Nebengewerbe gründen: Fakten von Gründung bis Steuern & Kosten 2024

Die Gründung im Nebengewerbe – alles, was ihr wissen müsst zum Nebengewerbe (2024) von Anmeldung, Informationspflicht, Krankenversicherung, Steuern und Kosten. TIPP: Lesen!

Gründen im Nebengewerbe – so klappt es: Legendär sind die Gründungen in Garagen und Hinterzimmern. Tagsüber arbeiten die Gründer in gestandenen Firmen, in ihrer Freizeit tüfteln sie an dem ganz großen Ding. Üblicherweise gründen sie also nebenberuflich – doch das bringt einige Besonderheiten mit sich. Alles von der Gründung über Nebengewerbe anmelden, Rechtliches und Steuern soll deshalb hier einmal genau erklärt werden.

Wann handelt es sich um ein Nebengewerbe? Die Definition:

Als Nebengewerbe gilt ein angemeldetes Gewerbe, das nicht hauptberuflich oder in Vollzeit ausgeübt wird. Die Grenze wird üblicherweise bei 20 Arbeitsstunden pro Woche gezogen, relevant ist das nicht fürs Finanzamt – dort ist Gewerbe gleich Gewerbe.

Das Wort Nebengewerbe gibt dabei keine Auskunft über die Rechtsform des Unternehmens. Jedes Gewerbe kann als Nebengewerbe ausgeübt werden, es gibt keine unterschiedliche Anmeldung beim Gewerbeamt.

Nebenberuflich gründen

Der Gründerküche Leitfaden

Nebengewerbe: Krankenversicherung & Zuverdienstgrenzen

Nebengewerbe: So geht es mit der Krankenversicherung

Lediglich die Krankenkasse macht beim Nebengewerbe einen kleinen, aber wichtigen Unterschied: Wird nicht mehr als 15 Stunden pro Woche gearbeitet, betrachtet die Krankenkasse die Gewerbetätigkeit nicht als hauptberuflich ausgeübte Selbständigkeit, sondern definiert sie als Nebengewerbe. Mit der Folge, dass keine eigene Krankenversicherung abgeschlossen werden muss. Bis zur Zuverdienstgrenze von 400 EUR muss auch keine Rentenversicherung abgeschlossen werden.

Interessant ist das insbesondere für Bezieher von BAFÖG, ALG 1 und ALG 2. Sie können eine selbständige Tätigkeit ausüben, um ihre Kasse aufzubessern, müssen aber bestimmte, enger gesetzte Zuverdienstgrenzen beachten.

Nebengewerbe: Zuverdienstgrenzen bei Arbeitslosengeld & Bafög

Für Bezieher von ALG 1 liegt die Zuverdienstgrenze bei 165 EUR im Monat, für Bezieher von ALG 2 liegt sie pauschal bei 100 EUR monatlich. Wird die Zuverdienstgrenze überschritten, greift ein kompliziertes Berechnungssystem, das die Minderung der sozialen Leistungen ermittelt. Wenn möglich sollte man das aber eher vermeiden – in Summe ergibt sich häufig ein finanzieller Nachteil.

Studenten, die BAFÖG beziehen, haben eine Zuverdienstgrenze von 400 EUR, Bezieher von Elterngeld müssen damit rechnen, dass der Zuverdienst auf das Elterngeld angerechnet wird.

Etwas komplizierter ist die Berechnung bei Beziehern von Hinterbliebenenrenten, hier gelten bestimmte Freibeträge, und angerechnet werden in der Regel über dem Freibetrag gesamt 40 Prozent der Nettoeinkünfte.

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Nebengewerbe: Informiert euren Arbeitgeber

Nur bestimmte Berufsgruppen, die ihren Arbeitgeber über grundsätzlich jede Nebentätigkeit informieren müssen, haben auch die Pflicht, die selbständige Tätigkeit, die im Nebengewerbe ausgeübt wird, dem Arbeitgeber anzuzeigen – und müssen in Einzelfällen damit rechnen, dass der Arbeitgeber die Tätigkeit möglicherweise auch untersagen darf. In der Regel sind das Soldaten und Beamte, bei einigen anderen Berufsgruppen ist das ebenfalls der Fall. Als Angehöriger solcher Berufsgruppen weiß man das aber meist ohnehin.

Per Gesetz gibt es keine Pflicht für den Arbeitnehmer, seinen Arbeitgeber über sein Nebengewerbe zu informieren. Eine solche Pflicht kann sich allerdings aus Ihrem Arbeitsvertrag oder aus einem anzuwendenden Tarifvertrag ergeben.

Allerdings könnte es der Fall sein, dass Ihr Nebengewerbe die Interessen Ihres Arbeitgebers beeinträchtigt. Etwa, wenn Sie in eine Wettbewerbssituation eintreten oder gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen. Dann müssen Sie mit Ihrem Arbeitgeber darüber sprechen und sich auf eine Ablehnung gefasst machen: Ignorieren Sie eine vertraglich vereinbarte Anzeigepflicht für das Nebengewerbe oder ein ausgesprochenes Verbot, dann drohen Ihnen arbeitsrechtliche Konsequenzen von der Abmahnung bis hin zur fristlosen Kündigung.

Gründung im Nebengewerbe: die Anmeldung

Ob die Gewerbetätigkeit haupt- oder nebenberuflich ausgeübt wird, spielt für die Gründung selbst keine Rolle. Sowohl das Gewerbeamt als auch das Finanzamt verlangen für die Gründung die gleichen Vorgänge wie bei einem hauptberuflichen Gewerbe auch – hier gibt es keine Erleichterungen.

Nebengewerbe & Steuern

Steuerlich wird man in den meisten Fällen aber wohl die Kleinunternehmerregelung anwenden können, da die Umsätze im Wirtschaftsjahr in vielen Fällen die Grenze von 17.500 EUR nicht übersteigen werden. Mit der Option auf die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG erspart man sich die monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldung beim Finanzamt und reduziert damit seinen bürokratischen Aufwand im Hintergrund, was bei einer reinen Arbeitszeit von nur 15 Stunden wohl sicherlich ein Vorteil ist.

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Nebengewerbe anmelden: Gewerbe oder nicht Gewerbe?

Wie im hauptberuflichen Bereich auch, muss man natürlich zuerst auch unterscheiden, ob es sich bei der angestrebten Tätigkeit überhaupt um ein Gewerbe handelt: es muss eine Gewinnabsicht vorhanden sein und die Tätigkeit insgesamt auf Gewinn gerichtet sein, und eine Absicht bestehen, das Gewerbe dauerhaft auszuführen.

Daneben darf es sich nicht um eine freiberufliche Tätigkeit handeln (denn dafür ist keine Gewerbeanmeldung notwendig) oder um eine land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit. Zu dieser Tätigkeitsgruppe gehören auch Dinge wie Fischzucht oder Tierzucht. Auch eine land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit gehört nicht zum regulären Gewerbe an sich.

Steuerpflicht beim Nebengewerbe

Abgesehen von der Möglichkeit, die Kleinunternehmerregelung anzuwenden, macht das Finanzamt keinen Unterschied bei der Steuerberechnung von Nebengewerben und Hauptgewerben. Die erzielten Einkünfte werden ganz einfach in beiden Fällen der jeweiligen Einkommensart zugerechnet, und eine Ermittlung der Steuerlast auf genau dem selben Weg durchgeführt wie beim Hauptgewerbe auch.

Im Hinblick auf die erforderlichen Pflichten bezüglich Buchführung, Einkommenssteuererklärung und andere bürokratische Pflichten besteht – mit Ausnahme der in der Kleinunternehmerregelung vorgesehenen Erleichterungen – der gleiche Aufwand.

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Gründung im Nebengewerbe – sinnvoll?

Eine selbständige Tätigkeit von vornherein auf eine bestimmte Stundenzahl zu beschränken, ist nicht immer sinnvoll. In manchen Fällen kann es jedoch ein Vorteil sein, erst einmal in aller Ruhe nebenberuflich zu starten, und nicht von Anfang an hohem Gewinndruck ausgesetzt zu sein.

Es ermöglicht, dass man seine Tätigkeit und die Branche erst einmal gut kennen lernt, und bei einem Umstieg auf eine hauptberufliche Tätigkeit wesentlich besser und exakter planen und die Erfolgsaussichten deutlich besser abschätzen kann. Das kann oft eine wertvolle Hilfe, gerade am Anfang sein.

Kosten bei Gründung eines Nebengewerbes

Für ein Nebengewerbe ist jede Rechtsform eines Unternehmens denkbar, also sind Kosten aus der jeweiligen Rechtsform von der UG bis zur GmbH zu kalkulieren. Detallierte Informationen findet ihr in diesen Anleitungen:

In jedem Falle müsst ihr die Anmeldung des Gewerbes kalkulieren – die liegt je nach Gemeinde zwischen 20 bis 30 Euro. Wie die Anmeldung genau funktioniert, erfahrt ihr in diesem Fachartikel:

Gewerbeanmeldung – so meldet man ein Gewerbe richtig an (inklusive Gewerbeanmeldung Formular)

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