Private Krankenkasse für Selbstständige: So versichern sich Gründer für den Krankheitsfall

Arbeiten bist der Arzt kommt – für so manchen Selbstständigen ist das leider die Wahrheit. Gründen kostet viel Kraft, Zeit und Energie und wer noch nicht darin geübt ist, mit seinen Kräften zu haushalten, übernimmt sich auch gern mal. Umso wichtiger ist eine ordentliche Absicherung für den Krankheitsfall. Doch wie sieht die aus – eher Privatversicherung, staatlich oder ganz anders? Unser Übersichtsartikel.

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In Deutschland ist eine Krankenversicherung Pflicht – sowohl für Angestellte wie auch für Selbstständige. Arbeitnehmer können jedoch nur zwischen der gesetzlichen und einer privaten Krankenversicherung wählen, wenn ihr Einkommen die Versicherungspflichtgrenze von derzeit 57.600 Euro im Jahr übersteigt. Bei Existenzgründern sieht dies anders aus: Bereits mit dem ersten verdienten Euro aus der selbstständigen Tätigkeit können sie ihre Krankenversicherung selbst wählen. Ihnen steht es zur Auswahl, ob sie der gesetzlichen Krankenkasse freiwillig beitreten oder die Vorzüge der Privatversicherung nutzen möchten. Dieser Artikel klärt darüber auf, was es bei der privaten Krankenversicherung zu beachten gibt und für wen es Sinn macht, freiwillig versichert zu bleiben.

Beitragserhöhungen zu 2022 – Jetzt kündigen

Pünktlich zum Jahresstart 2022 erhöhen viele Anbieter von privaten Krankenversicherungen ihre Beiträge, darunter AXA, die Allianz, die Gothaer, die R+V, die Signal Iduna, die HanseMerkur, die Debeka, die Hallesche, die Continentale, die Generali, die Concordia uvm. Im Schnitt sind Steigerungen von 0,3 bis 9,5% zu erwarten.

Die gute Nachricht: Im Fall einer Beitragserhöhung besteht ein Sonderkündigungsrecht für euch. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate ab Erhalt der Änderungsmitteilung. Der Vertrag endet dann zum Zeitpunkt der Beitragsänderung.

Tipp von der Gründerküche: Beim Anbieter ottonova finden keine Anpassungen zum Jahreswechsel statt.

Auswahl der privaten Krankenkasse: Den geeigneten Versicherer finden

Die passende Versicherung zu finden, ist nicht leicht, denn auf dem Markt sind viele verschiedene Gesellschaften vertreten. Grundsätzlich empfiehlt es sich jedoch für jeden Gründer, nicht nur die offensichtlichen Vertragsinhalte zu beachten, sondern auch die Bedingungen der einzelnen Versicherer zu überprüfen. Selbstständige sollten verschiedene Aspekte beachten:

  • Beitragserstattung, wenn innerhalb eines Versicherungsjahres keine Rechnungen eingereicht wurden
  • Altersrückstellungen, um den Beitrag in späteren Jahren deutlich niedriger zu halten
  • Wechseloption des Tarifes bei einer Beitragsanpassung
  • Einschluss einer privaten Pflegeversicherung sowie deren Leistungen im Pflegefall
  • Annahmerichtlinien des Versicherers bei Vorerkrankungen oder Verletzungen

Annahmekriterien der Privatversicherer

Gründer die sich dazu entschließen, sich zukünftig privat zu versichern, werden zuerst mit den Annahmekriterien der Gesellschaften konfrontiert. In Form eines Fragekatalogs muss der Selbstständige seinen Gesundheitszustand darstellen. Dies muss in der Regel bis in die vergangen fünf Jahre zurück erfolgen. Es ist überaus wichtig darauf zu achten, die Fragen ehrlich und unmissverständlich zu beantworten. Kann die Gesellschaft dem Versicherungsnehmer im Leistungsfall nachweisen, dass dieser fehlerhafte Angaben gemacht hat, besteht für sie das Recht, die Zahlung zu verweigern. Im Klartext bedeutet dies: Gibt der Versicherungsanwärter bei der Antragstellung eine Vorerkrankung nicht an, begeht er einen Versicherungsbetrug. Kann die Gesellschaft nachweisen, dass

  1. die Vorerkrankung im Zusammenhang mit dem Leistungsfall steht oder
  2. der Versicherer den Anwärter mit dem Wissen über die Krankheit nicht zu diesen Bedingungen angenommen hätte,

verweigert sie rechtmäßig eine Leistungszahlung und kündigt anschließend meist noch den bestehenden Vertrag. Dem Versicherten steht in diesem Fall weder eine Ausgleichszahlung noch eine Beitragsrückerstattung zu. Über die Kündigungsoptionen beider Parteien informiert die Verbraucherzentrale Niedersachsen.

Gründer schützen sich, indem sie den Fragekatalog detailliert mit ihrem Hausarzt besprechen und der Versicherungsgesellschaft bei einer bestehenden Vorerkrankung entsprechende Befunde einreichen.

Privat versichert trotz Vorerkrankung

Nicht jede Krankheit hat Auswirkungen auf den Versicherungsschutz. Eine einfache Sommergrippe ist für die Gesellschaft nicht von Belang. Schwierig wird es erst, wenn schwere, chronische oder psychische Erkrankungen wie Depressionen ins Spiel kommen. Selbst Allergien können unter bestimmten Voraussetzungen zu Problemen bei der Annahme führen. Da für die regulären Tarife der privaten Krankenversicherer kein Annahmezwang besteht, können diese den Antrag nach eigenem Ermessen ablehnen.

Je nach Schweregrad der Krankheit besteht jedoch die Möglichkeit, eine Ausschlussklausel zu vereinbaren. Dies bedeutet, dass die Gesellschaft den Selbstständigen grundsätzlich versichert. Sie kommt allerdings im Krankheitsfall für keine Leistung auf, wenn ein Zusammenhang mit der Vorerkrankung besteht. Leidet der Versicherungsnehmer beispielsweise an einer chronischen Entzündung in der Schulter, sind alle Krankheiten und Unfälle, welche diese Schulter betreffen ausgeschlossen.

Handelt es sich um keine dauerhafte Beeinträchtigung, besteht für den Versicherungsnehmer die Möglichkeit, nach einigen Jahren eine Nachprüfung anzufordern. Bestenfalls lässt sich die damals verletzte Schulter nachträglich in den Versicherungsschutz aufnehmen.

Annahme verweigert: So versichern sich Gründer trotz Ablehnung des Antrages

Sind die Vorerkrankungen so umfassend, dass die Gesellschaft den Vertrag ablehnt, sind viele Selbstständige verunsichert. Versichern können sie sich allerdings trotzdem – oftmals sogar zu einem deutlich niedrigeren Beitragssatz.

Basistarif

Seit 2009 besteht für die privaten Krankenversicherer eine Annahmepflicht, welche jedoch gegenüber den gesetzlichen Kassen deutlich gelockert ist. Sie sind dazu verpflichtet, jeden Anwärter ohne Berücksichtigung eventueller Vorerkrankungen anzunehmen und Versicherungsschutz zu gewährleisten. Allerdings bezieht sich dies nicht auf die regulären Tarife des Anbieters, sondern nur auf den Basistarif. Der Umfang des Versicherungsschutzes entspricht lediglich den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Die Beitragshöhe bemisst sich ebenfalls nach dem Solidarprinzip: Die Gemeinschaft der Versicherten trägt das Risiko gleichermaßen und die Höhe ist abhängig von dem aktuellen Beitragssatz der Kasse und dem zu erwartenden Umsatz.

Freiwillig versichert

Die gesetzlichen Krankenkassen sind gleichermaßen dazu verpflichtet, jedem Staatsbürger in vollem Umfang Versicherungsschutz zu gewähren. Die Leistungen sind für jede Person identisch, völlig unabhängig von ihren persönlichen Gegebenheiten. Vorerkrankungen sind irrelevant. Sie dürfen weder ausgeschlossen werden, noch darf der Beitrag deswegen erhöht werden. Selbstständige müssen jedoch vor Vertragsbeginn entscheiden, ob sie ein Krankentagegeld mitversichern möchten.
Wählt der Existenzgründer die gesetzliche Krankenversicherung, ist er freiwillig versichert. Der monatliche Beitrag bemisst sich im ersten Jahr anhand seines zu erwarteten Jahresumsatzes, beträgt allerdings mindestens 312,38 Euro (Stand 2017).

Einkommensabsicherung im Krankheitsfall

Unabhängig davon, ob sich der Gründer freiwillig versichert oder zu einer privaten Krankenversicherung wechselt, kann er ein Krankentagegeld absichern. Arbeitnehmer sind grundsätzlich über die Krankenkasse abgesichert, wenn sie länger als sechs Wochen dauerhaft erkrankt sind. In den ersten 42 Tagen besteht eine Lohnfortzahlung, ab dem 43. Krankheitstag greift die Kasse. Sie erhalten weiterhin etwa 70 Prozent ihres bisherigen Nettoeinkommens.

Erkranken Selbstständige sind sie in der Regel nicht in der Lage, den Betrieb weiterzuführen und Einkommen zu generieren. Für sie besteht die Option, ein Krankentagegeld abzusichern. Sie haben entgegen der Arbeitnehmer jedoch die Möglichkeit, bereits ab dem ersten Krankheitstag eine Ersatzleistung zu erhalten. In diesem Fall ist jedoch ein Mehrbeitrag zu bezahlen, dessen Umfang von der Krankenkasse abhängig ist. Die Höhe der Leistung ist bei Vertragsabschluss anzugeben und abhängig von dem zu erwartenden Umsatz. Fällt der tatsächliche Gewinn niedriger aus als angegeben, ist dies der Gesellschaft zu melden. Versicherte dürfen keine unangemessenen Forderungen geltend machen, um sich an den Zahlungen zu bereichern.

Weitere Optionen zur Absicherung

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Eine Übersicht möglicher privater Versicherungen findet ihr in unserem Artikel Versicherungen: So sichert ihr euch und euer Startup richtig ab

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