedem einleuchten. Es gibt aber Unternehmer, deren Erfolg von ihrer äußerlichen Erscheinung abhängt – der fahrbare Untersatz ist an diesem Triumph beteiligt.
Nehmen wir an, ein Startup entwickelt eine App für den Handel von klassischen Fahrzeugen. Diese alten Fahrzeuge sind nicht simple Gebrauchtwagen, sondern Klassiker. Ihre Besitzer und Käufer haben hohe Ansprüche an diese Autos. Die App soll alle Besitzer, Verkäufer und Interessenten zusammenbringen.
Als Entwickler der App scheint es logisch, dass das Startup ein klassisches Fahrzeug besitzt, schließlich passt es zum Unternehmen und ist kein Luxusgut. Für ein solches Fahrzeug müssen Startups nicht einmal viel Geld ausgeben. Laut dem internationalen Marktplatz für klassische Fahrzeuge classic-trader.com gibt es mehr als 1.000 Fahrzeuge, die weniger als 10.000 Euro kosten. Zu den Klassikern gehören der Volkswagen Käfer, Fiat 500 C Topolino oder Rover Mini Cooper.
Wenn es der Jahresumsatz erlaubt, können Startups etwas mehr für einen Klassiker ausgeben. In den oberen Preiskategorien erwarten sie Fahrzeuge wie der Mercedes-Benz 190 D oder Radford Mini De Ville.
Firmenfahrzeug ist für viele Deutsche wichtig
Die Studie LeasePlan MobilitätsMonitor gibt einen Einblick in die Vorlieben der deutschen Dienstwagenfahrer. Sie kann Start-ups als Referenz dienen, um geeignete Firmenwagen für das junge Unternehmen und seine Mitarbeiter auszuwählen.
Laut der Studie ist das Auto für 96 Prozent aller Dienstwagenfahrer das beliebteste Transportmittel. Nur zwei Prozent nutzen das Fahrrad oder den Zug. Diese Erkenntnisse sind nicht überraschend. Interessant ist aber das folgende Ergebnis: Dienstwagenfahrer würden eher einen Dienstwagen annehmen (78 Prozent) als eine Gehaltserhöhung.
Bei den Fahrzeugkategorien sind
- Kombis besonders beliebt (40 Prozent),
- gefolgt von SUVs (26 Prozent) und
- Cabrios (13 Prozent).
- Die Limousine (10 Prozent) und
- das Coupé (6 Prozent) haben wenige Fans.
Beim Getriebe gewinnt überraschenderweise die Automatikschaltung. 80 Prozent der Befragten würden sich für Automatik entscheiden, wenn sie ohne Aufpreis erhältlich wäre. Dienstwagenfahrer bevorzugen scheinbar den Komfort, den das Automatikgetriebe im dichten Stadtverkehr, in Staus oder auf der Autobahn gewährleistet.
Vorhandenen Pkw als Firmenwagen nutzen
Startups, die Geld beim Erwerb eines Firmenwagens sparen möchten, könnten auf die Idee kommen, ihren privaten Pkw zu nutzen. Das ist durchaus möglich, der Umfang der Leistung hängt jedoch davon ab, ob das Fahrzeug ausschließlich geschäftlich oder auch privat genutzt wird.
In unserem Gründertalk haben wir eine Frage beantwortet, die eine ähnliche Situation erklärt: In dem betroffenen Fall wollte ein Gründer, der eine Hundepension eröffnete, sein Fahrzeug beruflich und privat nutzen. Betriebliche Fahrten können steuerlich geltend gemacht werden, ohne dass Einschränkungen bei der Fahrzeugnutzung im Privatbereich entstehen. Problematisch ist die Besteuerung: Wer sein Fahrzeug zu mehr als 50 Prozent gewerblich nutzt, wird es als Firmenwagen eingestuft.
Problematisch ist auch eine Unfallsituation. Angenommen ein Mitarbeiter des Startups nutzt den Firmenwagen in seiner Freizeit, was ihm sein Chef erlaubte. Falls er mit gutem Gewissen den Schaden aus der eigenen Tasche bezahlt, würde das Finanzamt eine Lohnsteuer erheben. Sein gutes Gewissen stuft es nämlich als zusätzlichen Arbeitslohn für das Unternehmen ein. Bei Unfällen, die sich während einer dienstlichen Fahrt ereignen, sollte gemäß der Schuld des Mitarbeiters gehandelt werden: Bei großer Fahrlässigkeit zahlt er für den Schaden, bei mittlerem Verschulden teilen Unternehmer und Mitarbeiter die Rechnung. Für einen unverschuldeten Unfall sollte der Mitarbeiter verständlicherweise nicht zahlen.