Mindestlohn 2016 – Das müssen Startups bei der Einstellung von Angestellten beachten

Der Mindestlohn wird 2015 in Deutschland einiges verändern und besonders Startups müssen sich neue Konzepte für ihr Personal überlegen. Wir geben einen Einblick, wen der Mindestlohn alles trifft und wie Startups mit den neuen Rahmenbedingungen umgehen können.

Der Mindestlohn wird 2015 in Deutschland einiges verändern und besonders Startups müssen sich neue Konzepte für ihr Personal überlegen. Wir geben einen Einblick, wen der Mindestlohn alles trifft und wie Startups mit den neuen Rahmenbedingungen umgehen können.

Seit 2015 gesetzlich verankert: der Mindestlohn

Der Mindestlohn ist beschlossene Sache in ganz Deutschlands. Seit dem 01.01.2015 gilt der Brutto-Mindestlohn von 8,50 Euro je Zeitstunde. Dies gilt für Vollzeitkräfte wie für Teilzeitangestellte oder geringfügig Beschäftigte. Nicht betroffen sind Branchen, die per Tarifvereinbarung weniger als den Mindestlohn zahlen, allerdings fordert das Gesetz ab 2017 eine Erhöhung. Der Mindestlohn gilt für alle in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, auch wenn die Arbeitgeber ihren Standort in einem anderen Land aufweisen.

Gründer aufgepasst: Ausnahmen vom Mindestlohn

Es gibt einige Ausnahmeregelungen, die auch für Unternehmer mit Neugründung interessant sind. Flächendeckend ist der Mindestlohn nicht, obwohl die Bundesregierung betont, dass seit Januar 2015 etwa 3,7 Millionen Menschen von den gestiegenen Einnahmen profitieren. Über 1000 zusätzliche Mitarbeiter des Zollamtes sollen dabei die Einhaltung der Löhne überwachen. Einer der Gründe für das Gesetz waren die Niedriglöhne in Berufen mit einfachen Tätigkeiten, bei denen nur rund die Hälfte der Beschäftigten einen Tarifvertrag erhalten hat. Allerdings gibt es dabei Ausnahmen und Übergangsregelungen, wie zum Beispiel bei Erntehelfern oder Zeitungsausträgern.

Mindestlohn Ausnahme 1: Praktikanten – aber nur manche

Viele Startups bestehen aus jungen Teams und jungen Persönlichkeiten, die am Anfang ihrer Laufbahn stehen, jedoch die ersten entscheidenden Karriereschritte bereits hinter sich haben. Praktikanten ergänzen die Teams, im Gegenzug bekommen sie einen Einblick in den Berufsalltag und haben die Chance, in flachen Hierarchien ihre Kompetenz und ihre Fähigkeiten zu erweitern. Doch ganz klar: Auch die Startups profitieren von Praktikanten. Als persönliche Assistenten helfen sie beispielsweise bei Terminen oder der Organisation und erledigen kleinere Jobs mit geringer Verantwortung. In Deutschland gab es bis 2015 im Schnitt rund 600.000 Praktikanten in diversen Berufen, die meist für ein geringes Entgelt oder ohne Bezahlung ihre Tätigkeiten verrichteten. Mit dem Mindestlohn soll die „Generation Praktikum“ abgeschafft werden, denn ein Praktikum ist in der Regel bei einer Person ab 18 Jahren mit mindestens 8,50 Euro pro Zeitstunde vergütet.

Für Praktikanten, die wegen einer schulrechtlichen Bestimmung, im Rahmen ihrer Ausbildung oder Hochschulausbildung ein Praktikum absolvieren müssen, sieht der Gesetzgeber hingegen keinen Mindestlohn vor. Ein Orientierungspraktikum von bis zu drei Monaten für Beruf oder Studium ist ebenfalls nicht zwangsläufig zu entlohnen. Stellt das Praktikum eine Einstiegsqualifizierung dar, muss kein Mindestlohn gezahlt werden. Diese Qualifikation ist eine Maßnahme der Agentur für Arbeit von sechs bis zwölf Monaten für die Berufsorientierung der Teilnehmer, die einen nachfolgenden Ausbildungsplatz im Betrieb vorsieht. Allerdings unterliegt die Einstiegsqualifizierung strengen Regelungen, denn das Praktikum muss auf Grundlage eines Vertrags mit dem Auszubildenden zustande kommen und mindestens 70 Prozent der gesamten Zeit im Betrieb abgehalten werden.

Weitere Informationen zu der Definition eines Praktikanten und der Einordnung im Mindestlohn gibt die Handelskammer Hamburg.

Mindestlohn Ausnahme 2: Auszubildende

Das Gesetz zum Mindestlohn gilt nicht für Auszubildende, da sie keinen Arbeitsvertrag besitzen sondern einen Ausbildungsvertrag, der sich in vielen Branchen nach den gängigen Tarifen richtet. Startups sollten sich überlegen, eine Ausbildungsstelle anzubieten, denn die Azubis sind flachen Hierarchien und jungen Teams gegenüber oft aufgeschlossen und zeigen dabei Unternehmergeist. Darüber hinaus wird mit dem Auszubildenden ein fähiger Mitarbeiter der Firma herangezogen, der die Arbeit von der Pike auf lernt und so seine Kreativität und Ideen für die Zukunft in die Firma einbringen kann. Die Prozesse und Strukturen der Firma können so weiter entwickelt werden, denn eine Übernahme bringt beiden Seiten Vorteile.

Wer sein Startup zu einem Ausbildungsbetrieb umbilden möchte, benötigt dafür mindestens einen Ausbilder mit fachlicher Qualifikation, in etwa durch langjährige berufliche Tätigkeit oder Ausbildungen, sowie genügend Arbeitsplatz und Raum für den Auszubildenden.

Weitere Informationen zu dem Erhalt der Lizenz sowie die Ausstattung des Betriebes gibt es auf folgender Seite.

Mindestlohn Ausnahme 3: Langzeitarbeitslose

Langzeitarbeitslose, welche vor der Anstellung mindestens ein Jahr oder mehr arbeitslos gemeldet waren, müssen in den ersten sechs Monaten keinen Mindestlohn erhalten. Diese Ausnahmeregelung will die Eingliederung der Langzeitarbeitslosen erleichtern und den Markt auch für meist ältere Personen wieder in Schwung bringen. Für Startups ist diese Option relevant, wenn sie auf das Fachwissen oder die Erfahrung der einzustellenden Person setzen wollen. Besonders in der Anfangsphase der Gründung kann eine weitere Person mit gutem Wissen oder guter Arbeitskraft entscheidende Impulse für die kommenden Monate liefern.

Jugendliche ohne eine abgeschlossene Berufsausbildung unter 18 Jahren sind von der Mindestlohn-Regelung ausgenommen, denn ihnen soll eine Ausbildung, Schulausbildung oder Studium ermöglicht werden, bevor sie eine ungelernte Arbeitsstelle antreten.

Strategien für Startups: Das passende Personal finden

Tipp 1: Guter Leumund im Netz

Ein Startup hat selten einen weitläufigen Ruf, nur wenige kennen sie. Umso wichtiger ist es beim Rekruitment, andere Wege als etablierte Unternehmen zu gehen. Eine Chance: Im Internet gibt es Bewertungsplattformen, in denen Mitarbeiter ihre Arbeitgeber beurteilen, beispielsweise kununu. Hier gute Noten zu bekommen, ist nicht so schwer: Wenn man zufriedene Mitarbeiter hat. Aber dafür kann man ja auch etwas tun.

Tipp 2: Gute Stellenanzeigen

Da die meisten Startups über das Internet kommunizieren, arbeiten, sich vernetzen und Kunden gewinnen, ist es ratsam die Stellenanzeige auf die eigene Homepage und Portale zu stellen. Dabei sollte der Stil übersichtlich und informativ sein, alle wesentlichen Punkte zur Stelle beinhalten und die Anforderungen kurz und präzise bündeln. Zwei Beispiele:

  • In diesem Beispiel für eine Praktikumsstelle im Online Marketing wird klar aufgelistet, welche Aufgaben der oder die PraktikantIn zu erledigen hat, welche Anforderungen vorliegen und was die Firma selbst anbietet.
Quelle: http://www.zooroyal.de/jobs
Quelle: http://www.zooroyal.de/jobs

So kann sich der Interessent ein umfassendes Bild der Stelle machen. Darüber hinaus erklärt die Anzeige, dass ein Umzug bevorsteht und gibt den Bewerbern die Möglichkeit sich mit Gehaltsvorstellungen zu bewerben.

  • In diesem weiteren Beispiel sind die Aufgaben und Anforderungen ebenfalls klar aufgelistet.
Quelle: http://www.coutie.com/
Quelle: http://www.coutie.com/

Das Unternehmen stellt ganz klar seine Vorstellungen des Bewerbers vor und gibt den Interessierten mehrere Möglichkeiten, sich zu bewerben. Allerdings gibt es bei dem Gehalt einen „Ermessensspielraum“, der nicht klarer definiert ist.

Die ansprechende Aufmachung für die Bewerbungsseite ist eine Möglichkeit, neues Personal zu erhalten, das zu der Firma passt. Darüber hinaus können Startups ihre Stellenanzeigen in bekannten Stellenbörsen inserieren, die beispielsweise auf die Branche des Unternehmens spezialisiert sind. So kommt interessiertes Personal gezielter an die Stellenangebote und die Unternehmer erreichen dabei einen größeren Einzugsbereich. Die lokalen Arbeitsämter geben ebenfalls die Möglichkeit Jobangebote einzustellen und sind dabei deutschlandweit vernetzt. Mit einer genauen Beschreibung der Stelle und den Bewerbungswegen sind bereits viele Arbeitsschritte für Bewerber und Personaler vereinfacht.

Tipp 3: Freelancer & Selbstständige

Auf der anderen Seite ist es möglich Freelancer und Selbstständige als zusätzliche Kräfte einzustellen, die je nach Auftragslage und Personaldichte für weiteren Input sorgen können. In Bezug auf den Mindestlohn gilt dieser für Selbstständige nicht, da sie keine Arbeitnehmer des jeweiligen Betriebs sind. Doch einige erfahrene Freelancer bemessen ihre Tagessätze nach mindestens einem Prozent des Jahresgehalts, das sie in einer hypothetischen Festanstellung erhalten würden, um einen Richtwert zu bekommen. In vielen Fällen liegt dieser Wert natürlich über dem Mindestlohn, da Selbstständige selbst für ihre Versicherungen und Abgaben aufkommen müssen. Für Startups sind Freelancer dann interessant, wenn sie zusätzliche Leistungen im Hintergrund benötigen, denn die Außenwirkung auf Kunden und Geschäftspartner sollte nicht mit einem freien Mitarbeiter, sondern mit einer Person des Unternehmens erfolgen. Diese Leistungen könnten die Erstellung von Grafiken, Texten oder der Bau der Homepage sein, die nicht unmittelbar im Unternehmen entstehen müssen. Allerdings gibt es bei Inhouse-Produktionen den Vorteil, dass Veränderungen direkt möglich sind und die Kosten besser zu kalkulieren sind.

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