Selbstständig machen als Florist: so eröffnest du deinen Blumenladen

Deutschlandweit gibt es viele freie Arbeitsplätze als Florist. Doch nicht jeder möchte sein Leben lang Angestellter sein. Als Florist/in kann man sich durchaus selbständig machen. Allerdings gilt so ein Plan wohlüberlegt zu sein.

Der Weg hin zum selbständigen Business bedarf einer guten Vorbereitung. Grundgerüst stellt immer der Businessplan für deinen Blumenshop dar. Aber auch die Wettbewerbssituation darf nicht außer Acht gelassen werden. Ebenso gilt es, Genehmigungen einzuholen, sich mit einer geeigneten Standortwahl auseinanderzusetzen und ein Marketingkonzept zu erstellen. Unsere Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Gründung deines eigenen Blumenladens.

Schritt 1 zum Floristen: Von der Idee zur Planung deines Blumenladens

Der Markt ist durchaus da, um sich als Florist/in selbständig zu machen. Blumen werden zu Geburtstagen, zu Einweihungsfeiern und vielerlei anderen Anlässen verschenkt, Hochzeiten bieten ein weites Feld, Beerdigungen und natürlich der Valentinstag.

Natürlich sollte man eine abgeschlossene Ausbildung und einige Jahre Berufserfahrung haben, bevor man sich als Florist mit einem eigenen Blumenladen selbständig macht. Es gibt drei relevante Berufe:

  • Geprüfte/r Floristmeister/in (Meisterprüfung)
  • Gestalter/in für Blumenkunst (Weiterbildung)
  • Wirtschafter/in für Floristik (Weiterbildung)

Da neben fachlichen Kenntnissen für einen erfolgreichen Blumenladen aber auch noch andere Fertigkeiten erwartet werden, tut man gut daran, ein Existenzgründungsseminar zu besuchen. Auch entsprechende Messen für Existenzgründer sind gute Anlaufstellen. Ist das erforderliche Hintergrundwissen (Finanzplanung, Buchhaltung, Rechtsformen, Steuern, etc) vorhanden, muss eine Idee her. Blumenläden stehen in starker Konkurrenz zueinander. Lesetipp: Ein Artikel im Abendblatt hat das sehr schön beschrieben: Sträuße binden allein reicht für Floristen nicht mehr aus. Erfolgreich sein kann euer Blumenladen nur mit einem Alleinstellungsmerkmal (=USP, Unique Selling Präposition). Wie könnte dieses aussehen?

USP – Dein großartiges Konzept „Blumenladen“

Blumensträuße, Gestecke oder Pfanzen im Topf – die Basis aller Blumengeschäfte ist längst noch nicht das Ende der Fahnenstange. Kreative Ideen sind gefragt. Dabei sind eure individuelle Geschäftsidee und euer Warensortiment direkt miteinander verknüpft. Eine eigene Nische könnten die Auswahl der verkauften Blumen sein, zB sind Fairtrade zertifizierte Produkte. Es könnten aber auch zusätzliche Waren wie Karten, Dekoartikel, Übertöpfe und diverse Geschenkartikel sein, die ihr anbietet und Kundschaft locken.

Ein ganz anderer Ansatz ist das Blumencafé, wie etwa das Café Anna Blume in Berlin. Hier verbreitert ihr euer Angebot und Produktpalette und verbindet zwei schöne Dinge miteinander.

Eine ganze Reihe von Startups hat den Aboservice für Blumensträuße als Konzept entdeckt: Bloomy Days, Miflora oder bloomon befeuern das Online-Blumen-Geschäft mit den bunten Sträußen.

Vielleicht spezialisiert ihr euch auf bestimmte Anlässe – Hochzeiten, oder Beerdigungen. Was auch immer ihr als eurer besonderes Angebot findet: macht eure Nische im Firmennamen, im Logo, im Schaufenster und allen Werbeformen deutlich.

Wichtiger Erfolgsfaktor für den Blumenladen: Der richtige Standort

Für einen Blumenladen ist nichts so entscheidend wie die richtige Lage. Ideale Umgebungen sind dort, wo oft Blumen gebraucht werden, also in der Nähe von Krankenhäusern, Kirchen, Friedhöfen, Seniorenheimen, Rehakliniken und Standesämtern.

Genehmigungen & Gewerbeanmeldungen für deinen Blumenladen

Hat man ein passendes Objekt gefunden, muss nun eine Gewerbeanmeldung durchgeführt werden. Dies geschieht bei der zuständigen Gemeinde, welche nicht nur einen Gewerbeschein ausstellt, sondern die Anmeldung auch an die betroffenen Stellen weiterleitet. Eine separate Anmeldung beim Finanzamt ist nicht erforderlich. Allerdings darf man erst dann mit dem Arbeiten im Blumenladen beginnen, wenn man den Gewerbeschein und vom Finanzamt eine Steuernummer erhalten hat.

Die Marktchancen

Grundsätzlich sieht es in diesem Gewerbe gut aus: Deutsche lieben Blumen und die Nettoumsätze der Floristik-Branche steigen von Jahr zur Jahr. Laut Statista verzeichnete der Einzelhandel mit Blumen, Pflanzen und Saatgut 2015 einen Jahresumsatz von rund 4,8 Milliarden Euro.

Schritt 2: Der Businessplan für Floristen und die Finanzen

Als Florist/in mit eigenem Geschäft muss auf die korrekte Ausweisung und Abführung der Umsatzsteuer geachtet werden. Für Blumen und Gestecke wird eine Umsatzsteuer von 7 Prozent erhoben. Bei Dekorationsartikeln und Vasen sind es jedoch 19 Prozent. Ist man sich unsicher, kann man sich beim Finanzamt beraten lassen. Kann man das notwendige Geld aufbringen, kann auch ein Steuerberater an der Seite äußerst hilfreich sein.

Wann gibt es einen Gründungszuschuss?

Eine Existenzgründung ist nicht nur dann möglich, wenn man einen festen Arbeitsplatz hat und diesen kündigen möchte. Wer mit einer Existenzgründung seine Arbeitslosigkeit beenden möchte, darf sich freuen, denn dies wird vom Staat bezuschusst. Beantragt werden darf der Gründungszuschuss von allen, die Arbeitslosengeld I beziehen, sofern bei diesem ein Leistungsanspruch von noch mindestens 150 Tagen besteht. In der ersten sechs Monate dauernden Phase der Förderung wird weiterhin ALG I gezahlt. Außerdem gibt es zur sozialen Absicherung noch einen Zuschuss von 300 Euro. Diese Förderung kann nach einer Neubewertung über 9 Monate fortgesetzt werden. Wie ihr den Gründungszuschuss 2024 richtig beantragt, erfahrt ihr hier.

Schritt 3: Vorschriften, Genehmigungen und Absicherungen

Mit einem Blumenladen betreibt ihr den Einzelhandel mit Blumen, Pflanzen, Sämereien und Düngemitteln. Die Aufnahme eurer Geschäftstätigkeit bedarf der Anmeldung des Gewerbes (gem. § 14 Gewerbeordnung). Es bestehen weitere Erlaubnispflichten, wenn ihr mit lebenden Tieren handeln wollt (vgl. § 11 Tierschutzgesetz).

Übliche Genehmigungen

Solltet ihr euren Blumenladen als Kleingewerbetreibende oder Einzelunternehmer ohne Eintrag ins Handelsregister eröffnen wollen, dann braucht ihr nur die üblichen Anmeldungen:

  • Gewerbeanmeldung,
  • Anmeldungen beim Finanzamt,
  • Anmeldung bei Berufsgenossenschaften und der IHK bzw. Handwerkskammer

Pflanzenschutzmittel Zulassungspflicht

Habt ihr vor, Pflanzenschutzmittel zu verkaufen – dann solltet ihr auf diese Regeln achten: Es besteht eine Anzeigepflicht für Betriebe, die Pflanzenschutzmittel zu gewerblichen Zwecken in den Verkehr bringen oder einführen wollen. Der für den Betriebssitz und den Ort der Tätigkeit zuständigen Behörde ist dies vor Aufnahme der Betriebstätigkeit anzuzeigen.

Weiterhin muss der Hersteller von Pflanzenschutzmitteln und derjenige, der Pflanzenschutzmittel erstmals in Verkehr bringt oder einführt, Art und Menge der von ihm an den Empfänger abgegebenen Pflanzenschutzmittel dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit jährlich bis zum 31. März melden.

Und auch wer Pflanzenschutzmittel für andere anwenden oder zu gewerblichen Zwecken andere über die Anwendung beraten will, muss dies ebenfalls anzeigen und für die Anwendung der Pflanzenschutzmittel in einem Betrieb, die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen sowie die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten haben.

Schritt 5: Das richtige Marketing | So startet ihr erfolgreich

Natürlich muss man potentielle Kunden wissen lassen, dass es vor Ort einen neuen Blumenladen gibt. Zeitungsannoncen, Flyer und Pressemitteilungen sind nur drei von vielen Möglichkeiten. Existenzgründer sollten auf jeden Fall auf sich aufmerksam machen.

Sobald die Idee steht, kann ein Marketingkonzept erarbeitet werden. In vielen Orten gibt es Experten, die sich auf Werbeflyer und andere Werbemittel spezialisiert haben. Um aus den anderen Floristen hervorzustechen, muss ein eigenes Logo her. Am besten, man hat hierfür eigene Ideen, die ein Profi dann umsetzt. Die einzelnen Werbemittel werden vervielfältigt und es sollte sichergestellt werden, dass diese dem gewünschten Zielpublikum zugetragen werden.

Wichtige Kooperationspartner sind für euch Hotels, großen Unternehmen und natürlich Brautmodegeschäfte aber auch Bestattungsinstitute. Sie sind nicht nur regelmässige Abnehmer eurer Ware – sie können auch als Multiplikatoren fungieren, etwa, wenn Besucher tolle Blumengestecke sehen, die mit eurem Logo gebrandet sind. Grundsätzlich ist für euch Mundpropaganda sehr wichtig. Neugierige Kunden kommen von selbst, wenn wunderschöne Blumen und Gestecke eine Feiergesellschaft sie vorher faszinierten.

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