Gewerbe anmelden: Erlaubnispflicht und genehmigungspflichtige Tätigkeiten für Gründer
Überwachungspflichtige Gewerbe, grundsätzlich erlaubnispflichtige Gewerbe, Erlaubnispflicht für Handwerker – nicht jedes Gewerbe könnt ihr einfach so ausüben. Wann ihr eine Erlaubnis braucht und welche Bedingungen daran geknüpft, haben wir hier für euch zusammengefaßt.
Wer in Deutschland ein Gewerbe ausüben möchte, kann das nicht immer einfach so tun. Einige Gewerbe sind an eine Erlaubnis gebunden, um sie ausüben zu können. Alles über diese Erlaubnispflicht und welche Gewerbe sie betrifft hier im Überblick:
Eingeschränkte Gewerbefreiheit in Deutschland: die Erlaubnispflicht
Schon der § 1 der Gewerbeordnung (GewO) gestattet grundsätzlich jedermann, ein Gewerbe auszuüben. Allerdings mit dem Nachsatz, dass es Ausnahmen und Beschränkungen von dieser Regelung geben kann.
Bei einigen Gewerben sieht die GewO dann tatsächlich Beschränkungen vor. So ist die Ausübung von manchen Gewerben an eine Erlaubnis zum Ausüben gebunden, bei anderen müssen auch bestimmte Voraussetzungen gegeben sein.
Voraussetzungen für bestimmte Gewerbe nach der GewO
- nachgewiesene fachliche Qualifikation
- geordnete wirtschaftliche Verhältnisse und
- wirtschaftliche Leistungsfähigkeit,
- nachgewiesene hohe Zuverlässigkeit
Die Voraussetzungen sind dabei für jedes Gewerbe unterschiedlich und werden individuell vom Gesetzgeber festgelegt.
Wer die geltenden Voraussetzungen bei einem solchen Gewerbe nicht erfüllt, darf es auch nicht ausüben.
Zusätzlich gibt es in der Gewerbeordnung auch noch sogenannte überwachungspflichtige Gewerbe (bei denen der Staat eine Überwachungspflicht erfüllen muss). Eine (sehr seltene) Ausnahme gibt es noch bei der „öffentlichen Bestellung“, wie etwa bei öffentlich bestellten Versteigerungsgewerben oder Sachverständigen. Hier gelten noch zusätzliche Regelungen.
Erlaubnispflichtige Gewerbe
In der Gewerbeordnung (GewO) sind die erlaubnispflichtigen Gewerbe zu einem großen Teil aufgeführt – daneben gibt es aber weitere Gewerbe, die ebenfalls einer Erlaubnis zur Ausübung bedürfen. Man findet sie in den §§ 30ff. der GewO. Die Aufzählung beginnt der Reihe nach mit dem Betrieb von Privatkrankenanstalten (§ 30 GewO). Andere erlaubnispflichtige Gewerbe sind:
- die Schaustellung von Personen
- die Abhaltung von Tanzlustbarkeiten
- der Betrieb von Spielautomaten und Spielen um Gewinne („Casino“ und Spielautomaten) sowie der Betrieb von Spielhallen
- der Betrieb einer Pfandleihe
- die Ausübung einer Tätigkeit, die unter das Bewachungsgewerbe fällt
- die Abhaltung von Versteigerungen
- Makler
- Anlageberater
- Honorar-Finanzberater
- Bauträger und Baubetreuer
- Versicherungsvermittler
- Versicherungsberater
- die Ausübung eines Reisegewerbes (besondere Reisegewerbekarte erforderlich)
Arbeitnehmerüberlasser („Personalleasing“), Arzneimittelhersteller, Banken und Finanzdienstleister, Post- und Briefzusteller, Energieversorger, Fahrschulen, Gaststätten und Buchhaltungshelfer benötigen ebenfalls eine Erlaubnis. Die rechtliche Basis für die Erlaubnispflicht bieten hier ganz unterschiedliche Gesetze: Etwa das Postgesetz bei Briefbeförderungsunternehmen oder das Gesetz über das Fahrlehrerwesen bei Fahrschulen.
Wer Personen oder Güter befördern möchte (Personenbeförderungs- und Taxigewerbe, Güterkraftfahrgewerbe), mit Tieren handeln oder sie züchten möchte, mit Sprengstoffen oder Waffen umgehen oder mit ihnen handeln möchte oder wer einen Rundfunksender betreiben möchte, braucht ebenfalls jeweils eine besondere Erlaubnis. Luftfahrtunternehmen sind natürlich auch an eine behördliche Genehmigung gebunden.
Erlaubnispflicht bei Handwerkern
Bei Handwerksgewerben gibt es keine spezielle Erlaubnispflicht – dafür aber die Meisterpflicht. Viele Handwerksberufe erfordern, dass man die Meisterprüfung abgelegt hat, um als selbständiger Handwerker arbeiten zu können – oder zumindest jemand mit Meisterprüfung fest einstellt.
Um das Ganze etwas komplizierter zu machen, kann man die Meisterpflicht auch durch bestimmte Ausbildungen ersetzen oder fallweise durch langjährige Beruferfahrung mit zusätzlich leitender Position „umgehen“.
Insgesamt gibt es 41 Gewerbe, für deren Ausübung Meisterpflicht besteht. Informationen darüber, welche das sind, und womit man die Meisterpflicht beim einzelnen Gewerbe noch erfüllen kann, erteilt die zuständige Handwerkskammer.
Wer erteilt die Erlaubnis?
Welche Dokumente oder Nachweise vorzulegen sind, bestimmt das Gesetz – geprüft werden sie in aller Regel von der jeweiligen zuständigen Behörde in der eigenen Gemeinde. Das kann auch oft das Ordnungsamt sein. Für die Erlangung einer Erlaubnis werden auch immer Gebühren fällig
Die wichtigsten geforderten Unterlagen im Überblick
Je nachdem, was für die Erlaubnis nachzuweisen ist (etwa persönliche Zuverlässigkeit sachliche oder fachliche Voraussetzungen) müsst ihr unterschiedliche Unterlagen beibringen. Die am häufigsten verlangten sind dabei
- ein polizeiliches Führungszeugnis
- einen Auszug aus dem zentralen Gewerberegister (beide erhält man meist entweder am Meldeamt oder am Ordnungsamt der Gemeinde – Vorsicht: kann dauern!)
- eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für genehmigungspflichtige Tätigkeiten (stellt das Finanzamt aus)
- Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis und Insolvenzverzeichnis (erteilt das zuständige Amtsgericht)
- Bescheinigung über Sachkundeprüfungen von der IHK
- Ausbildungsnachweise
Weitere Genehmigungen
Mit der Gewerbe-Erlaubnis ist es manchmal nicht getan. Informiert euch unbedingt, welche weiteren Genehmigungen und Zulassungen ihr für die Ausübung des Gewerbes noch braucht. Das kann auch für grundsätzlich freie Gewerbe oder sogar für Freiberufler in manchen Branchen gelten.
Für Nicht-EU-Bürger in Deutschland ist außerdem immer eine Genehmigung erforderlich, um grundsätzlich gewerblich tätig werden zu dürfen.
Für einige Berufsgruppen ist, neben der geltenden Erlaubnispflicht, auch eine besondere Genehmigung erforderlich: die Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO. Wer sie benötigt, was man dafür braucht, wo ihr sie bekommt und was die Genehmigung kostet, erfahrt ihr ausführlich in diesem Beitrag: „Gewerbeerlaubnis nach § 34c beantragen: Alles, was ihr wissen müsst“
Übersicht über Genehmigungen und Erlaubnispflichten für Gründer: findet ihr in diesem Fachartikel