Tanzschule eröffnen – Selbstständig machen als Tanzlehrer:in

Tanzen schüttet mehr Glückshormone aus als jede andere Sportart. Kein Wunder, dass etwa 10 % aller Deutschen große Begeisterung für diese Freizeitaktivität haben. Möchtet ihr mit einer eigenen Tanzschule den Glücksgefühlen anderer Menschen auf die Sprünge helfen? Wir zeigen euch, wie es geht: von den Voraussetzungen, Genehmigungen und Versicherungen, die ihr unbedingt braucht, bis hin zu den Kosten und der Aufstellung des Businessplans für eure Tanzschule.

Tanzen ist die perfekte Mischung aus sportlicher Aktivität, Freizeitspaß und Geselligkeit. Kaum eine andere Freizeitaktivität bringt die Gefühle in solche Hochstimmung und fördert wie nebenbei die körperliche Gesundheit. Die Vielzahl an Tanzstilen und Tanzsportarten spricht außerdem unterschiedlichste Geschmäcker an. Wegen der großen Nachfrage kann sich eine Selbständigkeit als Tanzlehrer (ob Haupt- oder Nebenberuflich) oder die Gründung einer eigenen Tanzschule allemal lohnen.

Schritt 1: Erste Planungen auf dem Weg zur eigenen Tanzschule

Plant ihr die Gründung einer Tanzschule, braucht ihr Leidenschaft für das Tanzen und viel Geduld mit Menschen. Ihr werdet jahrelang immer wieder die gleichen Tanzschritte mit Personen einüben, die sich noch unsicher auf dem Parkett fühlen. Auch Selbstvertrauen ist gefragt, denn ihr müsst anderen Menschen vortanzen. Vom Foxtrott bis zum Pole Dance ist die Spannbreite möglicher Tanzstile groß und typischerweise ist eine Tanzschule auf bestimmte Stilrichtungen spezialisiert.

Voraussetzungen für die Gründung einer Tanzschule

Es gibt keine vom Gesetz geregelten, beruflichen Voraussetzungen, um eine Tanzschule zu eröffnen. Der Beruf Tanzlehrer ist ungeschützt und theoretisch steht es jedem frei, sich als Tanzlehrer zu bezeichnen und diesen Beruf ausüben. Deine Tanzschüler werden allerdings schnell erkennen, wie gut eure tänzerischen Fähigkeiten sind und ob es euch gelingt, diese Fähigkeiten zu vermitteln. Neben dem sportlichen Geschick gehören pädagogische Qualitäten zu diesem Beruf. Ihr benötigt aber auch Organisations- und Verwaltungsgeschick. Die ideale Voraussetzung für eine Tanzschulgründung ist deshalb die Ausbildung zum Tanzlehrer.

Tanzlehrer werden: Wie sieht die Ausbildung aus?

Tanzlehrer wird man durch eine duale Ausbildung, die im Durchschnitt drei Jahre dauert. Ihr geht zur Berufsschule und lernt den praktischen Ausbildungsteil in Tanzschulen oder Tanzverbänden. Dabei müsst ihr euch von Anfang an für bestimmte Tanzstile entscheiden. Da ihr diese in der Ausbildungs- Tanzschule lernt, ist dieser Teil der Ausbildungsplatzsuche besonders wichtig. Während ihr im praktischen Ausbildungsteil euer eigenes Tanzvermögen perfektioniert, lernt ihr in der Berufsschule allerlei über Eventorganisation, die Rechtsvorschriften im Umgang mit Kindern und Jugendlichen, Bürotechniken, höfliche Umgangsformen oder Kleideregeln. Am Ende der Ausbildung solltet ihr Choreografien entwickeln, Tanzpartys organisieren und sie im Idealfall auch moderieren können. Für die Ausbildung zum Tanzschullehrer wird der Hauptschulabschluss verlangt.

TIPP: Falls ihr aus der Arbeitslosigkeit heraus eine Zukunft als Tanzlehrer mit Tanzschule erwägt, wendet euch an die Agentur für Arbeit oder Jobcenter. Sie fördern euch eventuell mit einem Vermittlungsgutschein, wenn ihr dazu beraten werden möchtet.

Alternative zur Neugründung: die Nachfolge, bzw. eine Tanzschule übernehmen

Statt eine neue Tanzschule aufzubauen, könntet ihr auch alternativ durch eine Unternehmensnachfolge oder in einem Franchising-System gründen.

Eventuell sucht ein Betreiber einer bestehenden Tanzschule einen Nachfolger. Hier könntet ihr euch in eine bestehende Firma einkaufen. Die Vorteile bei der Übernahme einer Tanzschule sind klar: eine bestehende Location, vorhandene Einrichtung, und eventuell sogar einen guten Kundenstamm. Wie ihr die Nachfolge am besten plant, wo ihr geeignete Übernahmekandidaten findet und wie ihr die Übernahme finanzieren könnt findet ihr in unserer Rubrik zur Unternehmensnachfolge.

Schritt 2: Rechtsformen und Genehmigungen für Tanzschule

Laut Paragraf 18 Absatz 1 des Einkommenssteuergesetzes gehört der Tanzlehrer zu den freien Berufen und benötigt vom Prinzip her keine Gewerbeanmeldung. Trotzdem ist das beim Tanzlehrer nicht eindeutig.

Tanzlehrer zwischen Freiberufler und Gewerbe

Freiberuflichkeit kann nur eine Einzelperson ausüben. Sie muss eine eigenverantwortliche, persönliche Leistung erbringen, die schöpferischer Natur ist oder auf besonderen Qualifikationen beruht. Tanzlehrer erfüllen diese Voraussetzungen. Deshalb ist zunächst weder Gewerbeschein noch Gewerbeanmeldung noch das Zahlen von Gewerbesteuer nötig. Es genügt die Anmeldung beim Finanzamt als Freiberufler. Allerdings ist das nur eine grobe Richtlinie.

Gründet ihr die Tanzschule zusammen mit anderen Tanzlehrern als gemeinsames Unternehmen, sieht die Sache anders aus. Selbst wenn jeder von euch freiberuflich tätig wäre, verwandelt das gemeinsame Unternehmen (beispielsweise als Rechtsform GbR) die Tanzschule in ein Gewerbe.

Und verkauft ihr im Tanzstudio Getränke oder Tanzschuhe, gehören auch diese Tätigkeiten zur Ausübung eines Gewerbes. Das muss angemeldet werden. In dem Fall braucht ihr dann getrennte Buchhaltungen für die gewerblichen und freiberuflichen Tätigkeiten. Es hängt also Vieles vom genauen Konzept eurer Tanzschule ab.

Bauliche Genehmigungen für Tanzschulen

Da ihr Räume für den Aufbau einer Tanzschule mieten müsst, erkundige euch nach den geltenden Vorschriften beim Bauamt. Es gibt es Regeln zu den Sanitäranlagen, den allgemeinen Sicherheitsvorkehrungen und Brandschutz sowie Standards bei den Umkleideräumen. Auch Fluchtwege sind klar geregelt.

Gewerberäume erhalten außerdem unterschiedliche Nutzungslizenzen – das heisst, nicht nur euer Vermieter wird nur bestimmte Gewerbe in seinen Räumen zulassen sondern auch Behörden grenzen die Nutzung ein. Findet passende Räumlichkeiten, klärt die Art der bestehenden Lizenzen und beantragt bei Bedarf eine Änderung der Nutzungsweise beim zuständigen Bauamt.

Unternehmensbezeichnung – Richtige Rechtsform

Grundsätzlich könnt ihr euer Unternehmen nennen, wie ihr wollt – solange ihr die Namensrechte anderer beachtet. Sollte ein ähnlich klingendes Studio schon bestehen, könnt ihr euch zum Beispiel durch die Ergänzung mit eurem Vor- und Zunamen unterscheiden. Das müsst ihr ohnehin tun, wenn ihr als Einzelunternehmer gründet: Hier dürft ihr (wie auch bei einer GbR) nicht mit Fantasienamen arbeiten sondern aus dem Firmenname sollte der Betreiber erkennbar sein.

Anders sieht es bei Gesellschaften wie UG, GmbH aus. Mehr dazu hier: Welche Rechtsform passt für mein Unternehmen?

Schritt 3: Businessplan & Finanzierung eurer Tanzschule

Auf einen durchdachten und validen Plan solltet ihr bei einer Gründung nicht verzichten. Nehmt dafür externe Beratung in Anspruch – beispielsweise durch einen Vermittlungsgutschein. Ebenso helfen die ortsansässige Industrie- und Handwerkskammer oder Wirtschaftsförderung beim Erstellen eines Businessplans.

Der Businessplan für eure Tanzschule

Der Businessplan zeigt nach der Beantwortung einiger zentraler Fragen deutlich, ab wann und unter welchen Bedingungen sich euer Geschäft wirtschaftlich tragen wird.

  • Was ist meine Zielgruppe und wie will ich sie erreichen?
  • Wie stark ist die Konkurrenz?
  • Wo finde ich den perfekten Standort für meine Tanzschule?
  • Wie will ich mich von meinen Wettbewerbern absetzen?
  • Wie viel Geld benötige ich für die Anfangsphase?
  • Welche Kosten habe ich? (Miete, Versicherungen, Personal, etc)
  • Wie viel Buchungen benötige ich pro Monat/Woche/Tag, um meine Kosten zu decken?
  • Welche Preise kann ich für die Tanzstunden aufrufen?
  • Welche Zusatzverkäufe/Zusatzleistungen kann ich anbieten?
  • Ab wann werde ich schwarze Zahlen schreiben?
  • Lohnt sich die Eröffnung der Tanzschule für mich?

Lesetipp: Wie ihr einen Businessplan schnell und effektiv erstellt, erfahrt ihr in unserem Fachartikel Basics: In 7 Schritten zum Businessplan.

Kostenfaktor Location mieten

Ein wichtiger Faktor für den Erfolg eures Tanzstudios ist der Standort. Er sollte leicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen sein und Parkplätze bieten können. Attraktiv wird er zusätzlich, wenn sich Geschäfte und Dienstleister in der Nähe angesiedelt haben – denn auch wenn ihr mit einer Tanzschule nicht hauptsächlich auf Laufkundschaft angewiesen seid: Allein die Sichtbarkeit eures Geschäftes hilft schon bei der Kundenaquise.

Tanzschule eröffnen: Kosten für Räume, Einrichtung, Personal

Die geschätzten Kosten für die Gründung einer Tanzschule liegen zwischen 10.000 und 50.000 €. Die Höhe wird davon beeinflusst, ob ihr die idealen Räumlichkeiten findet oder Umbaumaßnahmen nötig sind. Müsst ihr einen Umkleidebereich und Sanitäranlagen einbauen oder Tanzparkett verlegen lassen, geht das ins Geld.

Generell muss eine Tanzschule wie jedes andere Unternehmen geführt werden. Es benötigt ein Büro, Kontaktmöglichkeiten für Kunden, Buchhaltung, Internet. Aber auch die Einrichtung für das Tanzstudio muss stimmen. Ein hervorragendes Soundsystem für die Musik ist unverzichtbar. Auch hohe Spiegel sind meistens vonnöten. Denkt darüber nach, ob ihr Mitarbeiter für bestimmte Aufgaben benötigt (Buchhaltung, Reinigung etc). Sicherheitssysteme und Alarmanlagen sollten ebenfalls nicht fehlen.

Versicherungen für eure Tanzschule

Versicherungen schützen vor finanziellen Schäden. Die wichtigste Versicherung ist die Betriebshaftpflichtversicherung. Sie tritt ein, falls sich ein Kunde beim Tanzen verletzt oder ihm ein Sachschaden entsteht. Stellt ihr Personal ein, gilt die Betriebshaftpflichtversicherung auch für alle Schäden, die eure Mitarbeiter versehentlich gegenüber Kunden verursachen.

Alternativ kann die Berufshaftpflichtversicherung Sinn machen. Lasst euch deshalb ausführlich beraten, welche Gewerbeversicherung am besten zu eurem Businesskonzept passt.

Vergesst auch nicht, an die Krankenversicherung zu denken. Da Tanzberufe meistens nicht bis zum Rentenalter ausgeübt werden, lohnt sich eventuell auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung.

Um die Investitionen für die Tanzschule zu stemmen, sind finanzielle Rücklagen von Vorteil. Günstige Gründerkredite vergibt die KfW-Bank. Es gibt außerdem Förderprogramme von Bund und Ländern.

Mögliche Finanzierung eurer Tanzschul-Gründung

Die Finanzierung setzt sich aus zwei Bereichen zusammen. Zunächst braucht ihr eine Sicherung für den Lebensunterhalt. Wenn ihr berufstätig seid, könnt ihr die Tanzschule zuerst als Nebengewerbe gründen, eine Stammkundschaft aufbauen und später in die Vollselbständigkeit wechseln. Bei Arbeitslosigkeit kann das Einstiegsgeld oder der Gründungszuschuss helfen.

Doch über euren Lebensunterhalt hinaus benötigt ihr finanzielle Mittel, um die Gründung der Tanzschule durchzuziehen.

Um die Gründung finanziell gestemmt zu bekommen, gibt es verschiedene Finanzierungsarten und von staatlicher Seite verschiedene Förderungsmöglichkeiten. Einige hiervon sind:

  • Förderung durch die KfW-Bankengruppe
  • Zuschüsse zu Beratungskosten (z.B. über den AVGS)
  • Gründungszuschuss
  • Förderprogramme und finanzielle Hilfen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) und des Bundesministerium für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Dennoch wird in den meisten Fällen auch Eigenkapital sowohl ein Bankkredit notwendig sein. Gerade in der Anfangszeit der Gründung treten höhere Kosten auf und die Einnahmeseite durch Kunden muss erstmal anlaufen.

Schritt 4: Marketing zur Eröffnung eurer Tanzschule

Bevor die Tanzschule eröffnet, erstellt eine Website und nutzt Social Media Kanäle, um auf euch aufmerksam zu machen, euch zu vernetzen und Interesse zu wecken. Informiere die Follower lange vor Eröffnung über den Aufbau eurer Tanzschule. Lasst sie mitfiebern, wenn ein Handwerker nicht gekommen ist oder umgekehrt die eingebaute Lichtanlage endlich funktioniert.

Entwickelt einen Zeitplan für die Tanzstunden und gebt die Kurstermine früh bekannt. Versucht auch, die E-Mail-Adressen von Interessierten zu erhalten, um sie persönlich benachrichtigen zu können.

Ihr benötigst auch einige Printerzeugnisse – zum Beispiel kleine Visitenkarten zum Verteilen oder Werbeflyer, die ihr in Cafés ans Schwarze Brett pinnen könnt.

TIPP: ein Google MyBusiness-Eintrag ist kostenlos und lohnt sich für lokale Geschäfte auf jeden Fall! So erscheint ihr mit eurer Tanzschule bei Suchanfragen auf der Karte!

Plant für den Eröffnungstag ein schönes Ereignis wie eine kleine Party in eurer neuen Tanzschule und zeigt, was eure Räume und eure Musikanlage an Stimmung verbreiten können. Tanzschulen machen glücklich? Lasst es eure potentiellen Kunden vom ersten Tag an spüren.

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