Gründen auf Mallorca – Selbstständig arbeiten auf der Sonneninsel

Mallorca ist schon lange ein beliebtes Auswanderer-Ziel. Gerade für Deutsche, die auf der Insel das mediterrane Klima genießen, die Abgeschiedenheit aber auch die besonders guten Anbindungen durch die vielen Urlaubsflieger. Doch wie jede Gründung ist auch Gründen auf Mallorca nicht ohne Herausforderungen.

Gründerökosystem Mallorca – Mehr als Sonne und Meer

Gründen auf Mallorca hat so einige interessante Chancen. Neben den rein klimatischen Vorteilen hat Mallorca auch einiges für Gründer zu bieten. In der Hauptstadt Palma sitzen einige große Reiseunternehmen – vier der sieben weltgrößten Hotelketten zum Beispiel – und die Insel gilt als weltweit führender Standort im Bereich Traveltech. Hier entwickeln findige Gründer digitale Lösungen für den Tourismus, der auch gleich vor Ort getestet werden kann.

Auch wenn sich Palma nicht als Hightech-Standort brüstet, im Norden der Stadt gibt es seit nunmehr 20 Jahren den Parc Bit, eine Bürolandschaft mit Sitz vieler Startups. Mehr als 100 Unternehmen haben sich in dem Gewerbepark angesiedelt, der von der öffentlichen Stiftung Fundació Bit der Landesregierung verwaltet wird. App-Entwickler, Software-Programmierer und Datenbank-Konstrukteure sind darunter, die für Unternehmen wie die deutsche TUI neue digitale Lösungen entwickeln. Viele der Unternehmen setzen auf Remote Work und Coworking, unterhalten also Teams überall auf der Welt.

Remote arbeiten auf Mallorca: An einem schönen Ort arbeiten, wo andere Urlaub machen – das ist auch immer wieder eine Motivation für viele Freiberufler. Ob App-Entwickler, Content-Creator oder Blogger und Influencer: Wer als digitaler Normade  an keinen festen Ort oder Büro gebunden ist, baut sich heutzutage das Leben gern angenehmer. Doch Vorsicht bei einem leider sehr hartnäckigen Klischee: Das Leben in der spanischen Pampa ist nicht immer preiswerter, als in deutschen Orten. Eine Möglichkeit, etwa teuren Büromieten zu entgehen, sind Coworking Spaces, von denen es auf Mallorca eine Reihe besonders schöner gibt. Mehr dazu: Unsere Liste der schönsten Coworking-Spaces auf der Insel.

Grundsätzlich gibt es auf Mallorca eine ähnliche Unterstützerlandschaft für Selbstständige und Gründer: offizielle Informationsstellen, Berater und eine Szene, die ähnlich aktiv und vernetzt wie in vielen kleineren deutschen Städten agiert. Man kennt sich in der Regel und es gibt nur ein paar überschaubare Events. Aber die sind durchaus gewinnbringend für die Vernetzung.

Rechtliche Schritte zur Selbstständigkeit in Mallorca

Prinzipiell kann jeder EU-Bürger, und damit jede(r) Deutsche unter den gleichen Bedingungen gründen, wie auch jeder Spanier. Und in Grundzügen sind die notwendigen Schritte denen einer Gründung in Deutschland sehr ähnlich.

Aufenthaltsgenehmigung

Spätestens drei Monate nach eurer Einreise müsst ihr bei der Polizeibehörde eures Wohnortes eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Wenn ihr einen Nachweis eurer Erwerbstätigkeit vorlegt, darf diese euch nicht verweigert werden. Genaue Vorschriften über die hierfür notwendigen Papiere gibt es nicht. Meist reicht es aus, wenn ihr eure Gewerbe- oder Finanzamtsanmeldung vorlegt. Einen Nachweis über ein ausreichendes Einkommen braucht ihr in der Regel bei der ersten Anmeldung nicht.

Gewerbeerlaubnis beantragen

Zunächst müsst ihr eine Gewerbeerlaubnis, die Alta en Impuestos sobre Actividades Económicas, im Rathaus eures Aufenthaltsortes einholen. Hier wird auch geprüft, ob ihr die Voraussetzungen zur Eröffnung eines Geschäftes erfüllt. Dazu kann auch gehört, daß ihr über die notwendigen Geschäftsräume verfügt.

Persönliche Identifikation

Als nächstes benötigt ihr eine persönliche Identifikationsnummer für Ausländer, in Spanisch Número de Identificación de Extranjeros – kurz N.I.E. Diese bekommt ihr bei der Polizeibehörde eures Aufenthaltsortes.

Anmeldung beim Finanzamt

Der nächste Schritt führt euch ins Finanzamt: Mit der Gewerbeerlaubnis und der N.I.E. müsst ihr hier eine Steuernummer für euer Unternehmen beantragen, die so genannte Número de Identificación Fiscal – kurz N.I.F. Außerdem bekommt ihr hier eine persönliche Steuernummer, Código de Identificación Fiscal (C.I.F.).

Anmeldung zur spanischen Sozialversicherung

Anders als in Deutschland ist die Anmeldung bei der Sozialversicherung auch für Selbstständige in Spanien Pflicht. Das erledigt ihr bei der Provinzdirektion des Hauptschatzamtes der sozialen Sicherheit (Dirección Provinical de la Tesorería de la Seguridad Social). Nicht erschrecken: Die Beiträge sind für Gründer moderat und starten bei 60 Euro pro Monat.

Irgendwas mit Lebensmittel: Ausweis vom Gesundheitsamt

Wer dachte, nur in Deutschland ist alles geregelt, irrt. Wer Lebensmittel herstellt oder verkaufen will, muss auch die geltenden lebensmittelrechtlichen Vorschriften in Spanien einhalten. In diesem Falle führt euch der nächste Behördengang also ins Gesundheitsamt eures Geschäftssitzes, um den Lebensmittelausweis (carné de manipulador de alimentos) zu beantragen.

Weitere Regeln für Selbstständige in Spanien

Je nach Branche, Arbeitsgebiet und Region können weitere Schritte erforderlich sein, etwa eine städtische Eröffnungsgenehmigung (Licencia de Apertura) für Gastronomien oder Mitgliedschaften in Kammern bei einigen Berufen.

Anmeldung in der Jobagentur: Ansprechpartner im Gründungsprozess

Über alle diese Schritte und wie ihr sie am besten geht und darauf vorbereitet, informieren extra vom spanischen Ministerium autorisierte Anlaufstellen für Unternehmer – so genannte Puntos de Atención al Emprendedor, PAE.

In Mallorca sind das neben der städtischen Jobagentur Palma Activa auch Unternehmensberater, gestorías oder die örtliche Handelskammer. Welche die nächstgelegene Anlaufstelle für euch ist, könnt ihr auf der Website von Palma Activa finden. Und wie ihr schnell schon jetzt feststellt: Ohne spanische Sprachkenntnisse wird die Selbstständigkeit hier schwierig, denn die Website gibt es nur in Spanisch oder Katalanisch. Einige Mitarbeiter der Agentur sprechen Englisch.

Gründerkurs und Erstinformation

Tatsächlich bietet die Jobagentur extra Gründerkurse, in denen über Steuerangelegenheiten, Rechnungswesen und rechtliche Regelungen informiert wird. Die kostenfreien Kurse findet ihr hier.

Papiere zur Anmeldung einreichen

Habt ihr bereits alle notwendigen Unterlagen zusammen und wisst, wie das alles geht, könnt ihr online ein Antragsformular ausfüllen und so einen Vorabtermin beantragen. Auf der Website der Jobagentur findet ihr den Anmeldeprozess sowie die Liste aller notwendigen Papiere. Gelistet werden vier verschiedene Unternehmenstypen und ihre Bedingungen:

  • empresarios individuales (autónomos) / Einzelunternehmer (Selbstständige)
  • Sociedades de Responsabilidad Limitada (SRL) / GmbHs,
  • Sociedades Limitadas Nueva Empresa (SLNE) und
  • Sociedades Limitadas de Formación Sucesiva (SLFS).

Die beiden letzten Unternehmensformen spielen allerdings kaum eine Rolle.

Gründen auf Mallorca – die richtige Gesellschaftsform

Auch in Spanien gibt es einige Gesellschaftsformen, die sich bezüglich Steuer und Haftung unterscheiden. Tatsächlich gängig sind

  • das Einzelunternehmen (Persona Física – Autónomo),
  • die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Comunidad de Bienes) und
  • die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Sociedad Limitada (S.L.)).

Wichtige Schritte zur Einzelunternehmen (Persona Física – Autónomo) im Überblick

Um sich als Selbstständiger, so genannter autónomo, bei der Jobagentur anzumelden, müsst ihr

  • die Eintragung ins Register der EU-Bürger (Certificado de registro de ciudadano de la Unión),
  • die Krankenversicherungskarte der Seguridad Social,
  • Anschrift, Telefonnummer und Angaben zur Quadratmeterzahl des künftigen Unternehmenssitzes,
  • die Anmeldung des Finanzamtes mit dem gewählten Besteuerungssatz,
  • den Nachweis einer Versicherung für temporäre Berufsunfähigkeit sowie
  • die Kontonummer zur Abbuchung der Beiträge der Sozialversicherung vorlegen.

Spätestens hier benötigt ihr also ein Bankkonto: Welches Geschäftskonto sich für digitale Normaden und Freiberufler besonders eignet, zeigen wir euch in unserem Geschäftskonto Vergleich 2023: Diese Konten eignen sich für Gründer und Startups.

Wichtige Schritte für die Gründung einer Comunidad de Bienes im Überblick

Für eine Comunidad de Bienes, die in etwa einer deutschen GbR entspricht, benötigt ihr einen Gründungsvertrag. Diese Gesellschaftsform kann nur von mindestens zwei Gründern gewählt werden. Anders als in Deutschland muss der Vertrag nicht zwangsweise notariell beglaubigt sein. Auch ein Mindestkapital und Kapitalnachweis ist nicht vorgeschrieben.

Wie auch die GbR ist die Comunidad de Bienes eine Gesellschaft mit unbeschränkter Haftung, dh Gewinne und Verluste werden auf die Gesellschafter nach ihren Anteile aufgeteilt und in der Einkommensteuererklärung angegeben. Wie auch in Deutschland wird die Erklärungen über die Mehrwertsteuer von der Gesellschaft abgegeben.

Zur Anmeldung benötigt ihr:

  • Fotokopien der Reisepässe oder Personalausweise aller Gesellschafter
  • Namen der Eltern, Familienstand, Beruf und Privatanschrift aller Gesellschafter
  • Geschäftsanschrift der Gesellschaft
  • Geschäftszweck
  • Höhe des Gründungskapitals
  • Aufteilung des Gründungskapitals auf die Gesellschafter
  • Namen der Geschäftsführer und wer handlungsberechtigt sein soll

Wichtige Schritte für die Gründung einer Sociedad Limitada im Überblick

Wie auch in Deutschland ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung auch bei Gründern in Spanien sehr beliebt. Tatsächlich ist die S.L. sogar noch attraktiver: Zum einen sind die Haftungsbedingungen des Geschäftsführers lockerer – zum anderen kann man die S.L. schon mit einem Stammkapital von 3.000 Euro gründen.

Gründungsprozess einer S.L.:

  • Antrag auf Bestätigung der gewünschten Firmenbezeichnung beim zentralen spanischen Handelsregister einholen (Achtung: drei Alternativen angeben!)
  • Einlage der Stammkapitalsumme bei einer beliebigen spanischen Bank
  • notarielle Beurkundung der öffentlichen Gründungsurkunde (Escritura Pública de Constitución)
  • Beantragung spanische Steuernummer, die sog. CIF (Codigo Identificación Fiscal) – sowie eine Tarjeta Identificativa
  • Gesellschaft bei dem zuständigen Handelsregister eintragen

Für die Gründungsurkunde benötigt ihr:

  • Fotokopien der Reisepässe oder Personalausweise der Gründungsgesellschafter
  • Namen der Eltern, Familienstand, Beruf und Privatanschrift der Gesellschafter
  • Anschrift der Gesellschaft
  • Geschäftszweck
  • Höhe des eingezahlten Gründungskapitals und Bestätigung der Bank über Einzahlung
  • Aufteilung des Gründungskapitals auf die Gesellschafter
  • Name des Geschäftsführers oder Angabe, wer handlungsberechtigt sein soll

Einkommenssteuer in Spanien

Tatsächlich sind die Steuerabgaben in Spanien sind geringer als in Deutschland: Überschreitet das monatliche Einkommen die Grenze von 4100 Euro nicht, wird ein Steuersatz von knapp 9 % fällig. Monatliche Einkommen über 10.000 Euro und über 14.500 Euro werden mit ca. 15 % und 18,5 % versteuert. Bei höheren Einkommen liegt der Steuersatz bei knapp über 29 %.

Gründen auf Mallorca ist nicht nur Palma: beliebte Regionen

Klar, wenn ihr Großstadtflair mit Strandnähe sucht, das brodelnde Leben sucht oder für eure Unternehmung sogar benötigt, ist die Inselhauptstadt Palma de Mallorca die beste Adresse. Hier gibt es eine deutsche Schule mit Kindergarten.

Aber auch das beschauliche Pollenca im Norden der Insel ist bei deutschen Auswanderern sehr beliebt.

Prominente Auswanderer haben sich rund um Port d’Andratx niedergelassen. Das sieht man dann auch gleich im Immobilienmarkt: sehr hohe Mieten und Hauspreise machen hier das Gründen nicht einfach.

Grundsätzlich gilt: Abseits der touristischen Hochburgen findet ihr deutlich günstigere Immobilienpreise und Lebenshaltungskosten.

Wichtige Kontaktadressen

Deutsche Handelskammer für Spanien
Cámara de Comercio Alemana para España
Avenida Pío XII, 26 – 28
E – 28016 Madrid
Tel.: 0034 – 91 353 09-10
Fax: 0034 – 91 353 12 13
Web

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Calle Fortuny, 8
E – 28010 Madrid
Tel.: 0034 91 5579000
Fax: 0034 91 3102104
Web

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