Patent anmelden – so geht’s | Onlineanmeldung, Markenanmeldung, Kosten & weltweites Patent
Idee schützen
So könnt ihr eurer innovatives Produkt oder euren Herstellungsprozess vor Dritten schützen: In unserer Schritt-für-Schritt Anleitung erfahrt ihr, wie & wo ihr euer Patent anmeldet, worauf ihr achten müsst, wie ihr Geld durch die Online-Patentanmeldung spart sowie euer Patent international und mit dem EU-Einheitspatent schützen könnt + die Unterlagen für die Patent Anmeldung im Überblick.
Auch wenn Ideen oftmals nicht ausgesprochen werden, müssen vor der Veröffentlichung eines Produktes, eines Markennamens oder anderen Strukturen Schutzvorkehrungen getroffen werden. Kreativität ist grenzenlos und solange neue Dinge erschaffen werden, sind die Möglichkeiten immens. So kann auch wenn eine Idee ein Geheimnis ist, dies bereits von einem anderen in die Tat umgesetzt worden sein. Ein Patent schützt nicht nur davor, dass sich jemand den jeweiligen Entwurf aneignet oder gar stiehlt, es schützt auch vor einer Eigen-Veröffentlichung des Patents eines anderen, sodass man selbst keine Patentrechtsverletzung begeht.
Was ist ein Patent?
Anders als bei einem Urheberecht, wo der Schutz entsteht, sobald das schutzfähige Werk vollendet ist, entsteht das Patent nur durch die Anmeldung bei der jeweiligen Patentbehörde. Wenn eine Idee für ein jeweiliges Verfahren ausgearbeitet ist, bedeutet dies noch lange nicht, dass eine Patentrechtverletzung vorliegt, wenn ein anderer sich das Unterfangen aneignet.
Patent anmelden – Schutzrecht gegen Dritte
Ein Patent ist eine Reihe von Exklusivrechten, die ein Staat dem Erfinder eines neuen Produkts oder einer neuen Technologie gewährt. Dieses Recht gewährt dem Patentinhaber Exklusivität und verhindert das Dritte die patentierte Technologie nutzen. Der Patentinhaber ist der Einzige, der die im Patent beanspruchte Technologie nutzen oder Dritte autorisieren kann sie, unter den vom Inhaber festgelegten Bedingungen, zu implementieren.
Die Schutzfrist für Patente beträgt bis zu 20 Jahre.
Welche Patentarten gibt es?
Es gibt zwei Patentarten, die ihr bei der Patentbehörde anmelden könnt:
- Erzeugnispatent für Gegenstände (z.B. Maschinen sowie Einzelteile oder deren Anordnung; elektronische Schaltungen, chemische Stoffe, Arzneimittel usw.)
- Verfahrenspatent für Herstellungen (z.B. Produktions- oder Messverfahren usw.)
Durch die Anmeldung eines Patents erhält der Inhaber das alleinige Recht, den geschützten Gegenstand oder das geschützte Verfahren zu benutzen. Wenn es ohne seine Zustimmung verwendet wird, stellt es eine Patentverletzung dar.
Solltet ihr euer Design beim Patentamt anmelden wollen, hilft euch dieser Fachartikel: Euer Design beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) anmelden.
Außerdem könnt ihr auch eure Marke, (Logo, Name) eurer Firma über das Patentamt schützen.
Was ist eine Patentverletzung?
Nachdem man sein Patent erfolgreich angemeldet hat und alle Dokumente der Richtigkeit entsprechen, ist es illegal, dass Dritte dies Patent ohne die entsprechende Lizenz verwenden. Gegen die Verletzung eines Patents können Maßnahmen ergriffen werden. Bei Patentverletzungen können Unterlassungen angeordnet und Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Häufig werden Patentrechtsverletzungen mit Hilfe von Abmahnungen verfolgt.
Im Patentrecht wird zwischen unmittelbarer und mittelbarer Verletzung unterschieden. Gemäß § 9 Patentgesetz (PatG) liegt eine unmittelbare Patentverletzung vor, wenn ohne die Zustimmung des Patentinhabers, …
- geschützte Erzeugnisse hergestellt, angeboten oder in den Verkehr gebracht werden.
- geschützte Verfahren angewandt oder deren Anwendung angeboten wird.
- die Erzeugnisse aus dem Verfahren angeboten, gebraucht oder in den Verkehr gebracht werden.
Laut §10 PatG stellt eine mittelbare Rechtsverletzung eine Erweiterung des Patentschutzes dar. Dabei können bereits Ansprüche gegenüber Personen, welche Mittel anbieten oder verbreiten, die für die Verwendung in oder durch die Erfindung geeignet und bestimmt sind. Bei dieser Art der Verletzung können auch Zulieferer eine Strafe erhalten.
Folgen eines Patentverstoßes
Bei Verletzung des Gesetzes entscheidet der Inhaber meist zwischen Strafen wie der Erstattung der Gewinnsumme, der Herausgabe des Verletzergewinns, der Berechnung mithilfe einer Lizenzanalogie oder den Erlös, welcher einem fiktiven Lizenzvertrag zugrunde liegt. Auch andere Strafen und Verfahren können je nach Fall verfolgt werden.
Sollte man selbst von einer Patentverletzung betroffen sein oder beschuldigt werden, empfiehlt es sich einen Anwalt einschalten um der Anschuldigung nachzugehen. So kann man beispielsweise erfahrenen Detektiven wie der Detektei Frankfurt sein Anliegen offenbaren. Diese können der Anschuldigung nachgehen und gerichtlich verwertbare Beweise erarbeiten und in zulässiger Form dokumentieren.
Zum Patentschutz: Patent anmelden Schritt für Schritt
Ein Patent beim Patentamt anzumelden ist ein komplexer Prozess, welcher mehrere Monate oder auch Jahre dauern kann. Nachdem alle Vorkehrungen getroffen wurden und die Erfüllung der Voraussetzungen sichergestellt wurden, können die vom Amt gewünschten Dokumente eingereicht werden. Diese müssen zudem in Deutschland in der Landessprache eingereicht werden. Sollte dies nicht möglich sein, muss innerhalb eines Quartals eine Übersetzung der Papiere nachgereicht werden.
Schritt 1: Vorbereitungen, um ein Patent anzumelden
Voraussetzungen prüfen: 3 Kriterien
Wenn man ein Patent anmelden möchte, sollte man zuvor gewisse Kriterien erfüllen. Diese werden in §1 des Patentgesetzes festgehalten. Eine technische Erfindung muss demnach
1. neu sein,
2. auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und
3. gewerblich anwendbar sein.
Trifft das zu? Dann kommt der nächste Schritt:
Patentansprüche richtig formulieren
Bei den Patentansprüchen kommt es auf höchste juristische Präzision und Artikulation an. Es ist äußerst empfehlenswert, den Antrag klar und exakt zu verfassen oder verfassen zu lassen. Sollte man sich mit seinem Antrag unsicher sein oder dafür zu lange brauchen, können Fachanwälte für den Patentschutz (Patentanwälte) zu Seite stehen. Ungenauigkeiten können dazu führen, dass Wettbewerber das Patent umgehen.
Schritt 2: Unterlagen zur Anmeldung des Patents vorbereiten und einreichen
Diese Unterlagen und Formulare brauchst du für die Patentanmeldung
Erfüllt man diese Voraussetzungen, so muss man für die Patent-Anmeldung verschiedene Unterlagen und Formulare vorbereiten und einreichen:
- Antrag auf Erteilung eines Patents (Antragsformblatt des DPMA)
- Beschreibung des Erzeugnisses (Grundlage für die Patentansprüche)
- Erfinderbenennung (Angaben zum Erfinder)
- Patentansprüche (Schutzumfang des Patents)
- Zeichnungen des Erzeugnisses (Veranschaulichung von Besonderheit)
- Zusammenfassung (max. 1.500 Zeichen)
Diese Fristen musst du bei der Anmeldung beachten
Achtung Fristen: Bei einer Patentanmeldung spielt der Annahmetag eine große Rolle. Er ist gleichzeitig das geltende Anmeldedatum. Wenn ein Antrag zu spät eigereicht wird und ein anderer mit derselben oder einer ähnlichen Idee den Antrag einen Tag vorher eingereicht hat, so wird eher dem Erstsender das Patent zugeschrieben. Wichtig ist es deshalb, den Antrag so früh wie möglich zu stellen.
Schritt 3: Das Patentprüfungsverfahren
Sind die Anmeldung und die Gebühr, welche bei der Eingabe eines Antrages gestellt wird, eingegangen, findet eine Vorprüfung des Antrages statt. In diesem Vorgang wird geprüft, ob die Angaben korrekt und nachvollziehbar sind. Ist die Anmeldung in diesem Schritt bereits fehlerhaft, wird der Antrag abgelehnt.
Verläuft die Vorprüfung positiv, so geht es zur Hauptprüfung. In dieser geht es darum, ob das jeweilige Erzeugnis die Voraussetzungen der Neuartigkeit, Erfindungshöhe und der gewerblichen Anwendbarkeit erfüllt. Nach einem Ablehnungsbescheid in einem Verfahren werden die Gebühren nicht mehr zurückerstattet.
Schritt 4: Veröffentlichung des Patents
Der gesamte Prozess von der Anmeldung bis zum Patent kann bis zu drei Jahre dauern. Nach genau 18 Monate wird die Erfindung veröffentlicht, unabhängig davon, ob das Patent erteilt wurde oder nicht. Zu diesem Zeitpunkt hat der Erfinder noch die Möglichkeit, seine Anmeldung zurückzuziehen. Wenn die Überprüfung jedoch vor anderthalb Jahren abgeschlossen ist, wird sie nicht veröffentlicht. Das DPMA veröffentlicht dann umgehend die Patentschrift.
Schritt 5: Widerspruchsfrist Dritter gegen das Patent
Sobald man das Patent erhalten hat und die Spezifikation veröffentlicht wurde, haben Dritte drei Monate Zeit, dagegen Einspruch zu erheben. Nur wenn auch diese Phase erfolgreich bestanden ist, kann das Patent endgültig erteilt werden. Danach können Dritte das Patent nur noch schwer angreifen.
Patent anmelden: Kosten & Gebühren
Die Markeneintragung in Deutschland über das DPMA kostet für die ersten zehn Jahre 290 €, wenn der Antrag online eingereicht wird und 300 € bei schriftlicher Einreichung. Die Anmeldung von Gebrauchsmustern kostet 30 € bei Onlineanmeldung und 40 € bei Beantragung in Papierform. Die Gebühren für eingetragene Designs betragen maximal 70 € für bis zu zehn Designs.
Allerdings solltet ihr neben diesen Gebühren weitere – durchaus höhere Kosten – kalkulieren. Ein auf Patentrecht spezialisierter Anwalt, eventuell Detekteien, die für euch recherchieren und auch eure eigene Arbeit können ein Vielfaches dieser Kosten erzeugen.
Patentanmeldung online – so geht´s
Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) hat inzwischen auch die elektronische Akteneinsicht in Patent- und Gebrauchsmusterakten freigeschaltet. Ab jetzt ist es möglich, auch über das Internet Einsicht in Aktenbestandteile zu erhalten. Darin findet ihr Bescheide, Beschlüsse, Rechercheberichte sowie verfahrensrelevante Eingaben und weitere Aktenbestandteile im PDF-Format.
Ein Klick auf den Button „Akteneinsicht“ führt nach Eingabe des Aktenzeichens im kostenfreien Informationsdienst DPMA-Register zu den gewünschten Informationen. Zugänglich sind alle ab dem 21. Januar 2013 erteilten und veröffentlichten Patente und eingetragenen Gebrauchsmuster sowie alle ab diesem Zeitpunkt eingereichten und bereits veröffentlichten Anmeldungen.
Patente elektronisch anmelden
Und tatsächlich könnt ihr euer Patent auch elektronisch beim DPMA anmelden. Hierzu ist eine Signaturkarte mit dazugehörigem Kartenleser erforderlich. Entsprechende Anbieter der Signaturkarten findet ihr bei der Bundesnetzagentur.
Außerdem benötigt ihr die kostenlose Anmelde-Software DPMAdirektPro, um die Anmeldedokumente erstellen und validieren zu können.
Weltweiter Patentschutz – darauf müsst ihr achten
Über die elektronische Anmeldung beim DPMA könnt ihr auch eine europäische oder internationale Patentanmeldung beim DPMA eingereicht werden. Für europäisch geltende Patente ist das Europäische Patentamt EPA zuständig. Der Ablauf zur Patentanmeldung unterscheidet sich nicht gravierend von dem rein deutschen Patent. Hier könnt ihr euch im Detail dazu informieren.
Der weltweite Patentschutz ist durchaus anspruchsvoller und wird nach dem Patentzusammenarbeitsvertrag (PCT – Patent Cooporation Treaty) abgewickelt. Genau genommen handelt es sich bei der PCT-Anmeldung um ein Bündel mehrerer Anmeldungen: Im Lauf des Verfahrens wird die Anmeldung in den einzelnen derzeit 155 Vertragsstaaten zu jeweils nationalen Erteilungsverfahren aufgespalten und führt dort zu nationalen Schutzrechten.
Allerdings könnt ihr über eine Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) diese Unterlagen als Übermittlungsbehörde einreichen. Das DPMA übermittelt dann eure Anmeldung an die Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO).
Update internationales Patentrecht: als EU-Einheitspatent anmelden
Es gibt gute Nachrichten im Patentrecht – die sich vor allem für euch als Anwender auch finanziell auswirken wird. Ab der zweiten Hälfte 2022 soll das neue einheitliche EU-Patentsystem gelten.
So funktionieren EU-Einheitspatente
Mit diesen Einheitspatenten soll es zukünftig möglich sein, mit nur einem einzigen Antrag beim Europäischen Patentamt (EPA) den Patentschutz in bis zu 25 EU-Mitgliedstaaten zu erhalten. Noch werden europäische Patente in jedem Land einzeln erteilt und müssen dort auch einzeln validiert und aufrechterhalten werden. Dieser aufwendige und kostspielige Prozess fällt mit dem neuen EU-Einheitspatent weg.
Zuständig als zentrale Anlaufstelle für die Eintragung und anschließende Verwaltung von Patenten in Europa wird die EPA sein. Dadurch werden Gebühren drastisch gesenkt: Laut IHK Beispielrechnung wird etwa für die Verlängerung eines in bis zu 25 Mitgliedstaaten geltenden Einheitspatents für einen Zeitraum von 10 Jahren nicht wie bisher etwa 29.000 Euro sondern nur noch 5.000 Euro Gebühren kalkuliert werden müssen.
Fazit
Der Rechtsschutz von Innovation war schon immer ein großes Thema… die Entwicklung kostet viel Geld und ist nicht selten das zentrale Element eines Unternehmens, gar einer Gründung… und deshalb müsst ihr das für die Auswertung in Form eines Produktes schützen. Der Weg dazu ist – zumal in einer globalen Welt – nicht gerade einfach. Aber ihr solltet euch diese Mühe machen, schließlich geht es darum, euer Eigentum zu schützen.