Nullmeldung bei der Steuererklärung: Was das ist, wozu man die braucht und wie man sie erklärt

Was hat es mit einer Nullmeldung auf sich und wann gibt ein Unternehmen eine Nullmeldung ab? Wir zeigen, wie und wann ihr eine Nullmeldung in der Steuererklärung erstellt.

Eine Nullmeldung beim Finanzamt abgeben:  So geht´s! Grundsätzlich ist jedes Unternehmen dazu verpflichtet, eine Steuerklärung abzugeben. Daraus wird berechnet, wie hoch die Steuerabgaben sind, die das Unternehmen leisten muss. Immer wieder fällt im Zusammenhang mit der Steuererklärung auch der Begriff Nullmeldung. Doch was hat es damit auf sich und wann gibt ein Unternehmen eine Nullmeldung ab?
Das Wichtigste im Überblick:

Was ist eine Nullmeldung?

Jedes Unternehmen muss für jedes Jahr eine Steuererklärung beim Finanzamt einreichen. Stichtag ist der 31. Mai des Folgejahres. Lässt ein Unternehmer die Steuererklärung von einem externen Steuerberater anfertigen, verlängert sich die Frist bis zum 30. September des Folgejahres. Das muss dem Finanzamt jedoch rechtzeitig mitgeteilt werden.

Sinn und Zweck einer Steuererklärung ist es, dass das Finanzamt ermitteln kann, wie viele steuerliche Abgaben ein Unternehmen zu leisten hat. Die sogenannte Nullmeldung ist also für die Unternehmen interessant, die zwar verpflichtet sind, eine Steuererklärung abzugeben, jedoch keine steuerlichen Abgaben in dieser Periode leisten müssen. Das ergibt sich, wenn beispielsweise keine oder nur geringfügige Einnahmen erzielt wurden. Die Nullmeldung ist somit lediglich eine vereinfachte Form der Steuererklärung.

Einfacher geht es nicht: Mit FastBill schickst du deine Nullmeldung mit drei Klicks direkt ans Finanzamt.
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Wann gibt man als Unternehmer eine Nullmeldung ab?

Es gibt verschiedene Situationen, in denen ihr als Unternehmer eine Nullmeldung abgebt.

Gewerbesteuer Nullmeldung

Für die Gewerbesteuer beispielsweise ergibt sie sich aus dem geltenden Freibetrag für Gewerbe. Dieser beträgt in Deutschland 24.500 Euro pro Jahr. Erzielt ein Unternehmen weniger Einnahmen in einem Jahr, muss es keine Gewerbesteuer entrichten. Eine Steuererklärung muss trotzdem abgegeben werden. Da sich daraus aber keine Abgaben ergeben, bezeichnet man sie als Nullmeldung.

Umsatzsteuer Nullmeldung

Zu beachten ist, dass sich der Freibetrag von 24.500 Euro nur auf die Gewerbesteuer bezieht. Die Umsatzsteuer bleibt von dieser Regelung unberührt. Sie muss abgeführt werden, außer das Unternehmen fällt unter die Kleinunternehmerregelung: Darunter fallen Unternehmen, die im ersten Jahr nach der Gründung höchstens 17.500 Euro und im zweiten Jahr nicht mehr als 50.000 Euro Umsatz erzielen. Dann können Kleinunternehmen eine Nullmeldung für die Umsatzssteuer beim Finanzamt einreichen. Weitere Informationen über die Gewerbe- und Umsatzsteuer und wie man diese anmeldet, findet ihr hier.

Umsatzsteuer-Voranmeldungen sind mit einem Buchhaltungsprogramm am einfachsten. Mit SevDesk erstellst du deine Nullmeldung automatisch auf Basis deiner Einnahmen und Ausgaben.
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Lohnsteuer Nullmeldung

Eine Nullmeldung kann auch in Bezug auf die Lohnsteuer notwendig sein. Das ist dann gegeben, wenn in einem Monat keine Löhne ausbezahlt wurden. Ebenfalls ist eine Nullmeldung abzugeben, wenn ein Betrieb im Zuge eines Insolvenzverfahrens den Geschäftsbetrieb bereits eingestellt hat und keine Einnahmen mehr erzielt. Diese Seite bietet weitere Informationen zum Thema Steuererklärung während des Insolvenzverfahrens.

Achtung: Gibt ein Unternehmer eine Nullmeldung ab, um die Frist zu wahren, obwohl eigentlich Beträge anmeldepflichtig gewesen wären und zu einer steuerlichen Zahllast geführt hätten, handelt es sich um Steuerhinterziehung. Das ist eine Straftat.

Nullmeldung abgeben Anleitung: so macht ihr eine Nullmeldung in der Steuererklärung für das Finanzamt

Die Nullmeldung gebt ihr am einfachsten über ein Buchhaltungsprogramm mit integrierter ELSTER-Schnittstelle zum Finanzamt ab. In einer guten Buchhaltungssoftware wie SevDesk funktioniert die Abgabe einer Nullmeldung unkompliziert über die entsprechende Vorlage. Auch mit FastBill könnt ihr Nullmeldungen mit nur drei Klicks und ohne großen Aufwand an das Finanzamt übermitteln.

Buchhaltungsprogramme kennen eure Daten bereits. Ihr müsst für eine Nullmeldung der Umsatzsteuervoranmeldung lediglich den entsprechenden Zeitraum (Monat/Quartal) auswählen und bei allen Steuern 0 Euro eintragen. Alles andere funktioniert automatisch

Die Nullmeldung über ELSTER könnt ihr auch über das Portal der Finanzämter auf www.elster.de mit dem Formular für die übliche Steuererklärung abgeben.

  • Nach dem Login tragt ihr eure Daten in die dafür vorgesehenen Felder ein. Selbstständige müssen zusätzlich die Anlage „S“ ausfüllen. Durch die Eingabe der Zahl „0“ in den entsprechenden Zeilen der Steuererklärung erkennt das Programm, dass keine Steuern fällig werden und es sich um eine Nullmeldung handelt.
  • Per Klick am Ende der Steuererklärung wird die Nullmeldung dann direkt an das Finanzamt übermittelt. Die Steuerberechnung könnt ihr euch für eventuelle Rückfragen als PDF-Datei speichern.
  • Nach einigen Wochen erhaltet ihr eine Rückmeldung vom Finanzamt, in der die Rechnung entweder bestätigt wird oder eventuelle Unklarheiten geklärt werden.
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