KSK Teil 2: die Künstlersozialabgabe – Infos 2023 zur Künstersozialkasse für Arbeitgeber
Wer selbständige Künstler oder Publizisten beschäftigt, MUSS Künstlersozialabgabe zahlen und ist für die Meldung an die KSK (Künstlersozialkasse) selbst verantwortlich. Das gilt für große Unternehmen wie auch für Startups. Mit Inkrafttreten des Künstlersozialabgabestabilisierungsgesetz am 1. Januar 2015 schaut der Gesetzgeber genauer hin und greift bei Verstößen hart durch. Hier gibt’s die wichtigsten Fakten zur Künstlersozialabgabe 2023.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! Diese alte Binsenweisheit sollte jeder Gründer kennen, vor allem in Bezug auf die Künstlersozialkasse. Denn: Wer selbständige Künstler oder Publizisten beschäftigt, muss Künstlersozialabgabe zahlen und ist für die Meldung an die KSK selbst verantwortlich. Mit Inkrafttreten des Künstlersozialabgabestabilisierungsgesetz am 1. Januar 2015 schaut der Gesetzgeber genauer hin und greift bei Verstößen auch 2023 hart durch.
Hier gibt’s die wichtigsten Fakten zur Künstlersozialkasse für Unternehmer: der Künstlersozialabgabe (Stand 2023).
Künstlersozialabgabe: Wann muss ein Arbeitgeber einzahlen?
Ein Arbeitgeber muss die Künstlersozialabgabe (KSA) zahlen, wenn er typischerweise künstlerische oder publizistische Werke oder Leistungen verwertet. Zu diesen „typischen Verwertern“ gehören Verlage, Kunsthändler, Werbeagenturen, Presseagenturen, Galerien, Zirkusse und kommerzielle Theater, Orchester, Chöre.
Auch Unternehmer, die nicht nur gelegentlich Aufträge an selbständige Künstler oder Publizisten erteilen, sind abgabepflichtig. Wenn zum Beispiel PR/Werbung für die eigene Firma gemacht werden soll und dafür freie Fotografen oder Grafikdesigner beauftragt werden, muss die Künstlersozialabgabe entrichtet werden. Auch Firmen, die mehr als drei kommerzielle Veranstaltungen mit selbständig Künstler pro Jahr organisieren, sind abgabepflichtig.
Gründerrat:
Die Künstlersozialabgabe wird zwar nur für Aufträge an Selbstständige fällig. Die Auftragnehmer müssen aber nicht zwingend über die KSK versichert sein. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich dringend, Kontakt mit der KSK aufzunehmen. Bei Verstößen und Versäumnissen drohen empfindliche Bußgelder von 50.000 €.
Wie hoch sind 2023 die Beiträge zur Künstlersozialabgabe?
Die Beiträge (= Künstlersozialabgabe) betragen für das Jahr 2023 -> 5,0 Prozent der an Selbständige und Freiberufler gezahlten Honorare (Künstlerabgabe-Verordnung 2023). Es gilt eine Bagatellgrenze: Übersteigen die Honorare 450 Euro nicht, wird keine KSA fällig. Übrigens: Der Entgeltbegriff des KSVG ist sehr weit zu verstehen, dazu gehören Honorare und Gagen, aber auch Sachleistungen, Auslagen (beispielsweise für Telefon und Fracht) sowie Nebenkosten (beispielsweise Materialkosten). Die Abgaben sind auf die Rechnungsbeträge abzüglich der Mehrwertsteuer an die Künstlersozialkasse zu entrichten.
Günderrat Vorsicht Prüfung:
2013 lag die KSA übrigens noch bei 4,1 Prozent. Grund für den deutlichen Anstieg: Viele abgabepflichtige Unternehmen zahlen nicht und unterlaufen damit das Solidaritätsprinzip, das der Künstlersozialkasse zugrunde liegt. Deswegen werden Arbeitgeber vermehrt kontrolliert – in der Regel sind sie alle vier Jahre zur Prüfung fällig. Die Kontrollen werden von der Deutschen Rentenversicherung durchgeführt. Die KSK hat aber auch ein eigenes Prüfrecht.
Das sind die KSK-Pflichten für Arbeitgeber
Mit der reinen Zahlung der Künstlersozialabgabe an die KSK ist es allein nicht getan:
Künstlersozialabgabe: Aufzeichnungs- und Vorlagepflicht
Abgabepflichtige Unternehmer müssen die an selbständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte aufzeichnen. Diese Aufzeichnungen müssen fünf Jahre aufbewahrt und auf Verlangen der Künstlersozialkasse vorgelegt werden.
Künstlersozialabgabe: Meldepflicht bei der KSK
Unternehmer sind auch verpflichtet, sich selbst bei der KSK zu melden, wenn sie nach §24 KSVG abgabepflichtig sind. Bis zum 31. März eines jeden Jahres müssen die abgabepflichtigen Entgelte gemeldet werden, die im abgelaufenen Kalenderjahr gezahlt wurden.
Künstlersozialabgabe: Zahlungspflicht
Auf Basis der gemeldeten Vorjahresentgelte errechnet KSK die Höhe der Vorauszahlung für das laufende Jahr, die abgabepflichtige Unternehmer leisten müssen. Zu viel oder zu wenig gezahlte Beiträge werden mit der Jahresabrechnung ausgeglichen.
Rechnung über Künstlersozialabgabe an Künstler oder Publizisten?
Nein, Verwerter dürfen die Künstlersozialabgabe nicht von Gage oder Honorar abziehen. Derartige Vereinbarungen sind von Anfang an gesetzeswidrig und daher nichtig.
Alles wird einfacher: die Ausgleichsvereinigung
Die so genannten Verwerter, also Unternehmen die Publizisten oder Künstler beschäftigen, können sich zu Ausgleichsvereinigungen zusammenschließen. Diese erfüllen stellvertretend für alle Mitglieder die Verpflichtungen nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz.
Vorteile der Ausgleichsvereinigungen:
- keine Einzelfallentscheidung durch Mitarbeiter des Unternehmens bei jeder Rechnung
- Rechtssicherheit – Ergebnisse der Prüfungen der Ausgleichsvereinigung wirken nur für die Zukunft
- Kalkulationssicherheit
- keine Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten
- keine Melde- und Zahlungspflichten direkt an die KSK
- keine Betriebsprüfungen durch Deutsche Rentenversicherung oder KSK
Ein paar Ausgleichsvereinigungen im Überblick:
Quasi jeder darf eine Ausgleichsvereinigung gründen – allerdings muss diese vom Bundesversicherungsamt genehmigt werden. Entsprechend gross ist das Angebot und welche AV sich für das jeweilige Unternehmen regelt, erfährt man am besten beim entsprechenden Unternehmensverband. Hier ein paar Beispiele:
- M + E Ausgleichsvereinigung: Die KSV-Ausgleichsvereinigung der Metall- und Elektro-Industrie e. V. wurde Anfang August 2009 gegründet.
- AV Film/Fernsehen: VFFVmedia e.V. (Verband der Fernseh-, Film-, Multimedia- und Videowirtschaft) gründete ebenfalls eine KSK- Ausgleichsvereinigung für die Medienindustrie.
- Die Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände (BDMV) plant eine Ausgleichsvereinigung.
- Der Bund Deutscher Amateurtheater e.V. hat eine solche Vereinigung gegründet.
- Die Ausgleichsvereinigung Veranstaltungswirtschaft ist eine nicht rechtsfähige Fachabteilung des Bundesverbandes der Veranstaltungswirtschaft.
Künstlersozialabgabe auch für eine Übungsleiterpauschale
Nein, steuerfreie Aufwandsentschädigungen für nebenberufliche Tätigkeiten wie etwa als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher oder Künstler für eine staatliche Stelle oder eine gemeinnützige Organisation von maximal 2.400 € jährlich sind abgabefrei (analog der Regelung im Steuerrecht).
Künstlergruppe als GbR oder GmbH. Wer zahlt dann die Künstlersozialabgabe?
Die Künstlersozialabgabe wird für natürliche Person bezahlt, das heißt auch an selbständige Künstler oder eine Künstler-Gruppe, die als GbR unterwegs sind.
Aber: Nicht abgabepflichtig sind dagegen Zahlungen an juristische Personen wie z. B. eine GmbH. Hier muss die GmbH selbst die Künstlersozialabgabe für an die beschäftigten Künstler gezahlten Entgelte tragen.
Tipp: Eine gute Zusammenfassung zum Thema Künstlersozialkasse mit aktuellen Beispielen & Tipps zur KSK bietet der kostenlose „Leitfaden zur Künstlersozialabgabe“ von Lexware. Zum kostenlosen E-Book von Lexware.
Noch ein Spass: die Hutgage
Konzert in der Bar und der Musiker geht mit einem Hut rum. Also hier wird doch nun keine Künstlersozialabgabe fällig! Denkt man, ist aber falsch! Die KSK dazu:
„Bei dem Publikum handelt es sich um einen Dritten, von dem keine Künstlersozialabgabe erhoben werden kann. In diesen Fällen wird derjenige als Veranstalter abgabepflichtig, dem die Leistung erbracht wird (§ 25 Abs. 1 Satz 2 KSVG), der also einen wirtschaftlichen Nutzen oder Vorteil aus der Darbietung des Künstlers oder Publizisten hat. Der wirtschaftliche Nutzen bzw. Vorteil kann darin bestehen, dass die Attraktivität des Gastronomieangebotes erhöht wird und somit ein höherer Umsatz bei Speisen oder Getränken erzielt werden kann. Der Veranstalter (z. B. Gastronom) hat in diesen Fällen Sorge dafür zu tragen, dass er das vom Künstler/Publizisten eingesammelte Honorar korrekt ermittelt und an die KSK meldet.“
Viel Spass damit!