Muss ich als Influencer Steuern zahlen? | Das solltest du 2025 unbedingt wissen

Musst du als Influencer Steuern zahlen? Die kurze Antwort ist : Ja! Was du dabei beachten musst, erklären wir dir in unserem Ratgeber.

Du bist als Influencer in sozialen Netzwerken wie Instagram, TikTok, YouTube oder Twitch aktiv und verdienst damit Geld? Dann musst du in Steuerangelegenheiten einiges beachten: Denn das Finanzamt achtet mittlerweile genau darauf, dass auch Influencer Steuern zahlen.

Damit du nicht ins Visier der Behörden gerätst und Ärger bekommst, solltest du dich eingehend mit Steuerfragen beschäftigen. In unserem Ratgeber findest du die wichtigsten Tipps und Hinweise zum Thema „Influencer und Steuern“.

Als Influencer Steuern zahlen – der Überblick

Viele wissen nicht, dass sie auch als Influencer Steuern zahlen müssen. Klar, dass die Alarmglocken schrillen, wenn Steuerfahnder ankündigen, tausende Unterlagen von Influencerinnen und Influencern überprüfen zu wollen. Hintergrund ist, dass Influencer womöglich auf Werbeeinnahmen keine Steuern zahlen.

Vermuteten die Finanzämter zunächst einen groß angelegten Steuerbetrug, ist davon mittlerweile keine Rede mehr. Dennoch ist es wichtig zu wissen, welche steuerlichen Pflichten Influencer haben. In unserem Ratgeber bekommst du einen Überblick, darüber:

  • wann du als Influencer Steuern zahlen musst,
  • welche Steuerarten für Influencer in Frage kommen und
  • welche Ausgaben Influencer von der Steuer absetzen können.

Muss ich als Influencer ein Gewerbe anmelden oder bin ich Freiberufler?

Auch wenn du generell als Influencer Steuern zahlen musst: Das Finanzamt unterscheidet zwischen Freiberuflern (= tätig in einem freien Beruf) und Gewerbetreibenden:

  • Freiberufler: Freiberufliche Tätigkeiten umfassen in der Regel künstlerische, wissenschaftliche, schriftstellerische, erzieherische oder lehrende Tätigkeiten.
  • Gewerbetreibende: Ein Gewerbe beinhaltet das Angebot von Dienstleistungen oder Produkten mit der Absicht einer dauerhaften Gewinnerzielung.

Freiberufler sind keine Gewerbetreibenden

Freiberufler müssen kein Gewerbe anmelden und auch keine Gewerbesteuer zahlen. Welche Tätigkeiten zu den freien Berufen gehören, findet du in §18 Einkommensteuergesetz. Dort aufgeführt sind die sogenannten Katalogberufe, dazu zählen Ärzte und Rechtsanwälte, aber auch Künstler und Berater.

Diese Liste der Freien Berufe ist nicht abschließend. Die Festlegung, ob du Freiberufler bist, erfolgt stets durch das Finanzamt. Im Zweifel solltest nachfragen, ob deine Tätigkeit als freier Beruf gewertet wird.

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Darum sollten Influencer besser ein Gewerbe anmelden

Als Influencer bist du einerseits in einem kreativen Feld tätig, anderseits ist deine Tätigkeit aber auch drauf ausgerichtet, dauerhaft Gewinn zu erzielen. In aller Regel musst du daher ein Gewerbe anmelden.

Dass du als Influencer Steuern zahlen musst, wenn du auf Instagram, YouTube, TikTok oder Twitch unterwegs bist liegt daran, dass du regelmäßig Einnahmen erzielst, durch Werbung, gesponserte Beiträge oder Affiliate-Links. Dafür ist eine offizielle Gewerbeanmeldung erforderlich.

Wie du dabei vorgehst, erfährst du in unserer Übersicht Gewerbeanmeldung.

Wer hilft Influencern bei Steuerfragen?

Es ist extrem wichtig, dass du dich als Influencer umfassend und frühzeitig über deine steuerlichen Pflichten informierst, um auf der sicheren Seite zu sein und Nachzahlungen oder sogar Strafen zu meiden. Am schnellsten bekommst du fachkundige Hilfe von einer Online Steuerberatung.

Welche Steuern muss ich als Influencer zahlen?

Als Influencer kommen für dich generell drei Steuerarten in Betracht: Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer. Dabei gilt: Jegliche Einnahmen sind für die Steuer relevant – auch Kleinstbeträge.

Einkommensteuer

Da du als Influencer selbstständig arbeitest, bist du verpflichtet, jedes Jahr eine elektronische Steuererklärung beim Finanzamt abzugehen. Ob du wirklich als Influencer Steuern zahlen musst, hängt von der Höhe der Einahmen ab. Es gilt ein jährlicher Grundfreibetrag von 12.096 Euro (2025). Doch Vorsicht: Der Grundfreibetrag umfasst alle Einnahmen, also auch Einkünfte aus anderen Jobs.

Wenn das Finanzamt von Einkünften im Rahmen deiner Influencer-Tätigkeit spricht, ist damit dein Gewinn gemeint: Gewinn = Einnahmen minus Betriebsausgaben (siehe weiter unten). Den Gewinn aus deiner Tätigkeit als Influencer berechnest du in der Regel mit einer Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) und gibst ihn in der Anlage G der Einkommensteuererklärung an.

Einnahmen sind übrignes nicht nur Geldzahlungen, sondern auch Sachleistungen wie Werbegeschenke, gesponserte Produkte oder Reisen und Hotelübernachtungen.

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Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer fällt für Einzelunternehmer und Personengesellschaften ab einem Gewinn von 24.500 Euro im Jahr an. Übersteigt dein Gewinn diese Grenze, musst du eine Gewerbesteuererklärung einreichen. Die Höhe der Gewerbesteuer wird von deiner Gemeinde festgelegt.

Gut zu wissen: Die gezahlte Gewerbesteuer wird dir bei der Einkommensteuerveranlagung angerechnet.

Umsatzsteuer

Bleibt noch die dritte Steuerart, in der du als Influencer Steuern zahlen musst: Grundsätzlich bist du als Influencer wie jeder andere Unternehmer auch verpflichtet, Umsatzsteuer auf deine Einnahmen an das Finanzamt abzuführen.

  • Du musst auf deinen Rechnungen die Umsatzsteuer ausweisen und an das Finanzamt abführen.
  • Du bekommst im Gegenzug die Umsatzsteuer auf deine Betriebsausgaben erstattet.
  • Du musst entweder monatlich oder vierteljährlich eine Umsatzsteuer-Voranmeldung beim Finanzamt abgeben

Sonderfall Kleinunternehmerregelung

Interessant könnte für dich die Kleinunternehmerregelung sein. Kleinunternehmer müssen keine Umsatzsteuer erheben und an das Finanzamt abführen. Sie sind also von der Umsatzsteuer befreit und müssen keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen an das Finanzamt übermitteln. Es genügt eine Umsatzsteuer-Jahreserklärung.

Der Haken: Das Finanzamt erstattet die von dir bezahlte Vorsteuer für Produkte, die du für deinen Betrieb benötigst, nicht.

Allerdings müssen Kleinunternehmer entsprechende Voraussetzungen erfüllen:

  • Der Umsatz im vergangenen Kalenderjahr war kleiner als 25.000 Euro.
  • Der Umsatz im laufenden Kalenderjahr liegt voraussichtlich unter 100.000 Euro (maßgeblich ist die Prognose zu Beginn des Jahres).

Muss ich als Influencer Proben und Gratisprodukte versteuern?

Ja, als Influencer musst du auf Proben, Gratisprodukte, Werbegeschenke, Reisen, Hotelübernachtungen und andere Sachzuwendungen Steuern zahlen. Sie zählen zu den Einkünften, wenn du dafür im Rahmen deiner Tätigkeit als Influencer eine Gegenleistung erbringst (Post, Story, Video).

Für das Finanzamt ist der Marktwert der Sachzuwendung entscheidest: Wenn du ein 1000 Euro teures Smartphone bewirbst und es im Gegenzug behalten darfst, dann musst die 1000 Euro als Einnahme angeben.

Wichtig: Dokumentiere alle Sachzuwendungen genau und detailliert (Produkt/Dienstleistung, Wert, Kooperationspartner, Veröffentlichungsdatum deines Posts).

Wie muss ich AdSense-Werbeeinnahmen bei YouTube versteuern?

Wenn du bei YouTube Werbeeinnahmen (AdSense) erzielst, musst du sie zu deinen Betriebseinnahmen hinzurechnen.Sie sind also für die Einkommensteuer und Gewerbesteuer relevant.

Da Google seinen Sitz in Irland hat, gilt bei Umsatzsteuer für AdSense-Einahmen das Reverse-Charge-Verfahren. Google muss die Umsatzsteuer in Irland abführen. (Quelle)

Welche Betriebsausgaben kann ich als Influencer bei der Steuer angeben?

Wenn du als Influencer Steuern zahlen musst, kannst du auch einige Ausgaben absetzen. Diese müssen allerdings unmittelbar mit deiner Tätigkeit zu tun haben.

  • Hardware und Technik für die Content-Erstellung: Smartphone, Tablet, Kamera, Mikrofon, Laptop
  • Dienstleistungen: Steuerberatung, Kosten für Geschäftskonto-Führung
  • Internet- und Telefonkosten: reine Geschäftsanschlüsse kannst du komplett absetzen, einen auch privat genutzten Anschluss kannst du anteilig abrechnen
  • Arbeitsplatz und Homeoffice: Miete und Nebenkosten für dein Arbeitszimmer in deiner Wohnung, Miete für Büro oder Studio
  • Reisekosten: Bahn- oder Flugtickets, Kilometergeld, Übernachtung und Verpflegungsmehraufwand bei Fahrten zu Drehlocations, Events oder Partnerunternehmen
  • Büroausstattung: Schreibtisch, Stuhl, Lampe, Verbrauchsmaterial
  • Fortbildung: Seminare, Kurse, Fachbücher (klarer Business-Bezug)
  • Werbung: Anzeige, Website, Grafik

Zusammenfassung und Fazit

Du kommst in den meisten Fällen nicht herum, als Influencer Steuern zahlen und eine Steuererklärung abgeben zu müssen. Die Finanzbehörden schauen mittlerweile genauer hin.

Diese Steuern musst du als Influencer zahlen
  • Einkommensteuer
  • Gewerbesteuer
  • Umsatzssteuer

Du solltest dich intensiv mit dem Thema Steuern beschäftigen, um keine bösen Überraschungen wie Nachzahlungen und Strafen zu erleben. Dafür solltest du dir im Klaren sein, dass du ab dem ersten Cent steuerpflichtig bist und wissen, welche Einnahmen steuerpflichtig sind.

Dafür musst du als Influencer Steuern zahlen
  • Geldzahlungen aus Kooperationen
  • Geschenke und kostenlose Produkte
  • Einnahmen aus Affiliate-Marketing, Provisionen
  • Werbeeinnahmen
  • Gewinn aus eigenen Produkten

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