Gläubiger-Identifikationsnummer / Gläubiger-ID

Mit der 18-stelligen Gläubiger-Identifikationsnummer werden Lastschriftgläubiger, also jene, die abbuchen, kontounabhängig eindeutig identifiziert.

Mit der 18-stelligen Gläubiger-Identifikationsnummer werden Lastschriftgläubiger, also jene, die abbuchen, kontounabhängig eindeutig identifiziert.

Unternehmen, die mit einem Lastschriftverfahren arbeiten, brauchen zukünftig diese Gläubiger-Identifikationsnummer, auch Gläubiger ID oder auch Creditor Identifier (CI) genannt. Sie ist ein verpflichtendes Merkmal zur kontounabhängigen, eindeutigen Kennzeichnung des Gläubigers einer Lastschrift. Sie ermöglicht zusammen mit der Mandatsreferenznummer eine eindeutige Identifizierbarkeit eines Mandats einer Lastschrift anhand automationsfähiger Daten.

Format der Gläubiger-Identifikationsnummer („Gläubiger-ID“):

Die Gläubiger-Identifikationsnummer hat genau 18 Stellen: den ISO-Ländercode (für Deutschland also DE), einer analog zur IBAN berechneten zweistelligen Prüfziffer, einer dreistelligen Geschäftsbereichskennung – die wird vom Lastschriftgläubiger selbst festgelegt – und einem elfstelligen nationalen Identifikationsmerkmal.

Gläubiger ID - Muster
Gläubiger ID
SEPA verändert Ihre Kontoführung: Die Gläubiger ID wird durch die Umstellung auf ein europaweit gültiges Format für die Kontoführung notwendig. Zu SEPA gehören auch die BIC (anstatt der Bankleitzahl) und die IBAN (neue Kontonummer).

Gründerrat: Gläubiger-ID beantragen!

Da ab dem 14. Februar 2014 alle Unternehmen auf SEPA umgestellt haben müssen, sollten Sie Ihre Gläubiger-Identifikationsnummer bald beantragen. Sie wird ins Deutschland von der Bundesbank in Abstimmung mit der Deutschen Kreditwirtschaft ausgegeben. Wie das geht, wo und wie Sie Ihre Gläubiger-ID beantragen, erfahren Sie in dem Fachartikel „SEPA-Umstellung – Was muss icht tun“.

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