Yoga-Studio eröffnen – selbstständig machen als Yoga Lehrer in 4 einfachen Schritten

Beinahe jeder, der Yoga als Job versteht, träumt von einem eigenen Yogastudio. Den fernöstlichen Sport betreibt man aus Berufung – mit einem gehörigen Willen zur Selbstverwirklichung. Also auch mit einem Anspruch, die eigene Vorstellung der Unterrichtsstunden in persönlichem Ambiente zu präsentieren. Was ihr dabei beachten müsst, ein eigenes Yogastudio zu eröffnen, erfahrt ihr hier.

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Schritt 1: Ausbildung zum Yogalehrer & Konzept fürs Yogastudio

© AndiP / Pixabay

Die Ausbildung zum Yogalehrer ist nicht staatlich anerkannt und irgendwie geschützt. Die gute Nachricht: es gibt viele Wege, in den Beruf zu starten. Allerdings solltet ihr euch an anerkannte Institutionen halten. Dafür gibt es grundsätzlich drei Wege:

Anerkannte Ausbildung in den Berufsverbänden 

Die Berufsverbände sind ein Weg zur anerkannten Ausbildung: der Berufsverband der Yoga Vidja Lehrer/innen (BYV) und den Berufsverband der Yogalehrerenden in Deutschland (BDY) als bedeutendste Berufsverbände sowie der Deutsche Yoga-Dachverband.

„Yogalehrerin BDY/EYU“ bzw. „Yogalehrer BDY/EYU“

  • mindestens vierjährige Ausbildung
  • Wochenendseminaren und Intensivausbildungswochen
  • berufsbegleitend an BDY-anerkannten Ausbildungsschulen 
  • Ausbildungsstandards erfüllt die Anforderungen des „Leitfadens Prävention“
  • Ausbildung in festen Gruppen mit ca. 12 bis 20 Auszubildenden 
  • 800 Unterrichtseinheiten (UE) gliedern sich in theoretisch-fachliche und praktische UE
    • Hatha-Yoga: 200 UE
    • Meditation: 50 UE
    • Grundlagen aus Medizin und Psychologie: 150 UE
    • Philosophie: 130 UE
    • Yoga in Bezug zum westlichen Menschenbild: 40 UE
    • Pädagogik: 80 UE
    • Berufskunde: 20 UE
    • Wahlthema: 50 UE
    • Unterrichtspraktikum: 80 UE
  • Unterrichtspraktikum mit 8 selbstgehaltene Vorstellstunden und Teilnahme an 32 Vorstellstunden 
  • Ausbildungsvoraussetzung
    • Mindestalter 25 Jahren
    • mindestens drei Jahre eigene Yoga-Praxis
    • tiefergehendes Interesse an Yoga

Das Bestehen der Prüfung berechtigt zum Führen des markenrechtlich geschützten Titels „Yogalehrerin BDY/EYU“ bzw. „Yogalehrer BDY/EYU“. Der überwiegende Teil der BDY-Ausbildungsschulen bietet nach zwei Jahren und 500 UE die Prüfung zur „Yogalehrerin Basic BDY“ bzw. „Yogalehrer Basic BDY“ an.

Was kostet die Ausbildung zum Yoga-Lehrer

Die Höhe der Ausbildungskosten wird von den Ausbildungsschulen festgelegt und variiert zwischen ca. 5.800 und 11.000 Euro. Hinzu kommen Kosten für Unterbringung und Verpflegung, externe Vorstellstunden und Prüfungsgebühren.

Das Verzeichnis der BDY-Yoga-Lehrausbildungsschulen findet ihr hier.    

Anerkennung durch Krankenkassen

Auch die Krankenkassen können als Anerkennungsinstitutionen verstanden werden:  Yogakurse sind als Präventionsmaßnahmen bezuschussbar. Die Krankenkassen haben dafür Qualitätskriterien aufgestellt, die ihr als Yogalehrer erfüllen müsst, damit eure Kunden den Zuschuss von der Krankenkasse erhalten.
Die Krankenkassen listen über die Zentrale Prüfungsstelle für Präventionsmaßnahmen (ZPP) Verzeichnisse von anerkannten Yogalehrern.

American Yoga Association

Eine dritte Zertifizierungsstelle ist die American Yoga Association, die aus der Californian Yoga Association hervorgegangen ist. Ihre zwei Ausbildungsarten (200-hours-training-courses und  500-hours-training-courses) führen zu einer Zertifizierung, die in Deutschland relativ unbedeutend – falls ihr aber im Ausland arbeiten wollt, dort weitaus gebräuchlicher ist.

Förderung und Finanzierung der Ausbildung zum Yoga-Lehrer

Ihr könnt verschiedene Zuschüsse und Finanzierungen für eure Ausbildung zum Yoga-Lehrer beantragen. Eure Ausgaben können teilweise sogar komplett übernommen werden:

  • Steuererleichterungen: Ausbildungskosten als Werbungskosten in der Steuererklärung angeben, hier hilft ein Steuerberater
  • Bildungsprämie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und des Europäischen Sozialfonds: Übernahme von 50% der Ausbildungskosten, Voraussetzung mindestens 15 Stunden/ Woche erwerbstätig, max. 20.000 € Jahreseinkommen
  • Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit: volle Kostenübernahme, wenn ihr erwerbslos gemeldet seid und eine abgeschlossene Berufsausbildung oder 3 Jahre Berufserfahrung habt
  • Aufstiegs-BaföG: bis zu 15.000 € Zuschuss, wenn ihr noch keinen vergleichbaren Abschluss habt, Teilrückzahlung nach bestandener Prüfung, hier erfahrt ihr mehr

Vor der Selbstständigkeit: Sammelt Berufserfahrungen

Neben der Ausbildung ist Praxis besonders wichtig: Zum einen lernt ihr in der Praxis, wie ihr als Lehrer gut und erfolgreich eure Yogis anlernt. Zum anderen ist die persönliche Beziehung zu euren Kunden wichtig. Häufig könnt ihr sie später in ein eigenes Studio mitnehmen – allein deshalb, weil sie eure Form der Lehre wertschätzen.

Berufserfahrung könnt ihr in einem anderen Yoga-Studio sammeln oder auch an Volkshochschulen, Familienbildungsstätten, Sportvereinen, Fitnessstudios, Wellnesseinrichtungen, Krankenhäusern, Arzt- und Physiopraxen oder Rehabilitationszentren. Aber auch in Kindergärten, Schulen, Betrieben sowie Pflegeinrichtungen wird Yoga häufig angeboten.

Fortbildungen & Studium

In jedem Falle solltet ihr euch regelmäßig weiterbilden und an Seminaren für Yoga-Lehrer teilnehmen. Und möglich ist natürlich auch, euch noch weiter zu qualifizieren – etwa zum Fitnesstrainer. Dies ist auch in einem Fernstudium möglich. 

Dein eigenes Yoga-Studio | Inhaltliche Konzeption

Wichtig ist, dass ihr euch schon früh klar werdet, wie ihr euch euer Yoga-Studio vorstellt. Was ist das Besondere an eurem Studio? Setzt ihr auf ein besonderes Design, auf eine herausragende Lage in der Innenstadt, spezialisiert ihr euch auf eine Form des Yoga?

Gängige Yoga-Lehren sind:

  • Vinyasa Yoga
  • Ashtanga Yoga
  • Anusara Yoga
  • Hatha Yoga
  • Power Yoga
  • Kundalini Yoga
  • Flow Yoga

Mission und Vision für dein Yoga-Studio

Eine klare Vision und ein klares Leitbild für euer Yoga-Studio gibt euch die Sicherheit, wohin ihr in Zukunft ankommt. Kommuniziert sowohl den Zweck als auch die Werte eurer Unternehmung. Denkt dabei über folgende Fragen nach:

  • Was sind meine persönlichen Stärken und Qualitäten?
  • Was sind meine Grundwerte?
  • Was sind meine Ambitionen?
  • Wo sehe ich mich und mein Yoga-Studio in 10 Jahren?
  • Was bedeutet Erfolg für mich?

Alternative zum neuen Studio: Franchise & Nachfolge

Statt ein neues Yogastudio aufzubauen, könntet ihr auch alternativ durch eine Unternehmensnachfolge oder in einem Franchising-System gründen.

Eventuell sucht ein Betreiber eines bestehenden Yogastudio einen Nachfolger. Hier könntet ihr euch in eine bestehende Firma einkaufen und hättet einige Probleme weniger. Wie ihr die Nachfolge am besten plant, lest ihr in unserer Rubrik zur Unternehmensnachfolge.

Beim Franchising profitieren ihr von der Erfahrung eines bereits bestehenden und erfolgreichen Geschäftskonzeptes. Ihr eröffnet quasi eine Filiale eines größeren Firmennetzwerkes – das ist vielleicht nicht ganz so individuell – allerdings habt ihr dann einige Vorteile beim Start. Gründen mit Franchise haben wir euch hier aufbereitet.

Schritt 2: Praktische Vorbereitungen zum eigenen Yogastudio

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Yoga-Studio: Die richtigen Räumlichkeiten

Der Erfolg eures Studios hängt stark von der Lage ab: Ihr braucht ein Einzugsgebiet, dass groß genug ist. Als Faustregel wird unter Betreiber gehandelt: bei einer Einwohnerzahl von etwa 50.000 Menschen rund um euer Studio solltet ihr gut auf 100 Mitgliedschaften kommen.

Das solltet ihr bei der Lage eures Studios achten:

  • leicht zugänglich mit Auto und öffentlichen Verkehrsmitteln
  • leicht zu finden
  • ungefähr 2,5 Quadratmeter pro Kursteilnehmer
  • rechteckige Räume besser als quadratische oder schräge Räume

Grundausstattung Yoga-Studio:

  • Umkleidekabinen
  • Toiletten
  • evtll. Duschen
  • Rezeption
  • Heizung (idealerweise zwischen 21 und 24 Grad Celsius Raumtemperatur)
  • Lüftung

Eine entsprechende Location kann vor allem in den großen Ballungsräumen hohe Mieten bedeuten. Doch ihr müsst die Kosten nicht unbedingt ganz alleine stemmen. Alternativ bietet es sich an, mit anderen Yoga-Lehrern oder anderen Anbietern zu kooperieren und zusammen Studioräume anzumieten.

Es gibt aber auch die Möglichkeit, ganz ohne eigene Praxis zu arbeiten. Yoga-Kurse direkt beim Kunden, auf Messen und Events bedeuten viel Reisetätigkeit aber dafür nicht notwendigerweise eine eigene Praxis.  Ihr könnt eure Kurse auch direkt in den Geschäftsräumen von Unternehmen, in Sporthallen oä. anbieten.

Schritt 3: Gesetzliche Voraussetzungen für eigenes Yogastudio

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Die Räumlichkeiten, die ihr nutzen wollt, müssen beim Bauamt als Gewerberäumlichkeiten ausgewiesen sein. Hier kann man euch auch beraten, ob die Räumlichkeiten bestimmte Anforderungen erfüllen müssen (eventuell Fluchtwege, Hygienevorschriften usw).

Freier Beruf oder Gewerbe?

Streit gibt es darüber, ob ihr als Yoga-Studio-Betreiber einem Freien Beruf nachgeht oder ein Gewerbe ausübt. Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes für das Land Nordrhein-Westfalen (vgl. OVG NRW, Beschluss v. 29.03.2001, Az.: 4 A 4077/00) stellt „der Betrieb einer Yogaschule keinen Freien Beruf dar, da es an einer persönlichen Dienstleistung höherer Art fehlt. Höherer Art sei eine persönliche Dienstleistung dann, wenn sie eine ‚höhere Bildung‘ erfordere. Unter ‚höherer Bildung‘ sei grundsätzlich ein abgeschlossenes Hochschul- oder Fachhochschulstudium zu verstehen. Für den Betrieb einer Yogaschule sei jedoch objektiv keine höhere Ausbildung erforderlich.“ Diese Ansicht hat sich durchgesetzt.

Gleichzeitig gibt es die absurde Situation, dass  in der Praxis die meisten Finanzämter bei einer Yogaschule weiterhin von einem Freien Beruf ausgehen. Ihr müsst also bei dem für euch zuständigen Finanzamt erfragen, wie deren Auffassung ist.

Umsatzsteuerbefreiung

Ihr könntet eure Unternehmung von der Umsatzsteuerpflicht befreien, wenn die Voraussetzungen des § 4 Nr. 21 UStG erfüllt werden. Dann darf eure Yogaschule nicht nur zur Freizeitgestaltung genutzt werden sondern muss auch Bildungsmaßnahmen anbieten.

Alternativ könnt ihr natürlich immer auf die Umsatzsteuer verzichten, wenn ihr die sogenannte Kleinunternehmerregelung nutzt: Nach § 19 UStG ist Kleinunternehmer, wer im vorangegangenen Wirtschaftsjahr die Umsatzgrenze von 17.500 Euro und im aktuellen Wirtschaftsjahr die Grenze von 50.000 Euro voraussichtlich nicht überschreiten wird. 

Unternehmensbezeichnung – Richtige Rechtsform

Grundsätzlich könnt ihr euer Unternehmen nennen, wie ihr wollt – solange ihr die Namensrechte anderer beachtet. Sollte ein ähnlich klingendes Studio schon bestehen, könnt ihr euch zum Beispiel durch die Ergänzung mit eurem Vor- und Zunamen unterscheiden. Das müsst ihr ohnehin tun, wenn ihr als Einzelunternehmer gründet: Hier dürft ihr (wie auch bei einer GbR) nicht mit Fantasienamen arbeiten sondern aus dem Firmenname sollte der Betreiber erkennbar sein.

Anders sieht es bei Gesellschaften wie UG, GmbH aus.

Mehr dazu hier: Welche Rechtsform passt für mein Unternehmen?

Absicherung eures Unternehmens

Als freiberuflicher Yogalehrer tragt ihr in jedem Moment die Risiken eures Berufs. Dabei seid ihr vor allem für die Gesundheit eurer Kunden verantwortlich. Macht ihr einen Fehler, kann das hohe Schadenersatzforderungen nach sich ziehen! Mit einer Trainer-Haftpflichtversicherung von Hiscox könnt ihr euch absichern!

Schritt 4:  Marketing & weitere Standbeine für Yogalehrer

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Als Yoga-Lehrer Online und Offline Kunden finden

Gerade beim Einstieg in die Selbstständigkeit ist Selbstmarketing die einfachste Möglichkeit, euch und euer Business bekannt zu machen. Neben einer guten Webseite, die heute für beinahe jedes Unternehmen essentiell ist, habt ihr noch ganz andere Möglichkeiten:

  • Ein eigener Yoga-Blog
  • Ein eigener YouTube-Kanal
  • Social Media von Facebook bis Instagram
  • Netzwerken auf Messen, Konferenzen und Weiterbildungen

Ihr müsst euch bewusst sein, dass gerade ein Blog oder ein YouTube-Kanal viel Zeit und authentische Inhalte benötigt. Wenn ihr allerdings eine Community aufgebaut habt und diese regelmäßig pflegt, könnt ihr zum Fitness-Influencer werden und euren Kundenstamm erweitern.

Natürlich könnt ihr, wenn ihr z. B. einen Gruppenschein habt, auch in anderen Studios in der näheren Umgebung Kurse anbieten, Aufmerksamkeit generieren und euren Kundenstamm aufbauen. Im Idealfall ergänzen sich On- und Offline-Marketing, euer Kundenstamm wächst. 

Nicht unterschätzen: Flyer und Werbematerialien

Um euch bekannt zu machen, solltet ihr auch auf klassische Werbemaßnahmen setzen: Flyer und Prospekte. Diese Form des Marketings ist zeitlos und immer noch sehr erfolgreich – solltet es also nicht unterschätzen.

Dafür müsst ihr Flyer am besten an den Stellen auslegen oder aufhängen, wo eure Zielgruppe unterwegs ist. Eine Verteilrunde in der Nachbarschaft eures Yoga-Studios ist eine wirksame Form des Guerilla-Marketings, um potentielle Kunden im Viertel zu gewinnen.

Natürlich solltet ihr euer Angebot auch in euren Studio selbst bewerben und eure Flyer in einem Prospektständer präsentieren. Zufriedene Kunden greifen gerne zu und verteilen sie an Bekannte und Freunde weiter: besser und wirksamer kann Werbung für euer Angebot nicht sein.

Die Gestaltung von Flyern und Prospekten könnt ihr selbst übernehmen, oder aber ihr arbeitet mit einer Agentur oder einem freiberuflichen Grafikdesigner zusammen, der euch mit coolen Ideen und auffälligen Designs unterstützen kann. Wie ihr bei der Kostenkalkulation von Werbematerialien am besten vorgeht, verrät unser Fachartikel zum Thema.

Sichtbarkeit aufbauen

Heutzutage schafft sich beinahe jeder Kunde erst einmal über das Internet Überblick über angebotene Dienstleistungen. Eine benutzerfreundliche Website ist also das Aushängeschild schlechthin, wenn es um effektives Marketing geht. Eine übersichtliche Homepage sollte ausführliche Beschreibungen zu den entsprechenden Coaching-Programmen enthalten. Auch ein Formular bzw. die nötigen Daten zur Kontaktaufnahme, Adresse sowie Google MyBusiness Eintrag sollten deutlich ausgewiesen sein.

In Kontakt bleiben: Überall und auch per Email

Als Yoga-Lehrer braucht ihr direkte Kontakte. Wichtig ist dabei eine direkte Möglichkeit, um Menschen langfristig an eure Marke zu binden. Das geht am besten über Email-Marketing. Und auch jede andere Form des Mailing, die dann vielleicht etwas teuer sind, aber auch hochwertiger, macht Sinn.

Doch einfach nur die E-Mail Adresse einsammeln reicht nicht: Entwickelt eine funktionierende E-Mail Marketing Strategie.

Expertenstatus erreichen: Events, Social Media & Netzwerke

Netzwerken ist das A und O, gerade als Berater oder Coach. Nutzt alle sozialen Netzwerke, in denen eure Zielgruppe unterwegs ist. Seid auf Messen, Kongressen und sonstigen Events und werdet Teil der Community. Redet über euch Thema, meldet euch als Speaker bei Events, an Hochschulen Konferenzen & Co. Zählt eure Auftritte konsequent auf der Webseite auf, teilt sie in den Netzwerken wie LinkedIn und Xing. 

Social Media-Plattformen bieten die Möglichkeit, mit aussagekräftigen Profilen selbst als Experte zu positionieren, und mit interessanten Beiträgen Neukunden anzulocken. Auf Instagram kann man beispielsweise mit den richtig gewählten Hashtags und visuell ansprechenden Posts die nötige Aufmerksamkeit generieren. So gelangen Nutzer durch wenige Klicks auf ein Profil und können sich im Handumdrehen zu treuen Followern wandeln. Kanäle wie diese können auch international eine erhebliche Reichweite aufzeigen und einem Yoga-Lehrer neue, potenzielle Klienten verschaffen.

Veröffentlichungen sind ein weiteres, wichtiges Mittel um als Experte zu eurem Themen wahrgenommen zu werden. Es muss aber nicht gleich ein ganzes Buch sein: Artikel in Zeitungen, Interviews in Podcasts, Antworten in relevanten Foren, Beiträge auf relevanten Blogs sind wichtig, um euch als Experten zu platzieren. Googelt nach Seiten, die zum Thema gefunden werden, und fragt an, ob Interesse an einem Gastbetrag zum Thema besteht.

Ausbau von Angebots- und Verkaufsstrategien

Auch wenn sich ein Netzwerk an Kunden entwickelt und das Geschäft langsam wächst, sollte an weiteren Möglichkeiten zum Ausbau eures Angebots gefeilt werden. 

Gemäß dem digitalen Zeitalter sollte man auch unbedingt Online-Angebote in Betracht ziehen. In Form von Webinaren, E-Books und Online-Workshops kann man nämlich zusätzliches Einkommen generieren. Durch Online-Kommunikation per Video-Call können Klienten auch aus der Ferne Kontakt aufbauen und sich auf der Website nötige Arbeitsmaterialien einfach herunterladen.

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