Anwaltskanzlei gründen – erfolgreich selbstständig machen als Anwalt
„Wenn es keine schlechten Menschen gäbe, gäbe es keine guten Juristen.“ Sagte Charles Dickens. Stimmt aber nicht ganz: Das Berufsfeld von freien Juristen ist nicht nur, Kriminelle zu vertreten. Das Wald & Wiesen Geschäft besteht eher aus Verträgen, Vereinbarungen und Ratschlägen. Wie ihr selbstständig als Anwalt werden könnt, erfahrt ihr in diesem Fachartikel.

Beinahe jeder abgeschlossene Jurist träumt von der eigenen Kanzlei. So könnt ihr eure Karriere nach euren Vorstellungen planen, könnt euch auf das Rechtsgebiet spezialisieren, das euch wirklich interessiert und selbstbestimmt agieren.
Vorteile einer eigenen Anwaltskanzlei:
- Flexibilität: Arbeitszeit und Arbeitsort selbst bestimmen.
- Spezialisierung: Fokus auf eure Wunschrechtsgebiete.
- Direkter Mandantenkontakt: Persönliche Beziehungen aufbauen.
- Unbegrenztes Potential: Der Erfolg liegt in euren Händen.
Dieser Artikel zeigt euch, wie ihr
- die Gründung eurer eigenen Anwaltskanzlei angeht
- welche Voraussetzungen ihr erfüllen müsst,
- wie ihr den Businessplan für eure Kanzlei erstellt und
- welche Fördermöglichkeiten es gibt.
Schritt 1: Voraussetzungen für die Gründung einer Anwaltskanzlei
An einem Uni-Studium der Rechtswissenschaften kommt ihr nicht vorbei. Habt ihr das erfolgreich mit dem Ersten Staatsexamen abgeschlossen, wartet die Zweite Juristischen Prüfung (früher Zweites Staatsexamen genannt).
Das Jurastudium
Das Jurastudium wird an zahlreichen Universitäten in Deutschland angeboten. Bekannte Fakultäten finden sich z.B. in München, Heidelberg, Berlin, Bonn und Hamburg. Das Studium gliedert sich in Grundstudium (z.B. Zivilrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht) und Hauptstudium (vertiefte Kenntnisse und Wahlfächer). Die Regelstudienzeit beträgt in der Regel 9 Semester (4,5 Jahre) bis zum ersten Staatsexamen. Das Studium schließt mit der Ersten Juristischen Prüfung (auch: Erstes Staatsexamen) ab.
Die Erste Juristische Prüfung
Die Prüfung wird von den Landesjustizprüfungsämtern abgenommen. Geprüft werden die Kernfächer Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht. Die Prüfung besteht aus schriftlichen Klausuren und einer mündlichen Prüfung. Die Note des Ersten Staatsexamens ist entscheidend für die Zulassung zum Referendariat und den späteren Berufseinstieg.
Das Referendariat
Nach dem Ersten Staatsexamen folgt das Referendariat (auch: juristischer Vorbereitungsdienst). Das Referendariat dauert zwei Jahre. Referendar*innen durchlaufen verschiedene Stationen, z.B. bei Gericht, in der Staatsanwaltschaft, in einer Anwaltskanzlei und in der Verwaltung und dient dem Erwerb praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten.
Die Zweite Juristische Prüfung
Abschluss des Referendariats: Das Referendariat endet mit der Zweiten Juristischen Prüfung (auch: Zweites Staatsexamen). Die Prüfung besteht aus schriftlichen Klausuren und einer mündlichen Prüfung. Mit dem Bestehen der Zweiten Juristischen Prüfung erlangt man die Befähigung zum Richteramt und kann als Richterin, Staatsanwaltin oder Rechtsanwalt*in tätig werden.
Alternative Bachelor und Master
Einige Universitäten bieten auch Bachelor- und Masterstudiengänge in Rechtswissenschaften an. Diese qualifizieren jedoch nicht für die juristischen Staatsexamina. Ein Jurastudium mit dem Ziel des Staatsexamens ist auch per Fernstudium möglich, z.B. an der Fern-Universität Hagen. Eine gute Vorbereitung auf die Staatsexamina ist essentiell. Es gibt zahlreiche Repetitorien, Lehrbücher und Online-Kurse, die dabei unterstützen.
Spezialisierung durch Fachanwaltschaften
In Deutschland gibt es derzeit 24 Fachanwaltsbezeichnungen, die die Spezialisierung eines Anwalts in einem bestimmten Rechtsgebiet anzeigen. Einige Beispiele:
- Fachanwalt für Arbeitsrecht: Kündigung, Abfindung, Arbeitsvertrag
- Fachanwalt für Familienrecht: Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht
- Fachanwalt für Strafrecht: Verteidigung in Strafverfahren
- Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht: Mietverträge, Kündigung, Nebenkosten
- Fachanwalt für Verkehrsrecht: Unfallregulierung, Bußgeldbescheide, Führerscheinrecht
Um eine Fachanwaltsbezeichnung zu erlangen, müssen Anwälte besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen in dem jeweiligen Rechtsgebiet nachweisen. Dazu gehören z.B. der Besuch von Fortbildungen und die Bearbeitung einer bestimmten Anzahl von Fällen.
Die Fachanwaltsbezeichnung bietet Mandanten eine Orientierungshilfe bei der Suche nach einem spezialisierten Anwalt für ihr Rechtsproblem.
Schritt 2: Die Planung eurer Anwaltskanzlei-Gründung
Zielgruppe und Spezialisierung definieren
Es gibt den Wald- und Wiesenanwalt – vor allem auf dem Land werdet ihr sicher mit vielen verschiedenen Rechtstreits zutun haben und hier solltet ihr eher breit als spezialisiert aufgestellt sein, Doch die Spezialisierung hat sich auch bei den Mandanten herumgesprochen und sobald man die Wahl hat, wird man nach einem Anwalt suchen, der das jeweilige Rechtsgebiet vertritt. Hier lohnt sich die Spezialisierung auf jeden Fall.
Worauf ihr euch spezialisiert, ist sicher eine persönliche Entscheidung – nicht jedem liegt es, als Mediator zwischen zwei streitenden Eheleuten zu agieren.
Aber: ihr solltet auch schauen, was an eurem Standort besonders benötigt wird.
- Ist ein Landgericht um die Ecke oder sind eher Fälle, die am Amtsgericht nebenan verhandelt werden, zu erwarten?
- Ist ein Gefängnis in der Nähe und damit der Bedarf an Anwälten für Strafsachen?
- Sind viele Firmen ansässig und brauchen eher wirtschaftlich-rechtlichen Rat?
- Wie viele Anwälte einer Fachrichtung gibt es schon? Wie hoch ist der Bedarf? Gibt es aktuell noch eine Lücke?
Deshalb und auch um die Kosten für euer Büro zu klären, macht am besten eine …
Standortanalyse
Gut an das öffentliche Verkehrsnetz angebunden, in der Nähe zu ortsansässigen Gerichten – euer Büro hat damit einen Wettbewerbsvorteil, wird aber wahrscheinlich auch entsprechend kosten.
In jedem Falle solltet ihr auf die Umgebung achten:
- Wie wirkt sie auf euch und damit auf eure Mandant?
- Gibt es Möglichkeiten zur Außenwerbung bzw. für ein großes Kanzleischild?
- Gibt es Parkplätze?
Kosteneffizienz ist ein Muss, deshalb prüft, ob es wirklich ein Mietbüro sein soll oder ob ihr nicht im Homeoffice starten wollt oder euch in einem Coworking Space einmieten könnt.
Kosten könnt ihr auch durch digitale Tools einsparen, so wird das Anwaltskanzlei gründen einfacher und effizienter.
Businessplan für die Kanzlei erstellen
Jede Gründung benötigt einen Plan, und den nennt man Businessplan. Wie der aussieht, was da rein soll und wie er euch hilft, gut zu starten, erfahrt ihr hier:
So schreibt ihr einen Businessplan: Aufbau, Struktur, Inhalte
Schritt 3: Rechtliche und formale Schritte zur Kanzleigründung
Anmeldung bei der Anwaltskammer
Doch dann seid ihr noch nicht automatisch Rechtsanwalt. Ihr müsst eine Zulassung bei der für euch zuständigen Rechtsanwaltskammer am Oberlandesgericht beantragen. Erst nach der Zulassung darf die Tätigkeit unter der Berufsbezeichnung „Rechtsanwältin“ oder „Rechtsanwalt“ ausgeübt werden. Voraussetzungen dafür:
- Unbestraftheit
- geordnete finanzielle Verhältnisse
- Verzicht auf mit der Anwaltszulassung unvereinbare Tätigkeiten
- Befähigung zum Richteramt
- abgeschlossene Berufshaftpflichtversicherung
Auch wenn Ihr eine eigene Kanzlei eröffnet, muss das an die regionale Rechtsanwaltskammer gemeldet werden. Dabei dürft ihr nur in dem Bezirk der Rechtsanwaltskammer eine Kanzlei einrichten, in dem du auch Mitglied bist.
Anmeldung beim Finanzamt
Wie jeder Selbstständige müsst ihr euch beim Finanzamt melden. Darauf hin erteilt euch das Amt eine Steuernummer und wird über einen Betriebseröffnungsbogen weitere Unternehmensdetails abfragen.
Personal: Agentur für Arbeit, Krankenkasse und Berufsgenossenschaft
Plant ihr, gleich zu Beginn Mitarbeiter in eurer Kanzlei anzustellen, werden weitere Meldungen fällig.
Bei der örtlichen Agentur für Arbeit benötigt ihr eine Betriebsnummer.
Bei der Krankenkasse meldet ihr alle sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter an, daraus ergeben sich auch Meldungen an die Renten- und Arbeitslosenversicherung.
Über die Verwaltungsberufsgenossenschaft, die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, werden alle Mitarbeiter ebenfalls versichert.
Und auch dem Finanzamt müsst ihr Meldung über eure Mitarbeiter machen. Rechtsanwälte sind Freiberufler und keine Gewerbetreibenden – das heisst, eine Meldung beim Gewerbeamt fällt für euch weg.
Rechtsform der Kanzlei wählen
Sozietät, Bürogemeinschaft oder Einzelkämpfer?
Grundsätzlich: Wie bei allen Selbstständigen solltet auch ihr darüber nachdenken, nicht gleich nach dem Studium ins kalte Wasser zu springen sondern erst mal Erfahrungen zu sammeln. Anwalt in einer bestehenden Kanzlei, angestellt und mit gesichertem Lohn, kann euch helfen, den Alltag des Berufslebens zu verstehen, vielleicht auch erste Mandanten zu betreuen und damit vielleicht sogar einen ersten potenziell eigenen Kundenstamm aufzubauen. Prinzipiell müsst ihr eure Kanzlei nicht alleine gründen sondern euch gleich mit einem Partner zusammentun. Ein Anwaltsteam wirkt unter Umständen professioneller, ihr könnt verschiedene Fachrichtungen und Spezialisierungen anbieten und teilt euch die Kosten.
Die eigene Praxis – ein paar Gegenargumente
Die Juristin Dr. Geertje Tutschka ist nicht nur Präsidentin der deutschen Sektion der International Coach Federation (ICF) sondern arbeitet als Beraterin und Coach für Anwälte. In ihrem Fachbuch „Kanzleigründung und Kanzleimanagement“ beschäftigt sie sich mit dem Gründungsthema „Selbstständig als Anwalt“ und hat ein paar gewichtige Argumente, warum ihr keine Kanzlei gründen solltet. Oder anders formuliert: Worauf ihr euch einstellen solltet, wenn ihr es doch tut:
Argument 1: Gesetzliche Begrenzungen behindern die Kanzleien
Der Anwaltsberuf ist zwar ein freier Beruf. Tatsächlich aber ist seine Ausübung berufsrechtlich begrenzt: Regelungen zur branchenübergreifenden Kooperation, zum Marketing, zur Ausbildung, zur Vergütung und Zulassung etc. machen Anwälten das Berufsleben schwer.
Die gesetzlichen Reglementierungen der Anwaltschaft sind nicht mehr zeitgemäß.
Dr. Geertje Tutschka
Argument 2: Die Kanzleigründung als „Blindflug“
In vielen vor allem kleinen und mittelkleinen Kanzleien sei ein gewisser Stillstand eingetreten, gesundes Wachstum von Umsätzen und Gewinnen fehle. Allerdings würden die bürokratischen Hürden zur Schließung einer unwirtschaftlichen Kanzlei wegen Insolvenz dazu führen, dass Kanzleien aufrecht erhalten werden, die eigentlich nicht mehr funktionieren. Das blockiere Antrieb, Innovation und Entwicklung in der Branche, so Dr. Tutschka. Und:
… das mit einer Kanzleigründung verbundene unternehmerische Risiko [wird] damit nur schwer bewertbar, was es Finanzdienstleistern und Gründern gleichermaßen schwer macht, eine realistische Einschätzung vorzunehmen und eine Kanzleigründung zu einem “Blindflug” machen kann.
Dr. Geertje Tutschka
Argument 3: Kompetenzgrenzen des Juristen als Unternehmer
Kurz gesagt steckt hinter dieser These: Anwälte mögen sich gut im Recht auskennen, wirtschaften können sie deshalb noch lange nicht. Das bestätigt eine aktuelle Umfrage des ffi-Verlages zur Legal-Tech in der Anwaltschaft: Die Hälfte der befragten Inhaber kleiner und mittlerer Kanzleien kennen sich nach eigener Aussage „weniger gut” in unternehmerischen Themen aus und nutzen keinerlei Tools aus dem Business Development.
… die erfolgreiche Kanzleigründung und –führung ist komplexer geworden … Die Digitalisierung hat ungeahnte Möglichkeiten eröffnet aber auch Risiken gebracht. Neue Entwicklungen finden schneller statt, so dass man ohne entsprechenden Einsatz kaum Schritt halten kann.
Dr. Geertje Tutschka
Argument 4: Kapazitätsgrenze limitiert den Gründer
Ein Klassiker wohl schon in allen Branchen und auch bei Anwälten Thema:
Das Finden guter neuer Mitarbeiter, um den Anforderungen gerecht zu werden, bereitet große Schwierigkeiten. Allgemein gibt es zuviel Arbeit für zuwenig Personal. Auch dadurch ist Wachstum kaum möglich …
Dr. Geertje Tutschka
Argument 5: Persönliche Grenzen und Ziele
Und wer nicht am Arbeitsalltag scheitert, der kommt spätestens mit den heutigen Vorstellungen von Work-Life-Balance in Konflikt. Denn selbstständiger Anwalt… das ist selbst, ständig und dann noch mit jeder Menge schwerer Fälle.
Kanzleiinhaber gibt an, keine Zeit für die wichtigen Dinge im Leben zu haben.
Dr. Geertje Tutschka
Die eigene Praxis – Ergo aus den Gegenargumenten
Die Argumente von Dr. Geertje Tutschka gegen die Gründung einer eigenen Anwaltspraxis ist natürlich ein bisschen Provokation. Sie fordert: schaut genauer hin. Wer heute eine Praxis aufmacht, der muss mehr wissen, als in den Jura-Nachschlagewerken steht. Die Praxis ist eine Business und das bedeutet, ihr müsst euch über Marketing, IT, Buchhaltung, Kooperation, Business Development und all diese Themen der BWLer Gedanken machen. Sonst riskiert ihr nicht nur die Pleite sondern (siehe Argument 2) sogar die ewige Schleife der Beinahe-Pleite ohne Ausweg. Deshalb, auch wenn es schwer fällt, schreibt am Anfang eurer Gründung einen …
Schritt 4: Kosten einer Anwaltskanzlei-Gründung und Finanzierung
Jede Gründung kostet, folgende Faktoren solltet ihr kalkulieren:
- Büromiete (ggfl. zuzüglich Maklercourtage und Renovierungskosten)
- Erstausstattung des Büros
- Beratungskosten für die Gründung (zB Steuerberater)
- Seminar- und Weiterbildungskosten
- Marketingkosten (Website, Visitenkarten, Branchenbuch-Einträge usw)
Gerade in der Ausstattung eures Büros solltet ihr ein bisschen Zeit und auch Geld investieren: Zum einen ist das der Ort, an dem ihr viele Stunden verbringen werdet – ihr solltet euch also wohl fühlen. Zum anderen zeigt ihr mit einer geschmackvollen Einrichtung, bequemen Sesseln und angenehmen Licht euren Klienten, dass sie bei euch gewertschätzt werden.
Gut heisst da nicht immer teuer. Achtet lieber auf wenige dafür schöne Einrichtungsgegenstände.
Anwaltskanzlei gründen – die KOSTEN 2025
Einmalige Gründungskosten einer Kanzlei
- Zulassungskosten 200–400 Euro
- Berufshaftpflicht (Start) 250–2.000 Euro
- Büroausstattung 2.000–5.000 Euro
- Technik 1.500–3.000 Euro
- Kanzleisoftware 500–2.000 Euro
- Website & Branding 500–1.500 Euro
- Beratungskosten 1.000–2.000 Euro
Laufende Betriebskosten
- Miete und Nebenkosten 650–2.300 Euro (Monat)
- Berufshaftpflichtversicherung 250–2.000 Euro (Jahr)
- Personalkosten (optional) 2.000–3.000 Euro (Monat)
- Software & Tools 30–150 Euro (Monat)
- Marketing & Werbung 200–1.000 Euro (Monat)
- Rechtsanwaltskammerbeitrag 200–500 Euro (Jahr)
- Versorgungswerk 300–500 Euro (Monat)
- Fachliteratur & Fortbildungen 500–3.500 Euro (Jahr)
Die tatsächlichen Kosten hängen stark von Standort, Spezialisierung und Betriebsgröße ab. Mit einer Einzelkanzlei in einem kleineren Ort starten Sie günstiger, während eine Kanzlei in der Großstadt mit Personal deutlich höhere Kosten verursacht.
Finanzierungshilfen für Anwälte
Jede Gründung benötigt Startkapital – und auch wenn es für eine Anwaltskanzlei nicht tausende Euro benötigt … ganz ohne geht auch nicht. Unter Umständen können euch staatliche Programme unterstützen:
Gründungszuschuss
Falls ihr aus der Arbeitslosigkeit heraus eure Kanzlei eröffnen wollt, könnte der Gründungszuschuss helfen. Tipp: Die Rechtsanwaltskammern geben als fachkundige Stelle zur Tragfähigkeit der Existenzgründung die erforderliche Stellungnahme für Rechtsanwälte ab. Wie ihr den Gründungszuschuss beantragt. lest ihr hier:
Checkliste (pdf) Gründungszuschuss beantragen | Anleitung zum kostenlosen Download
Förderung für Unternehmensberatung
Kostenpflichtige Beratung durch Unternehmensberater wird vom Bund durch einen Zuschuss an den Beratungskosten unterstützt. Eine Übersicht dazu findet ihr hier:
Sprechtage für freiberufliche Existenzgründer
Das Institut für freie Berufe (IFB) bietet das gesamte Jahr über zahlreiche Sprechtage für Existenzgründer-/innen in freien Berufen an. Hier habt ihr auch die Möglichkeit, offene Fragen zu klären und euer Gründungsvorhaben eingehend zu besprechen. Termine und weitere Informationen findet ihr hier. Wollt ihr wissen, wie ihr gut und schnell einen Finanzplan aufstellt? Dann nutzt unser PDF mit allen wichtigen Infos im Schritt für Schritt Verfahren:
Schritt 5: Mandanten gewinnen | Marketing für Anwälte
Das allerwichtigste: die Akquisition von Mandanten! Wer es nicht glaubt und die Niederungen dieser Aufgabe noch nicht erkannt hat, schaue sich die Netflix Serie Better call Saul! an.
Doch anders als bei Saul sind die Marketingmaßnahmen für deutsche Anwälte beschränkt: Rechtliche Grenzen ergeben sich zum einen aus dem UWG, aber auch aus dem Berufsrecht (Sachlichkeit, Werbung um einzelne Mandate).
Erlaubt sind ein guter Internetauftritt, Unternehmensbroschüren, Vorträge, Veröffentlichungen und Mandantenveranstaltungen sowie Netzwerken.
Mundpropaganda ist das beste Marketing. Wer den Erwartungen seiner Mandanten gerecht wird, wird mit entsprechender Werbung der eigenen Mandanten entlohnt.