Limited oder UG (Mini-GmbH)? Die Vorteile und Nachteile im Vergleich

Schnell und ohne wenig Kapital gründen: Das war lange Zeit nur mit der Limited (Ltd.) möglich. Doch nun gibt es Konkurrenz: Die Unternehmergesellschaft (UG), auch Mini-GmbH genannt. Wir haben die beiden Unternehmensformen verglichen: Lesen Sie hier die Vor- und Nachteile.

Schnell und mit wenig Kapital gründen: Das war lange Zeit nur mit der Limited (Ltd.) möglich. Doch nun gibt es Konkurrenz: Die Unternehmergesellschaft (UG), auch Mini-GmbH genannt. Wir haben die beiden Unternehmensformen gegenübergestellt.

Vergleichbar sind die beiden Rechtsformen auf jeden Fall: Bei Musterprotokoll und geringem Aufwand bei der Gründung sind sich UG und Ltd. sehr ähnlich. Damit eignen sich beide vor allem für junge Unternehmer, mit wenig Startkapital.

Und nun zu den Vorteilen und Nachteilen der beiden:

Vorsicht: Probleme der Limited bei Rechtsstreitigkeiten

Die Mini-GmbH ist im deutschen Recht zu Hause, die Limited wird hingegen nach englischem Recht beurteilt. Hier wird also auch ein Rechtsbeistand benötigt, der in England praktizieren kann.

Außerdem wird die Limited Ltd. durch Geschäftspartner des Unternehmens häufig schlechter bewertet, denn ihr größter Vorteil, das geringe Gründungskapital, wird schnell zum Nachteil: Weil Partner um diese geringen Einlagen wissen, vertrauen sie weniger sondern verlangen im Zweifel mehr Sicherheit. Der Umstand, dass Streitigkeiten bei englischem Geschäftssitz des Unternehmens eventuell auch dort ausgetragen werden müssen, könnte Geschäftspartner abschrecken.

Nachteil der UG: Hier muss der Gesellschafter Vermögen ansparen

Bei der Mini-GmbH gibt es eine Pflicht zur Rücklagenbildung in Höhe von einem Viertel des jährlichen Gewinns. Ziel ist das Stammkapital von 25.000 Euro (das dem der GmbH entspricht). Ist das erreicht, kann in eine GmbH umgewandelt werden.
Bei der Limited gibt es einen solchen Ansparzwang nicht. Allerding sollte auch darauf geachtet werden, dass ein Unternehmen nicht unterfinanziert ist.

Vorteil der UG: Klarheit bei Steuern und Abgaben

Grundsätzlich zahlt man bei der Mini-GmbH Körperschaftssteuer in Höhe von 15 Prozent nach § 23 KStG.

Fällige Steuer der Limited in England:

  • bis 10.000 Pfund 0 Prozent,
  • zwischen 10.000 und 50.000 Pfund bis 19 Prozent,
  • zwischen 50.000 und 300.000 Pfund 19 Prozent,
  • zwischen 300.000 und 1,5 Millonen Pfund bis 30 Prozent
  • und darüber immer 30 Prozent.

Und die Zweigniederlassung der englischen Limited wird in Deutschland rechtlich wie eine GmbH bewertet, etwa bei Körperschafts- und Gewerbesteuer, IHK-Beiträgen, Gewerbeerlaubnisse usw.

UG vs. Limited: Vergleich von Gründungsdauer, Ablauf, Kosten und Risiken:

Um die vollständige Infografik anzusehen einfach auf die Grafik klicken.

© Gründerküche
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Unternehmergesellschaft (UG) oder Limited (Ltd.)? Ein Vergleich zwischen Kosten, Aufwand, Haftung und nötigen Einlagen.

UG vs. Limited: Anzahl Gründer

Für die Mini-GmbH (UG) reicht nur eine Person als Gründer aus.
Bei der Limited sind es mindestens zwei, die die Gesellschaft gründen: der Company secretary und der Director.

Pluspunkt
Vorteil für die Mini-GmbH, so kann man auch allein eine Gesellschaft gründen.

UG vs. Limited: Gründungsdauer

Ein wesentlicher Vorteil beider Formen: Die Formalitäten zur Gründung sind kurz und gehen schnell.
Die Mini-GmbH ist in ein bis zwei Wochen gegründet.
Die Ltd. kann man in 24 Stunden gründen, es kann aber auch mal eine Woche dauern.

Pluspunkt
Vorteil für die Limited, mit der Gründung ist man etwas schneller durch.

UG vs. Limited: Sitz der Gesellschaft

Sitz in Deutschland, also auch deutsches Recht: die Mini-GmbH ist hier eindeutig.
Die Limited hat ihren Hauptsitz in England und eine Zweigniederlassung in Deutschland. Problematisch: Das hat Auswirkungen auf die rechtliche Beurteilung.

Pluspunkt
Vorteil für die Mini-GmbH, hier braucht man keinen Briefkasten irgendwo im Ausland.

UG vs. Limited: Die Gründungseinlage

Weniger ist Mehr? So jedenfalls sehen es Gründer, die zwar endlich starten wollen, aber denen die Einlage einer GmbH (25.000 Euro) einfach zuviel ist.
Hier punktet die Mini-GmbH, denn ihre Mindesteinlage ist mini. Genau 1 Euro muss es sein.
Aber auch bei der Limited ist die Mindesteinlage bestens limitiert: auf ein Pfund, also etwa 1,50 Euro.
Und doch gibt es einen Unterschied: Bei der Mini-GmbH (UG) darf es keine Sacheinlage geben. Die Limited hingegen gestattet dies.

Pluspunkt
Vorteil für die Limited, denn hier können Sie Ihr Auto oder auch nur Ihren Laptop als Sacheinlage in die Gründung einbringen.

UG vs. Limited: Haftungsbeschränkung

Sowohl bei der Limited wie der Unternehmergesellschaft ist die Haftung der Gesellschafter auf das
Stammkapital beschränkt.
Allerdings ist Vorsicht im Fall der Insolvenz geboten:
Bei der UG gibt es sehr wenige Möglichkeiten, dass der Gesellschafter auch privat haftet.
Anders bei der Limited: Hier sind jede Menge Pflichtverletzungen definiert, bei denen der Gesellschafter auch mit seinem privaten Vermögen belangt werden kann.

Pluspunkt
Vorteil für die Mini-GmbH, denn hier müssen Sie schon wirklich viele Dummheiten machen, um persönlich zu haften.

UG vs. Limited: Gründungskosten

Gründungskosten Mini-GmbH/UG

  • Notarkosten 50 Euro
  • Eintragung im Handelsregister 120 Euro
  • Bankgebühren Firmenkonto 5 bis 10 Euro (p.a.)
  • Mitgliedsgebühr IHK 120 bis 240 Euro (p.a.)

Gründungskosten Limited

  • Eintrag Handelsregister (Companies House) 30 Euro
  • Gesellschaftsvertrag, Übersetzung, Beglaubigung 50 bis 250 Euro
  • Registered Office und Secretary in England 250 bis 350 Euro (p.a.)

Pluspunkt
Vorteil für die Mini-GmbH, denn wissen Sie recht genau, welche Kosten auf Sie zukommen.

 

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