Anleitung Verein gründen – Schritt für Schritt zum eingetragenen Verein (eV)
Du willst einen Verein gründen? Bei der Vereinsgründung gibt es einiges, das man unbedingt wissen sollte – und Fallstricke, die man unbedingt kennen muss! Hier findet ihr übersichtlich alles, was ihr wissen und bedenken müsst, um einen Verein zu gründen: die Kosten, Schritte und Formulare, zur Gründung eines Vereins, inkl. Tipps 2023 zur Satzung, Mitgliedern und Vorstand.

Der Verein als Rechtsform – Vorteile und Einschränkungen
Vereine müssen nicht unbedingt automatisch gemeinnützig oder karitativ sein – von den rund 600.000 Vereinen in Deutschland trifft das aber auf die Mehrzahl zu. Der Verein als Rechtsform bietet gerade Non-Profit-Organisationen einige wichtige Vorteile.
- Der Verein ist steuerbegünstigt oder sogar völlig steuerbefreit.
- Die Leitung wird demokratisch gewählt, alle Entscheidungen werden von der Mitgliederversammlung nach Mehrheitsbeschluss getroffen.
- Der bürokratischer Aufwand bei der Führung eines Vereins ist gegenüber einem Wirtschaftsunternehmen erheblich geringer.
- Als gemeinnützig anerkannte Initiativen können vielfach öffentliche Ressourcen verbilligt oder kostenlos nutzen.
- Es gibt vielfach öffentliche Hilfen und Unterstützungen für gemeinnützige Einrichtungen (etwa Unterstützung und Vermittlung von Personal).
- Länderförderungen, Bundesförderungen oder auch EU-Fördermitteln stehen gemeinnützigen Initiativen zur Verfügung.
Theoretisch könnte ein sozialer Zweck natürlich auch mit einer anderen Rechtsform verfolgt werden – klassisch wäre hier die UG (haftungsgeschränkt) oder die GmbH oder GbR. Doch aufgepasst: Für die Führung eines solchen „sozialen Unternehmens“ ist nicht nur der bürokratische und buchhalterische Aufwand deutlich höher, es fallen unter Umständen auch die Steuerbegünstigungen weg und öffentliche Ressourcen und Förderungen könnten in der Regel nicht genutzt werden.
In der Praxis scheidet diese Möglichkeit in den meisten Fällen aus: Abgesehen von einer einzigen, immer häufiger genutzten Alternative zum Verein – der gGmbH, über die wir am Ende des Beitrags noch kurz informieren.
Einen Verein gründen in 6 einfachen Schritten:
Anleitung zur Vereinsgründung 2023
Wie ein Verein zu gründen ist, regeln in Deutschland Gesetze ganz exakt. Die eine Vereinstätigkeit und insbesondere einen Idealverein betreffenden Gesetze finden sich zum Teil im BGB (privatrechtlicher Teil) und im Vereinsgesetz (VereinsG, öffentlich-rechtlicher Teil). Hier unsere Anleitung, wie ihr vorgehen solltet, wenn ihr 2023 einen Verein gründen wollt:
Schritt 1: 7 Vereinsmitglieder definieren
Um einen Verein zu gründen müssen sich mindestens sieben Vereinsmitglieder zusammenfinden, die einen nicht gewinnorientierten Zweck gemeinsam verfolgen wollen.
Schritt 2: Gründungsversammlung des Vereins abhalten – Name, Vorstand & Vertretung wählen
Diese mindestens sieben Vereinsmitglieder müssen eine so genannte Gründungsversammlung abhalten und dabei die Vereinssatzung verabschieden und einen Vorstand wählen.
Vereinsname wählen
Zu allererst: Recherchiert die Namen von anderen Vereinen in eurem Registerbezirk: Euer Vereinsname muss sich von anderen deutlich unterscheiden. Er darf außerdem nicht irreführend sein, etwa über Art und Größe eures Vereins täuschen. Die Eintragung des Namens allein sorgt aber nicht für einen weitreichenden Namenschutz: Verstöße gegen Namens- und Markenrecht zwingen euch eventuell, später den Namens zu ändern, außerdem drohen erhebliche Schadenersatzforderungen.
Und ihr solltet an den Schutz des Names denken, etwa als eine Wortmarke. Wie das geht, erfahrt ihr in unserer Anleitung: „How to: Darauf müsst ihr bei der Anmeldung einer Marke achten“.
Den Vereinsvorstand wählen
Der Vorstand ist neben der Mitgliederversammlung das einzige Pflichtorgan eines Vereins. Der Vorstand leitet den Verein und vertritt ihn nach außen in Geschäftsführung und Vertretung.
Wie der Vorstandes zusammengesetzt wird, muss in der Satzung geregelt sein. Er muss nicht aus mehreren Personen bestehen und es gibt auch keine bestimmten Pflichtämter wie etwa den Schriftführer oder Kassenwart. In der Regel wird der Vorstand aus ein bis fünf Personen bestehen.
Die Vertretungsberechtigung festlegen: BGB-Vorstand & erweiterter Vorstand
Unterschieden werden die Vorstandsmitglieder nach ihrer Berechtigung, den Verein zu vertreten:
- Vorstandsmitglieder im Sinn des BGB (der auch BGB-Vorstand genannt wird) sind vertretungsberechtigt und werden auch ins Vereinsregister eingetragen,
- Mitglieder der erweiterten Vorstandes hingegen sind nicht vertretungsberechtigt. Sie weren auch nicht eingetragen, besitzen aber die gleichen Stimmrechte.
Wie die BGB-Vorstandsmitglieder vertretungsberechtigt sind, einzeln oder gemeinsam, muss in der Satzung geregelt werden.
Schritt 3: Vereinssatzung erstellen und verabschieden
Für die Erstellung der Satzung für einen Verein ist nicht unbedingt die Hilfe eines Rechtsanwaltes erforderlich. In jedem Falle gehört in eine Vereins-Satzung:
- der Vereinsname,
- der Vereinssitz (meint nur den Ort, keine genaue Adresse),
- Regelung zur Eintragung des Vereins,
- Vereinszweck,
- Regeln für Aus- und Eintritt von Mitgliedern,
- die vereinbarten Mitgliedsbeiträge,
- Regeln zur Beurkundung von Beschlüssen (Protokollierung),
- Regelungen zur Bestimmung des Vorstandes und
- zur Einberufung der Mitgliederversammlung.
Das, was die Satzung nicht regelt, wird durch das BGB und seine Auslegung durch die Rechtsprechung festgelegt.
Schritt 4: Gemeinnützigkeit des Vereins vom Finanzamt prüfen lassen
Ein Verein, dessen Satzung einen gemeinnützigen oder sozialen Zweck vorsieht, ist nicht automatisch auch steuerlich als gemeinnützig eingestuft. Die Gemeinnützigkeit und damit die Berechtigung für die Steuerbefreiung prüft erst das zuständige Finanzamt auf Antrag – der Verein muss dabei den Vorgaben des § 52 AO entsprechen.
In Abständen von rund drei Jahren erfolgt dann durch das Finanzamt immer wieder eine Nachprüfung, ob die Gemeinnützigkeit noch besteht.
Bei angestrebter Gemeinnützigkeit (Steuerbefreiung) sollte die Satzung dem Finanzamt vor Eintragung zur Prüfung vorgelegt werden, um Änderungen noch durchführen zu können.
Schritt 5: Verein im Vereinsregister eintragen
Der „eingetragene Verein“ (e.V.) ist ins Vereinsregister eingetragen und damit amtlich als juristische Person anerkannt. Der Verein kann also in seinem Namen klagen und verklagt werden, oder aber auch ins Grundbuch eingetragen werden.
Nicht eingetragene Vereine gibt es zwar immer wieder, ihre rechtliche Situation ist allerdings schwierig. In manchen Punkten können sie eingetragenen Vereinen gleichgestellt werden, in anderen Bereichen wiederum oft nicht – insbesondere in Bezug auf die Haftungsregelungen. Im Sinne der Rechtssicherheit für alle Beteiligten sollte also in jedem Fall eine Eintragung ins Vereinsregister angestrebt werden.
Die Eintragung des Vereins erfolgt durch den gewählten Vorstand. Dabei sind häufig die Beglaubigung eines Notars notwendig – allerdings nicht in allen Bundesländern. Auch das Protokoll der Gründungsversammlung und die Gründungssatzung sind von allen Mitgliedern unterschrieben vorzulegen.
Im Ergebnis bekommt man einen Registerauszug vom Amt, der dann im nächsten Schritt fürs Finanzamt wichtig wird.
Schritt 6: Bankkonto / Geschäftskonto für den Verein eröffnen und Verein bei Finanzamt melden
Der Verein, hier vertreten durch den BGB-Vorstand, muss ein Bankkonto eröffnen und der Verein muss beim Finanzamt angemeldet werden. Dafür ist der Registerauszug nötig.
Als Geschäftskonto für euren Verein bietet sich z.B. das Postbank Business Giro an. Dies darf als Vereinskonto mit 2 Inhabern geführt werden, und die Konditionen (ca 5-10 Euro Kontoführungsbebühren im Monat je nach Habensaldo, die ersten 6 Monate kostenlos) sind in Ordnung. Auch die Ethikbank hat ein gutes Geschäftskonto für Vereine – Voraussetzung ist allerdings, dass euer Verein gewisse Aspekte der Nachhaltigkeit erfüllt.
Kosten der Vereinsgründung – das kostet es einen Verein zu gründen:
- Notargebühren für die Beglaubigung der Anmeldung eures Vereins (die Kosten liegen bei etwa 25,00 Euro, zuzüglich Schreib- und Zustellgebühren)
- Registergebühr für eine Eintragung eures Vereins beim zuständigen Amtsgericht (etwa 50 Euro)
- die Bekanntmachung der Eintragung (zwischen 10 bis 30 Euro)
Weitere Kosten fallen an, wenn man einen Rechtsanwalt mit der Erstellung der Vereinssatzung beauftragt. Spätere Eintragungen ins Vereinsregister sind ebenfalls mit Kosten verbunden, etwa, wenn man die Zusammensetzung des BGB-Vorstandes veranlasst.
Verein absichern: Die richtigen Versicherungen
Vom Sportverein über Gesangs-, Kleingarten- oder Naturverein bis zum Schützenverein: Unabhängig davon, welchen Verein ihr organisiert oder unterstützt – es besteht immer die Gefahr, dass versehentlich ein Fehler oder ein Missgeschick unterläuft. Schäden können z.B. bei der Eventorganisation, Öffentlichkeitsarbeit oder Mitgliederverwaltung entstehen, für die euer Verein Haftung übernehmen muss. Denn Vereine sind juristische Personen, die bei Schadenersatzansprüchen von Dritten haften.
Mit der Vereinshaftpflichtversicherung von Hiscox seid ihr auf der sicheren Seite: Die Haftpflicht bietet Schutz für Vereine, Vorstand, Mitglieder und (ehrenamtliche) Angestellte! Auch die persönliche Haftung des Vereinsvorstands ist mitversichert! Denn Vereinsvorstände haften unbeschränkt (also mit dem gesamten Privatvermögen) gegenüber Dritten.
Verein gründen? Eine alternative Rechtsform: die gGmbH
Die Alternativen für eine Vereinsgründung wären zum Beispiel die gGmbH oder die gUG.
Die gGmbH – oder gemeinnützige GmbH – ist eine gewöhnliche GmbH, die allerdings einen ausschließlich gemeinnützigen Zweck verfolgt. Es gibt sie nach den neuen GmbH-Richtlinien auch als gUG (haftungsbeschränkt).
Der wesentliche Vorteil liegt bei gGmbHs in der Praxis darin, dass nicht ein abwählbarer Vorstand die Geschäfte führt, sondern ein feststehendes, sich nicht veränderndes Management. Das bedeutet, vor allem bei der Zusammenarbeit mit Wirtschaftsunternehmen, mehr Transparenz für die wirtschaftlichen Partner, mehr Vorhersagbarkeit der Entscheidungen und mehr Anerkennung in der Wirtschaftswelt.
Eine Anleitung zur Gründung einer gGmbH findet ihr hier: „gGmbH gründen in 7 Schritten – mit Mustersatzung“.
Wer noch nicht ganz sicher ist, welches die richtige Wahl wäre findet in unserer Checkliste die Vor- und Nachteile der gGmbH gegenüber dem Verein: „Checkliste: gemeinnützige GmbH (gGmbH) vs Verein im Vergleich“.
Sind ARGE und Interessensgemeinschaft (IG) gute Alternativen zum Verein?
Rechtsformen wie eine ARGE oder eine Interessensgemeinschaft (IG) sind keine echten Alternativen zum Verein – in den meisten Fällen werden sie rechtlich als GbR gesehen, das kann in einzelnen Fällen aber unterschiedlich sein. In Bezug auf Haftung gibt es, wie beim nicht eingetragenen Verein, häufig Unsicherheiten und Unwägbarkeiten für den einzelnen. Sofern sich also mindestens sieben Mitglieder zusammenfinden, bleibt der e.V., also der eingetragene Verein, die eindeutig beste Lösung, die auch am klarsten geregelt und regelbar ist.