Arbeitsrecht für Startups – 10 Fakten zum Thema Mitarbeiter, die ihr kennen solltet
Worauf sollten Gründer unbedingt bei der Einstellung von Mitarbeitern achten? Was sind die wichtigen Fakten und was sind wilde Mythen? Wie arbeitet ihr am besten mit Studenten zusammen und was sind befristete Anstellungen? Auf die zehn wichtigsten Fragen gibt es in diesem Fachtext Antworten.
Das Thema Arbeitsrecht ist recht komplex. Das führt dazu, dass so einige Startups aller Branchen dazu neigen, es vor allem in der Gründungsphase zu vernachlässigen. Doch früher oder später ist es kaum zu vermeiden, mit einem Arbeitsrecht-Problem konfrontiert zu sein. Doch worauf sollten Gründer unbedingt bei der Einstellung von Mitarbeitern achten? Was sind die wichtigen Fakten und was sind wilde Mythen? Wie arbeitet ihr am besten mit Studenten zusammen und was sind befristete Anstellungen? Auf die zehn wichtigsten Fragen gibt es in diesem Fachtext Antworten.
Fakt 1: Der Fachanwalt ist unumgänglich
Nicht selten ist der Übergang vom klassischen Angestelltenjob in die Firmengründung fließend. Was dabei mit vielen Nachtschichten in Eigenarbeit beginnt, benötigt schon bald ein paar extra Hände. Sobald die Unterstützung von freundschaftlicher Hilfe in bezahlte Arbeit übergeht, ist es an der Zeit, sich mit dem Thema Arbeitsrecht auseinanderzusetzen. Unternehmen aller Größen sollten mit einem Fachanwalt zusammenarbeiten, der im Bereich des Arbeitsrechts umfassende Erfahrungen hat. Wer mit Weitblick denkt, der entscheidet sich von Anfang an für einen renommierten Partner, der das nationale und internationale Arbeitsrecht beherrscht.
Fakt 2: Befristete Arbeitsverträge für Startups nicht die beste Option
Was auf den ersten Blick ganz logisch klingt, ist auf den zweiten Blick ein Kardinalfehler, der vielen Startups eine schlechte Reputation einbringt. In einem Startup sind selbst fest angestellte Mitarbeiter nicht immer durch einen vollwertigen Kündigungsschutz langfristig an das Unternehmen gebunden. Aufgrund der oftmals kleinen Unternehmensgröße oder der kurzweiligen Anstellungsdauer ist es in der Regel möglich, eine zeitnahe Kündigung umzusetzen, sollte sich dies als notwendig erweisen. Befristete Arbeitsverträge schrecken potentielle Arbeitnehmer mit guter Qualifikation unnötig ab.
Fakt 3: Werkstudent besser als Studenten mit Minijob
Studenten sind ein willkommener Weg, gute Arbeitskraft zu einem fairen Preis zu sichern. Studenten sollten am besten über einen Arbeitsvertrag für Werkstudenten angestellt werden. Dieser befreit Unternehmen davon, Abgaben für die Pflege-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung zu zahlen. Mit einem Minijob-Arbeitsvertrag ist diese Befreiung nicht gegeben.
Fakt 4: Keine fristlose Kündigung in der Probezeit
Unbedarfte denken nicht selten, Probezeit heisst leichtes Spiel bei den Kündigungen. Doch Vorsicht: Solange es nicht vertraglich anders vereinbart ist, müssen auch Startups eine Kündigungsfrist von zwei Wochen einhalten – selbst während der Probezeit.
Fakt 5: Nicht jeder Arbeitsvertrag in zwei Wochen aufhebbar
Sobald ein Arbeitsvertrag unterzeichnet ist, ist er rechtsgültig. Ab diesem Moment wird der Angestellte rechtlich mit einem Mitarbeiter gleichgestellt, der bereits länger im Unternehmen tätig ist. Dies bedeutet auch, dass der Arbeitnehmer sich nicht ohne Weiteres vom Vertrag lösen kann. Also schaut genau, wie Kündigungen und Vertragsauflösungen formuliert sind, welche Regel sich eventuell aus Tarifverträgen ergeben usw. Anders gesagt: Fragt mindestens einmal einen Fachanwalt dazu.
Fakt 6: Ab dem 10. Mitarbeiter greift der Kündigungsschutz
Für Firmenneugründungen gilt: Ab dem zehnten Festangestellten greift das Kündigungsschutzgesetz im vollen Umfang. Entsprechend könnt ihr ab dem zehnten Festangestellten nicht mehr jemandem kündigen, weil „es zum Beispiel einfach nicht so richtig klappen wollte“. Stellt euch darauf ein, dass ihr eine Kündigung im Ernstfall vor Gericht durch relevante Faktoren gerechtfertigt werden muss.
Mögliche Kündigungsgründe sind (und die sind durchaus genau in Inhalt und Form definiert):
- Betriebsbedingte Kündigung
- Verhaltensbedingte Kündigung
- Personenbedingte Kündigung
Gründerrat: Nutzt die Probezeit
Gründer sollten generell die Probezeit dazu nutzen, den Mitarbeiter genau zu prüfen und zu beobachten. Gibt es Zweifel an einer langfristigen Zusammenarbeit, ist es nicht ratsam, das Risiko einfach einzugehen und zu schauen, ob sich die Situation vielleicht verbessert.
Fakt 7: Es gibt Regeln zur Stellenausschreibung
Wie eine erfolgreiche Stellenausschreibung aussehen sollte, ist nochmal ein ganz anderes Thema. Aber im Zusammenhang mit Stellenausschreibungen müssen Unternehmen unbedingt das seit 2006 geltende Gesetz gegen Diskriminierung kennen. Ist in einer Ausschreibung zum Beispiel zu lesen, dass eine ältere Buchhalterin mit Erfahrung gesucht wird, haben junge Männer in Theorie den gesetzlichen Rückhalt, eine Klage wegen Diskriminierung einzuleiten. Auch wenn dieses sehr delikate Problem nicht an der Tagesordnung ist, ist es besser, auf der sicheren Seite zu sein und die Grundlagen des Diskriminierungsschutzes zu kennen.
Fakt 8: Überstunden gleich richtig vereinbaren
Zu viel Arbeit und zu wenig Ressourcen – ein altbekanntes Problem bei Startups. Die Lösung findet sich oft in vielen Überstunden der Mitarbeiter. Die Handhabung dieser Überstunden muss unbedingt im Vorfeld vertraglich geregelt sein. Fehlende Kompensation kann im Fall einer Trennung vom Mitarbeiter zu kostspieligen Nachzahlungsansprüchen führen. Wird darüber hinaus auch noch die gesetzlich festgelegte Grenze für Überstunden überschritten, droht sogar eine Ordnungsstrafe.
Gründerrat: Mündliche Absprachen müsst ihr beweisen können
Mündliche Vereinbarungen sind zwar unter bestimmten Umständen als bindend anzusehen, müssen aber klar nachweisbar sein. Ohne einen Zeugen ist dies nicht gegeben. Dies ist bei Mitarbeitergesprächen unbedingt zu beachten.
Fakt 9: Arbeitsplatzgestaltung ist kein Bonusprogramm
Die Mitarbeiteranzahl wächst, aber das kleine Büro hängt noch für ein paar Monate im alten Mietvertrag fest? Da landet der eine oder andere Angestellte schon mal mit seinem Schreibtisch im Flur. Kommt es zu einem unerwarteten Besuch der Behörden, ist ein Bußgeldbescheid kaum zu vermeiden. Im Bereich der Arbeitsplatzgestaltung gibt es eine Reihe von Punkten zu beachten, wie zum Beispiel:
- Ausreichend Luftraum
- Angemessene Bewegungsfläche
- Einhaltung des Nichtraucherschutzes
Gründerrat: Das sind die Regeln zur Arbeitsplatzgestaltung
Inwiefern sind der Chef bzw. das Unternehmen eigentlich verpflichtet, Mitarbeitern gute Bedingungen am Arbeitsplatz zu bieten? Und was genau gehört zu einem ergonomischen Arbeitsplatz? Die wichtigsten Rechte und Pflichten, die der Arbeitgeber hat, stellen wir euch in diesem Fachartikel vor: Wie ergonomisch muss der Arbeitsplatz sein? – Pflichten des Arbeitgebers
Fakt 10: So schützt ihr euch vor der Abwerbung eurer Top-Angestellten
Ist das Startup in einer umkämpften Nische zu finden, sind gute Mitarbeiter heiß begehrt. Nicht selten kommt es zu unmoralischen Angeboten von Konkurrenzfirmen, um einen Top-Angestellten und sein Know-how abzuwerben. Grundsätzlich ist dieses Vorgehen nicht zu verhindern. Beinhaltet der Vertrag allerdings eine angemessene Kündigungsfrist, eine Klausel zur Verschwiegenheitspflicht oder sogar mögliche Strafen für eine außervertragliche Kündigung, lassen sich Risiken in diesem Bereich minimieren.