Künstlersozialkasse für Freelancer, Freiberufler, Künstler: Antrag, Voraussetzung, Vorteile, Beiträge (+ Sonderfall als Angestellter)

Die Künstlersozialkasse ist einmalig in Europa und ermöglicht derzeit etwa 180.000 freien Künstler und Publizisten günstige Sozialversicherungsbeiträge, ohne die sich viele Freischaffende Krankenkasse, Rentenversicherung und Pflegeversicherung wohl gar nicht leisten könnten. Hier sind die wichtigsten Fakten 2021 zur Künstlersozialkasse, die ihr kennen müsst, von Antrag & Voraussetzungen bis hin zur Kündigung, inkl. hilfreiche Tipps für Freiberufler und Rechenbeispiele!

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Die Künstlersozialkasse 2023 für Freelancer, Freiberufler, Künstler: Wer rein darf, der liebt die KSK. Wer abgelehnt wird, der hasst sie. Und wer eine Weile drin ist, der jammert bisweilen auf hohem Niveau. Die Künstlersozialkasse ist einmalig in Europa und ermöglicht derzeit etwa 180.000 freien Künstler und Publizisten günstige Sozialversicherungsbeiträge, ohne die sich viele Freischaffende Krankenkasse, Rentenversicherung und Pflegeversicherung wohl gar nicht leisten könnten. Hier sind die wichtigsten Fakten zur KSK 2023 und hilfreiche Tipps für Freiberufler.

Was ist die Künstlersozialkasse?

Die Künstlersozialkasse ist eine Behörde mit Sitz in Wilhelmshaven und seit 1983 dafür zuständig, das Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) umzusetzen. Das KSVG ermöglicht es selbständigen Künstlern und Publizisten, als Pflichtversicherte in gesetzliche Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einzutreten. Ausgenommen ist die Arbeitslosenversicherung. Die Idee: Weil freischaffende Künstler und Journalisten quasi von berufswegen keinen festen Arbeitgeber haben, der die 50 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge übernimmt, wird dieser Berufsgruppe geholfen. Schließlich wäre es unfair, sie allein mit den Kosten zu lassen.
Die KSK selbst ist kein Leistungsträger, sondern erfüllt verwaltungstechnische und organisatorische Aufgaben: Die Behörde überprüft die Voraussetzungen für die Mitgliedschaft, berechnet die Beitragsanteile für ihre Mitglieder und bezuschusst die Sozialversicherungsbeiträge.

Wie funktioniert die Künstlersozialkasse?

KSK-Mitglieder zahlen die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge. Der Bund trägt 20 Prozent und Künstlersozialabgabe-pflichtige Unternehmen tragen 30 Prozent der Beiträge. Die KSK zieht das Geld von ihren Mitgliedern und den Unternehmen ein und leitet die Sozialversicherungsbeiträge an die Versicherungsträger weiter. Im Klartext bedeutet das: Die Künstlersozialkasse füllt im Prinzip die Rolle eines regulären Arbeitgebers aus und zahlt aus dem Zuschüssen von Bund und Unternehmen den Arbeitgeberanteil. Die Mitglieder zahlen demnach den Arbeitnehmeranteil.

Anspruch: Wer darf in die Künstlersozialkasse 2023?

„Künstler im Sinne des Künstlersozialversicherungsgesetzes ist, wer Musik, darstellende oder bildende Kunst schafft, ausübt oder lehrt. Publizist ist, wer als Schriftsteller, Journalist oder in anderer Weise publizistisch tätig ist oder Publizistik lehrt“, sagt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Da es allerdings keine genaue Definition gibt, obliegt die Entscheidung der KSK, die gegebenenfalls Arbeits-, Honorar- und Gagennachweise verlangt.

Künstler und Publizisten müssen

  • selbständig erwerbstätig sein, und zwar nicht nur vorübergehend
  • im Wesentlichen im Inland tätig sein.

Das Mindesteinkommen beträgt 3.900 € jährlich. Nur Berufsanfänger dürfen in den ersten drei Jahren weniger verdienen.

Wie hoch sind die Beiträge 2023 für die Künstlersozialkasse?

KSK-Mitglieder zahlen nur den „Arbeitnehmeranteil“, also die Hälfte der Beiträge. Damit ist die Pflichtversicherung für Künstler und Publizisten bedeutend günstiger als bei anderen Selbstständigen und Freiberuflern. Die Beiträge richten sich nach dem Jahreseinkommen: Die Künstlersozialkasse verlangt von ihren Mitgliedern eine jährliche Vorab-Schätzung.

Gründerrat:

Ehrlich sein! Wer zu wenig angibt, kann empfindlich bestraft werden. Die KSK kann Einkommenssteuerbelege verlangen und führt bei ihren Mitgliedern Stichproben durch. Es ist jederzeit möglich, die Schätzung im Laufe des Jahres zu korrigieren – und zwar nach unten wie nach oben.

Ein Rechenbeispiel für die Künstlersozialkasse-Beiträge 2023

Das Jahreseinkommen beträgt 10.000 €.  
  Beitragssatz in der Rentenversicherung 18,7 %. Anteil des Versicherten 9,35 % = 77,91 € monatlich.
  Beitragssatz in der Krankenversicherung 14,6 %. Anteil des Versicherten 7,3 % = 60,83 € monatlich
  zzgl. individuelle Zusatzbeitrag der Kasse, der alleine zu tragen ist
  Beitragssatz in der Pflegeversicherung 2,60 % (Kinderlose). Anteil des Versicherten 1,3 % = 11,87 € monatlich
  = zusammen monatlich 150,61 €

Zum Vergleich: Wer sich als Selbständiger freiwillig versichert, zahlt beim selben Jahreseinkommen etwa 300 Euro pro Monat nur für die Krankenkasse!

Antrag: So läuft das Aufnahme-Verfahren der Künstlersozialkasse

Vor der Aufnahme will die KSK so ziemlich alles wissen! Dazu muss ein Fragebogen ausgefüllt werden, der auf www.kuenstlersozialkasse.de als Download zur Verfügung steht.

Zusammen mit dem Antrag verlangt die Künstlersozialkasse Tätigkeitsnachweise (zum Beispiel: aktuelle Verträge, Abrechnungen, Nachweise über Veröffentlichungen, Ausstellungen, Konzerte, Aufführungen etc.) Tipp: Mehr ist mehr! Lieber einen Beleg zuviel schicken, als einen zu wenig.

Gründerrat zur KSK:

Lasst euch unbedingt dokumentieren, wann ihr eure Unterlagen angefordert habt. Das geht bei der KSK ganz einfach per Online-Formular. Denn ab diesem Zeitpunkt ist man – bei erfolgreicher Prüfung – theoretisch berechtigt, in der KSK zu sein. Die gesetzlichen Krankenkassen müssen ab diesem Zeitpunkt bereits vorab zuviel gezahlte Beiträge zurück erstatten.

Vorteile der Künstlersozialkasse

  • Klar ist der offensichtliche geldwerte Vorteil: Die KSK übernimmt 50 Prozent der Beiträge für Krankenkasse, Pflege- und Rentenversicherung. Unser Rechenbeispiel oben hat es deutlich gemacht.
  • Ebenso positiv: Über die KSK ist man pflichtversichert. Die Beiträge richten sich also nach dem Einkommen. Wer wenig verdient, zahlt auch weniger. Trotzdem besteht ein Anspruch auf alle Leistungen der Krankenkasse.
  • Gleichzeitig muss man nicht in einer gesetzlichen Krankenkasse sein. Auch bei der KSK gilt die Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher und privater Krankenkasse. Doch Vorsicht, als Selbständiger gilt: Einmal privat, immer privat!
  • Außerdem führt die Mitgliedschaft zu einer kontinuierliche Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung – etwas, das Freiberufler sehr häufig aus den Augen verlieren. Auch wenn diese zur Alterssicherung allein nicht mehr ausreicht, eine Basis ist geschaffen.

Nachteile der Künstlersozialkasse

  • Die Mitgliedschaft in der KSK ist Pflicht für freischaffende Künstler und Publizisten, die sich deswegen nicht von der gesetzlichen Rentenversicherung befreien können. Das ist vor allem bei höheren Einkommen ein Nachteil.
  • Auch schwierig: Das jährliches Mindesteinkommen von 3.900 Euro sperrt nun gerade die aus, die die Unterstützung besonders nötig haben. Andererseits besteht bei so niedrigem Einkommen unter Umständen Anspruch aus Arbeitslosengeld II.

Kündigung: Wann kann ich die Künstlersozialkasse verlassen?

Wer einmal drin ist, kommt so schnell nicht aus der Künstlersozialkasse KSK raus, solange man selbständig künstlerisch oder publizistisch tätig ist. Auch wenn das Einkommen stetig steigt. Nur wer seine Haupteinkünfte aus einer abhängigen Beschäftigung oder einer nichtkünstlerischen Selbständigkeit erzielt, darf die KSK verlassen.

Andererseits fliegt man auch ganz schnell raus: Gibt man etwa seine Jahresprognose zum Einkommen, üblicherweise kommt die Aufforderung zum Dezember des Vorjahres, nicht rechtzeitig ab, dann beendet die KSK die Mitgliedschaft unter Umständen. Wer dann wieder rein will, muss das ganze Aufnahmeprocedere erneut durchführen.

Man kann sich bei der KSK bei entsprechend hohem Einkommen von der Krankenversicherungspflicht befreien lassen: Dafür muss das Arbeitseinkommen in drei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren die Bemessungsgrenze (52.200 €) übersteigen. Diese Befreiung kann nicht widerrufen werden: Wer also in eine private KV eintritt, kann nicht mehr zurück in die gesetzliche KV.

KSK Sonderfall: Selbstständig und angestellt zugleich

Viele Freiberufler bauen sich heute ihr ganz eigenes Arbeitsmodell: Nicht selten sind eine Festanstellung in Teilzeit und darüber hinaus freiberufliche Aufträge. Seid ihr als Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig beschäftigt, könnt ihr trotzdem als Freiberufler in der Künstlersozialkasse KSK versichert sein. Die Folge: Bei einem Beschäftigungsverhältnis behält der Arbeitgeber Beiträge zur Sozialversicherung vom Arbeitsentgelt ein und führt diese an die zuständige Krankenkasse ab. Daneben hat die KSK die Sozialversicherungsbeiträge aufgrund der selbständigen künstlerlerischen / publizistischen Tätigkeit zu erheben. Ihr zahlt also doppelt – allerdings nicht doppelt soviel.

Fall 1: Eure selbständige künstlerische Tätigkeit überwiegt

Solange ihr vor allem selbstständig arbeitet, gibt es gar keine Probleme mit der KSK. Wichtig ist aber, dass ihr dies der KSK umgehend und schriftlich mitteilt. Dazu genügt ein formloses Schreiben an die KSK, in dem ihr mitteilt, dass sich eure künstlerische, freiberufliche Tätigkeit ab dem Zeitpunkt x reduziert hat und zwar auf ein Jahreseinkommen von x Euro. Gebt auch an, dass ihr zusätzlich eine nichtselbstständige Tätigkeit aufgenommen habt, bei welchem Arbeitgeber und mit welchem Jahres- oder Monatsgehalt.

Grundsätzlich kommt es darauf an, welches Einkommen überwiegt und wie hoch es ist. Wenn das KSK-pflichtige Einkommen überwiegt – also eure künstlerische selbstständige Tätigkeit – dann muss für beide Tätigkeiten Beiträge in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden.

Rechenbeispiel

selbstständige, künstlerische Tätigkeit andere selbstständige Tätigkeit
(nicht als Künstler) oder Angestelltenverhältnis
Arbeitszeit: 20 Wochenstunden Arbeitszeit: 20 Wochenstunden
Einkommen: 1.000 Euro/Monat Einkommen: 750 Euro brutto/Monat

Konsequenz: In diesem Fall ist die selbständige künstlerische/publizistische Tätigkeit als hauptberuflich anzusehen. Über die KSK besteht Versicherungspflicht in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Das nebenberufliche Beschäftigungsverhältnis ist ebenfalls sozialversicherungspflichtig, aber nur für die Krankenkasse.

Fall 2: Euer Angestellten-Job überwiegt

Etwas komplizierter wird es, wenn euer Angestellten-Job mehr Geld abwirft, als die Freiberuflichkeit. Dann ist die Mitgliedschaft in der KSK noch nicht obsolet – aber die Berechnungen werden schwieriger. In jedem Falle gilt: Eure Tätigkeit als als Angestellter gilt dann als Hauptberuf, wenn er mehr als 20 Stunden pro Woche ausgeübt wird und eine wirtschaftlich höhere Bedeutung als die Künstlertätigkeit hat. Ist das so, zahlt ihr über die KSK nur Rentenversicherungsbeiträge. Sozialversicherung und Krankenkassenbeiträge werden über euer Angestelltengehalt berechnet.

Rechenbeispiel

selbstständige, künstlerische Tätigkeit andere selbstständige Tätigkeit
(nicht als Künstler) oder Angestelltenverhältnis
Arbeitszeit: 20 Wochenstunden Arbeitszeit: 20 Wochenstunden
Einkommen (Gewinn): 500 Euro/Monat Einkommen: 750 Euro brutto/Monat

Konsequenz: Hauptberuflich ist hier – wegen der größeren finanziellen Bedeutung – die Beschäftigung als Arbeitnehmer. Deshalb erfolgt die vollständige soziale Absicherung in der Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung über das Beschäftigungsverhältnis. Aufgrund der selbständigen künstlerischen/publizistischen Tätigkeit besteht daneben Versicherungspflicht nach dem KSVG lediglich in der Rentenversicherung.

Fall 3: Euer Angestellten-Job ist mehr als geringfügig

Verdient man als Nichtselbstständiger soviel, dass sie nicht mehr als sozial schutzbedürftig anzusehen ist, fällt auch die KSK-Pflicht für die Rentenversicherung weg. Dafür wird die Hälfte der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung als Maßstab genommen: Für 2015 sind das 3.025 € monatlich brutto (Westen) und 2.600 € monatlich brutto (Osten). Wer als Arbeitnehmer brutto mehr verdient, für den fällt die Rentenversicherung über die KSK in jedem Fall flach.

Die Künstlersozialkasse ist in Gefahr

Eines soll nicht verschwiegen werden: Die KSK ist in der Diskussion und die Politik denkt in aller Regelmäßigkeit darüber nach, diese Sonderunterstützung abzuschaffen. Das wäre ein Desaster für viele: Deswegen gab es auch eine Aktion für den Erhalt der KünstlerSozialKasse. Mit Erfolg, das Gesetz wurde vorerst erhalten. Mehr dazu auf der Facebook-Gruppe „Rettet die KSK“.

Künstlersozialkasse 2023 – Telefon, Adresse, Infos KSK

Kontakt Künstlersozialkasse:

www.kuenstlersozialkasse.de
Künstlersozialkasse
26380 Wilhelmshaven
Telefon: 04421 9734051500

Wer das Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) nachlesen will, findet es hier als PDF zum kostenlosen Download.

Tipp: Eine gute und sehr aktuelle Zusammenfassung zum Thema Künstlersozialkasse mit Berechnungsbeispielen und Hinweisen bietet der kostenlose „Leitfaden zur Künstlersozialabgabe“ von Lexware. Zum kostenlosen E-Book von Lexware.

Mehr zum Sonderfall Selbstständiger und Angestellter zugleich liefert das Merkblatt der KSK zu „Versicherung trotz Nebenjob“.

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