Genehmigungen und Zulassungen für Selbstständige und Gründer
Tolle Idee, perfekt ausgearbeiteter Businessplan – ihr wisst genau, was ihr tut. Dann wisst ihr sicher auch, dass man in Deutschland recht wenig unternehmen kann, ohne das OK des Staates. Welche Genehmigungen und Zulassungen ihr braucht, erfahrt ihr hier.

Erlaubnispflicht, Zulassungen, erforderliche Genehmigungen & Sachkundeprüfung, Meisterprüfung, undundund…in einigen Fällen reicht es nicht, euer Gewerbe in der Gemeinde anzumelden – ihr müsst die Ausübung eures Gewerbes auch genehmigen lassen. Wann das der Fall ist und wie ihr das macht, erfahrt ihr in diesem Fachartikel.
Gewerbe ausüben – Grundsätzliche Erlaubnispflicht
Für einige Gewerbe besteht grundsätzlich die Pflicht, vor der Ausübung um eine Erlaubnis nachzusuchenpflicht“. Das Gewerbe darf sonst nicht ausgeübt werden. Die Erlaubnis kann an bestimmte Bedingungen geknüpft sein (etwa persönliche Zuverlässigkeit, sachliche oder fachliche Voraussetzungen). Jede dieser Bedingungen muss dann separat durch verschiedene Dokumente (polizeiliches Führungszeugnis, Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts, etc.) nachgewiesen werden, um die Erlaubnis zur Ausübung des Gewerbes zu erhalten.
Die Liste der erlaubnispflichtigen Gewerbe ist lang, eigentlich aber logisch. Das der Betrieb einer Privatkrankenanstalt an eine entsprechende Zulassung gebunden ist, erklärt sich (fast) von selbst, auch bei Spielhallen oder Casinos ist die bestehende Genehmigungspflicht bekannt. Weniger bekannt ist, dass auch selbständige Makler, Versicherungsvermittler und Finanz- und Vermögensberater eine Erlaubnis brauchen, ebenso wie Baubetreuer und Bauträger. Eine Übersicht aller Gewerbe mit Erlaubnispflicht findet ihr hier in der Gewerbeordnung.
Wie ihr ein Gewerbe anmeldet, erfahrt ihr in dem Fachartikel Gewerbeanmeldung – so meldet man ein Gewerbe richtig an (inklusive Gewerbeanmeldung Formular).
Handwerksrolle & Meisterpflicht
Für Handwerksgewerbe gelten keine Erlaubnispflichten, dafür aber bei insgesamt 40 von ihnen eine Meisterpflicht. Das bedeutet, wer ein solches Handwerk selbständig ausüben will, muss die Meisterprüfung abgelegt haben.
Als Ersatz für die Meisterprüfung können im Einzelfall auch spezielle Ausbildungen dienen, darüber hinaus wird die gewerbliche Tätigkeit auch oft Gründern erlaubt, die jahrelang im jeweiligen Handwerk in leitender Position tätig waren.
Wer alle diese Voraussetzungen nicht erfüllt, hat dann immer noch die Möglichkeit, sich einen Meister im Betrieb anzustellen.
Welche Gründer sich in die Handwerksrolle eintragen lassen müssen und wie das geht, erfahrt ihr in unserem Fachartikel „Basics: So tragt ihr euren Handwerksbetrieb in die Handwerksrolle ein„.
Weitere Genehmigungen für Gründer
Wer keine Erlaubnispflicht oder Meisterpflicht erfüllen muss, kann trotzdem noch einige weitere Genehmigungen benötigen, um sein Gewerbe ausüben zu dürfen. Auch bei erfüllter Erlaubnispflicht (oder Meisterpflicht) können noch zusätzliche Genehmigungen gelten.
Lebensmittel & Gastronomie: Genehmigung vom Gesundheitsamt
Wer im Lebensmittelbereich oder in der Gastronomie gewerblich tätig werden möchte, muss auch noch einige Genehmigungen vom Gesundheitsamt vorlegen.
Das kann zum Beispiel eine Bescheinigung über die erfolgte Belehrung vom Gesundheitsamt über Belange des Infektionsschutzgesetzes sein. Daneben werden oft auch Unbedenklichkeitsbestätigungen des Gesundheitsamts für die einzelnen Mitarbeiter (und natürlich für die Gewerbetreibenden selbst) nötig. Daneben kann auch eine hygienische Prüfung des Gesundheitsamts („Hygieneprüfung“) nötig sein, bevor man die Gewerbeausübung beginnen darf.
Eine ausführliche Darstellung der nötigen Genehmigungen durch das Gesundheitsamt findet ihr in unserem Fachartikel „Selbstständig machen als Barista: So eröffnest du dein eigenes Café„.
Wie ihr ein Food Startup gründet und alle nötigen Genehmigungen einholt, erfahrt ihr in unserem Fachartikel „Food Startup gründen – Selbstständig machen mit Lifestyle-Lebensmitteln„.
Kuriosum am Rande: Heilpraktiker müssen sich übrigens vom Gesundheitsamt auch selbst amtsärztlich untersuchen lassen, um ihren Beruf ausüben zu dürfen. Die Praxisräumlichkeiten werden dann danach vom Gesundheitsamt geprüft.
Vorschriften zum Arbeits- und Umweltschutz
Die Überprüfung, ob arbeitschutz- oder umweltschutzrechtliche Vorschriften eingehalten werden, obliegt der Gewerbeaufsicht. Dazu kommen noch einige Vorschriften zum Verbraucherschutz, die die Gewerbeaufsicht ebenfalls regelmäßig prüft, besonders bei erlaubnispflichtigen Gewerbebetrieben.
In einigen Fällen sind von der Gewerbeaufsicht schon im Vorfeld Genehmigungen mit vorzulegen, um gewerblich tätig werden zu dürfen. Informiert euch darüber also am besten schon im Vorfeld bei eurer jeweils zuständigen Gewerbeaufsicht.
Belege über Sachkundeprüfungen oder Unterrichtungen
Bei einzelnen Gewerben müssen ausreichend fachliche Qualifikationen nachgewiesen werden, bevor man gewerblich tätig werden darf. Eine Möglichkeit, einen solchen Nachweis zu erbringen, sind Sachkundenachweise oder die Belege über erfolgte Unterrichtungen bei der IHK. Wer eine entsprechende fachliche Ausbildung mitbringt und nachweist, oder eine ausreichend lange Zeit in dem Beruf gearbeitet hat, kann manchmal auf die Unterrichtung oder Sachkundeprüfung verzichten.
Sachkundeprüfungen braucht ihr bei folgenden Gewerben:
- Güterverkehr (Berufskraftfahrer)
- Gefahrguttransporte
- Waffen- und Munitionshandel
- Notfallrettung und Krankentransporte
- Personentransportverkehr (Omnibusbetrieb und Taxi- sowie Mietwagenverkehr)
- Versicherungsgewerbe (Versicherungsvermittlung) und Bewachungsgewerbe
- Arzneimittelverkauf im Einzelhandel (hier geht es um frei verkäufliche Arzneimittel etwa in einem Supermarkt oder Reformhaus)
Die Prüfungsgebühren können durchaus beträchtlich sein – in manchen Fällen werden 150 Euro für die Prüfung und für jede Wiederholung verlangt, wenn man die Prüfung beim ersten Mal nicht besteht.
Genehmigung für Makler, Bauträger und Baubetreuer
Für diese Gewerbe ist eine zusätzliche Genehmigung der jeweiligen Kreisverwaltung erforderlich. Hier ist eine besondere Genehmigung, nämlich eine Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO erforderlich. Der Hintergrund: Da Kunden dieser Berufsgruppen besondere Sicherheiten benötigen, werden hier insbesondere persönliche Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse abgefragt.
Genehmigung für Nicht-EU-Bürger als Gründer
Als Nicht-EU-Bürger braucht ihr in Deutschland generell eine Genehmigung, um überhaupt gewerblich tätig werden zu können. Daneben können eventuell noch weitere Genehmigungen im Einzelfall erforderlich sein. Informiert euch darüber am besten bei den jeweiligen zuständigen Stellen.