Verein gründen – so einfach geht’s | Anleitung 2024 + Checkliste

So gründest du einen Verein e.V.

Ihr wollt einen Verein gründen? Bei der Vereinsgründung gibt es einiges, das man unbedingt wissen sollte – und Fallstricke, die man unbedingt kennen muss! Hier findet ihr übersichtlich alles, was ihr wissen und bedenken müsst, um einen Verein zu gründen: die Kosten, Schritte und Formulare, zur Gründung eines Vereins, inkl. Tipps 2024 zur Satzung, Mitgliedern und Vorstand.

Anleitung „Verein gründen 2024“

Die Gründung eines Vereins gar kein so aufwendiges Ding. Ihr benötigt:

  • mindestens sieben Vereins-Gründer zum Start,
  • eine Vereinssatzung, die den Zweck eures Vereins beschreibt,
  • eine erste Vereinssitzung (Gründungsversammlung),
  • das Protokoll der Gründungsversammlung
  • ein Vereinskonto, und ihr müsst…
  • … euren Verein im Vereinsregister eintragen lassen.

Natürlich gibt es weitere Schritte, die ihr bedenken solltet, wenn ihr einen Verein gründen wollt. Und ein paar Dinge, die ihr auf keinen Fall vergessen dürft. Alles das haben wir hier im Detail für euch gelistet.

Wichtig: Dein Verein als Rechtsform – Vorteile und Einschränkungen

Vereine müssen nicht unbedingt automatisch gemeinnützig oder karitativ sein – von den rund 600.000 Vereinen in Deutschland trifft das aber auf die Mehrzahl zu. Der Verein als Rechtsform bietet gerade Non-Profit-Organisationen einige wichtige Vorteile.

  • Der Verein ist steuerbegünstigt oder sogar völlig steuerbefreit.
  • Die Leitung wird demokratisch gewählt, alle Entscheidungen werden von der Mitgliederversammlung nach Mehrheitsbeschluss getroffen.
  • Der bürokratischer Aufwand bei der Führung eines Vereins ist gegenüber einem Wirtschaftsunternehmen erheblich geringer.
  • Als gemeinnützig anerkannte Initiativen können vielfach öffentliche Ressourcen verbilligt oder kostenlos nutzen.
  • Es gibt vielfach öffentliche Hilfen und Unterstützungen für gemeinnützige Einrichtungen (etwa Unterstützung und Vermittlung von Personal).
  • Länderförderungen, Bundesförderungen oder auch EU-Fördermitteln stehen gemeinnützigen Initiativen zur Verfügung.

Theoretisch könnte ein sozialer Zweck natürlich auch mit einer anderen Rechtsform verfolgt werden – klassisch wäre hier die UG (haftungsgeschränkt) oder die GmbH oder GbR. Doch aufgepasst: Für die Führung eines solchen „sozialen Unternehmens“ ist nicht nur der bürokratische und buchhalterische Aufwand deutlich höher, es fallen unter Umständen auch die Steuerbegünstigungen weg und öffentliche Ressourcen und Förderungen könnten in der Regel nicht genutzt werden.

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In der Praxis scheidet diese Möglichkeit in den meisten Fällen aus: Abgesehen von einer einzigen, immer häufiger genutzten Alternative zum Verein gründen – der gGmbH, bzw. gUG, über die wir am Ende des Beitrags noch kurz informieren.

Einen Verein gründen in 7 einfachen Schritten

Wie ihr einen Verein gründen müsst, regeln in Deutschland Gesetze ganz exakt. Welche Gesetze das sind, finden ihr zum Teil im BGB (privatrechtlicher Teil) und im Vereinsgesetz (VereinsG, öffentlich-rechtlicher Teil). Hier unsere Anleitung, wie ihr vorgehen solltet, wenn ihr 2024 einen Verein gründen wollt:

Schritt 1: 7 Vereinsmitglieder mit gemeinsamen Ziel

Um einen Verein gründen zu können, müssen sich mindestens sieben Personen zusammenfinden, die einen (nicht gewinnorientierten) Zweck gemeinsam verfolgen wollen.

Das Spektrum an Vereinszielen ist groß und geht von Fördervereinen für Kitas und Schulen über thematische Vereine (Sportverein, Hobbyverein usw.) bis zu Vereinen, die etwa den Erhalt einer Immobilie oder eines Kulturangebotes anstreben.

Immer häufiger organisieren sich Menschen in kleineren Gruppen, um etwas in Gemeinschaft zu stemmen, was ein einzelner – vor allem unter dem wirtschaftlichen Druck – nicht schaffen kann. Sogar Kneipen und Gastronomien werden zum Teil heute so organisiert und etwa in strukturschwachen Gebieten erhalten.

Wichtig ist für euch in der Gründung eines Vereins, dass ihr das gemeinsame Ziel so genau wie möglich definiert – aber auch nicht so detailliert, dass ihr euch in den Handlungsoptionen zu sehr beschränkt.

Nicht Gewinn orientiert – das darf der Verein

Ob ihr mit einem Verein Gewinne erzielen könnt, ist gar nicht so einfach zu beantworten. Grundsätzlich kann sich nur ein nichtwirtschaftlicher Verein mit ideellem Hauptzweck ins Vereinsregister eintragen lassen. Als ideelle Zwecke gelten z.B. religiöse, wissenschaftliche, künstlerische, sportliche, wohltätige, gesellige und ähnliche nicht wirtschaftliche Zwecke.

Wollt ihr eine Gaststätte betreiben, dann ist das erstmal nicht ideell in diesem Sinne. Doch ihr könnt mit eurem Verein einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhalten – der durchaus Geld abwerfen kann, das dann in die eigentliche Zweckbestimmung des Vereins einfließen kann.

Dies muss sehr sauber voneinander getrennt werden. Spätestens an dieser Stelle solltet ihr euch von einem Steuerberater die nötige Expertise holen, um nicht den Status als eingetragener Verein zu verlieren.

Schritt 2: Verein gründen – Vereinssatzung erstellen

Für die Erstellung der Satzung für einen Verein ist nicht unbedingt die Hilfe eines Rechtsanwaltes erforderlich. In jedem Falle gehört in eine Vereins-Satzung:

  • der Vereinsname,
  • der Vereinssitz (meint nur den Ort, keine genaue Adresse),
  • Regelung zur Eintragung des Vereins,
  • Vereinszweck,
  • Regeln für Aus- und Eintritt von Mitgliedern,
  • die vereinbarten Mitgliedsbeiträge,
  • Regeln zur Beurkundung von Beschlüssen (Protokollierung),
  • Regelungen zur Bestimmung des Vorstandes und
  • zur Einberufung der Mitgliederversammlung.

Das, was die Satzung nicht regelt, wird durch das BGB und seine Auslegung durch die Rechtsprechung festgelegt.

Tipp: Ihr solltet den Entwurf eurer Vereinssatzung bereits vor der Gründungsversammlung mit eurem zuständigen Finanzamt prüfen lassen und abklären, ob eure Gemeinnützigkeit anerkannt werden kann. So könnt ihr auch noch vor der Gründungsversammlung ggf. noch Änderungen vornehmen.

Vereinssatzung verabschieden

Die von euch vorbereitete, vom Anwalt geprüfte Vereinssatzung müsst ihr mit euren Gründungsmitgliedern in der Gründungsversammlung auch noch beschließen. Das geschieht in Form einer Abstimmung, in der die Gründerpersonen auch noch ihre Kritik und Meinung einbringen können.

Doch Vorsicht: Eventuell benötigt ihr dann nochmal eine erneute Prüfung durch den Anwalt, um den Verein gründen zu können. Also solltet ihr bis zur Versammlung besser schon einen Konsens zur Vereinssatzung haben.

Schritt 3 zu Verein gründen: Gründungsversammlung des Vereins abhalten

Eure mindestens sieben Vereinsmitglieder müssen eine so genannte Gründungsversammlung abhalten und dabei die Vereinssatzung verabschieden und einen Vorstand wählen.

Verein gründen – Vereinsname wählen

Zu allererst: Recherchiert die Namen von anderen Vereinen in eurem Registerbezirk. Euer Vereinsname muss sich von anderen deutlich unterscheiden. Er darf außerdem nicht irreführend sein, etwa über Art und Größe eures Vereins täuschen.

Die Eintragung des Namens allein sorgt aber nicht für einen weitreichenden Namenschutz: Verstöße gegen Namens- und Markenrecht zwingen euch eventuell, später den Namens zu ändern, außerdem drohen erhebliche Schadenersatzforderungen.

Und ihr solltet an den Schutz des Names denken, etwa als eine Wortmarke. Wie das geht, erfahrt ihr in unserer Anleitung: „How to: Darauf müsst ihr bei der Anmeldung einer Marke achten“.

Den Vereinsvorstand wählen

Der Vorstand ist neben der Mitgliederversammlung das einzige Pflichtorgan eines Vereins. Der Vorstand leitet den Verein und vertritt ihn nach außen in Geschäftsführung und Vertretung.

Wie der Vorstandes zusammengesetzt wird, muss in der Satzung geregelt sein. Er muss nicht aus mehreren Personen bestehen und es gibt auch keine bestimmten Pflichtämter wie etwa den Schriftführer oder Kassenwart. In der Regel wird der Vorstand aus ein bis fünf Personen bestehen.

Einen Verein gründen – das ist nicht nur etwas für Sportler.
Einen Verein gründen – das ist nicht nur etwas für Sportler.

Die Vertretungsberechtigung festlegen: BGB-Vorstand & erweiterter Vorstand

Unterschieden werden die Vorstandsmitglieder nach ihrer Berechtigung, den Verein zu vertreten:

  • Vorstandsmitglieder im Sinn des BGB (der auch BGB-Vorstand genannt wird) sind vertretungsberechtigt und werden auch ins Vereinsregister eingetragen,
  • Mitglieder der erweiterten Vorstandes hingegen sind nicht vertretungsberechtigt. Sie werden auch nicht eingetragen, besitzen aber die gleichen Stimmrechte.

Wie die BGB-Vorstandsmitglieder vertretungsberechtigt sind, einzeln oder gemeinsam, muss in der Satzung geregelt werden.

Die Vereinssatzung verabschieden

Daran solltet ihr euch gewöhnen: die Abläufe in einem Verein sind im besten Sinne deutsch. Beschlüsse müssen präsentiert, diskutiert und letztendlich verabschiedet werden – also miteinander abgestimmt und als gemeinsam beschlossen gekennzeichnet werden.

Das ist ein ganz reguläres Vorgehen und darf nicht vergessen oder einfach weggelassen werden. Des bürokratischen Aufwandes müsst ihr euch unbedingt bewusst sein, wenn ihr einen Verein gründen wollt.

Das erste Mal, dass ihr dieses Verfahren anwendet, ist die Verabschiedung der Vereinssatzung. Sie erfolgt durch Unterschrift von mindestens sieben Gründungsmitgliedern.

Ihr benötigt diese unterschriebene verabschiedete Vereinssatzung dann schon in Schritt 4, bei der Anmeldung eures Vereins im Register.

Wichtiger Tipp: Bei der Durchführung der Gründungsversammlung dürft ihr nicht vergessen, eine Teilnehmerliste und ein Protokoll der Gründungsversammlung zu erstellen. Beides wird bei der Anmeldung im Vereinsregister benötigt!

Schritt 4: Euren Verein im Vereinsregister eintragen

Der „eingetragene Verein“ (e.V.) ist ins Vereinsregister einzutragen und wird damit amtlich als juristische Person anerkannt. Der Verein kann also in seinem Namen klagen und verklagt werden, oder aber auch ins Grundbuch eingetragen werden.

Nicht eingetragene Vereine gibt es zwar immer wieder, ihre rechtliche Situation ist allerdings schwierig. In manchen Punkten können sie eingetragenen Vereinen gleichgestellt werden, in anderen Bereichen wiederum oft nicht – insbesondere in Bezug auf die Haftungsregelungen.

Im Sinne der Rechtssicherheit für alle Beteiligten sollte also in jedem Fall eine Eintragung ins Vereinsregister angestrebt werden.

Die Eintragung des Vereins erfolgt durch den gewählten Vorstand. Dabei sind häufig die Beglaubigung eines Notars notwendig – allerdings nicht in allen Bundesländern. Auch das Protokoll der Gründungsversammlung und die Gründungssatzung sind von allen Mitgliedern unterschrieben vorzulegen.

Im Ergebnis bekommt man einen Registerauszug vom Amt, der dann im nächsten Schritt fürs Finanzamt wichtig wird.

Schritt 5: Gemeinnützigkeit des Vereins vom Finanzamt prüfen lassen

Ein Verein, dessen Satzung einen gemeinnützigen oder sozialen Zweck vorsieht, ist nicht automatisch auch steuerlich als gemeinnützig eingestuft. Die Gemeinnützigkeit und damit die Berechtigung für die Steuerbefreiung prüft erst das zuständige Finanzamt auf Antrag – der Verein muss dabei den Vorgaben des § 52 AO entsprechen.

In Abständen von rund drei Jahren erfolgt dann durch das Finanzamt immer wieder eine Nachprüfung, ob die Gemeinnützigkeit noch besteht.

Bei angestrebter Gemeinnützigkeit (Steuerbefreiung) sollte die Satzung dem Finanzamt vor Eintragung zur Prüfung vorgelegt werden, um Änderungen noch durchführen zu können.

Schritt 6: Bankkonto / Geschäftskonto für den Verein eröffnen

Der Verein, hier vertreten durch den BGB-Vorstand, muss ein Bankkonto eröffnen und der Verein muss beim Finanzamt angemeldet werden. Dafür ist der Registerauszug nötig.

Als Geschäftskonto für euren Verein bietet sich z.B. das Postbank Business Giro an. Dies darf als Vereinskonto mit 2 Inhabern geführt werden, und die Konditionen (ca 5-10 Euro Kontoführungsbebühren im Monat je nach Habensaldo, die ersten 6 Monate kostenlos) sind in Ordnung.

Auch die Ethikbank hat ein gutes Geschäftskonto für Vereine – Voraussetzung ist allerdings, dass euer Verein gewisse Aspekte der Nachhaltigkeit erfüllt.

Schritt 7: Verein bei Finanzamt melden

Als nächster Schritt müsst ihr euren Verein beim Finanzamt melden, zuständig ist das Finanzamt, in dessen Bezirk der Verein seinen Sitz hat. Als Unterlagen benötigt ihr:

  • eure Vereinssatzung, unterschrieben von den Gründungsmitgliedern
  • das Gründungsprotokoll und
  • die Mitgliederliste.

Wie oben schon beschreiben ist es ratsam, einen Entwurf eurer Vereinssatzung bereits vor der Gründungsversammlung von dem zuständigen Finanzamt prüfen zu lassen, um sicherzugehen, ob die Gemeinnützigkeit auch anerkannt werden kann.

Über eure Steuerbefreiung wegen Gemeinnützigkeit entscheidet das Finanzamt in Form eines Steuerbescheids oder eines Freistellungsbescheids.

Checkliste „Verein gründen“ als pdf zum Download

Damit ihr die verschiedenen Schritte zur Vereinsgründung zur nächsten Besprechung schnell mitnehmen könnt, haben wir euch die Checkliste „Anleitung Verein gründen“ zum kostenlosen Download erstellt.

Klickt einfach auf das Bild und ladet das PDF kostenfrei herunter.

Verein gründen - die Checkliste als PDF zum kostenlosen Download
In 7 Schritten einen Verein gründen – mit unserer Checkliste zum Abhaken

Vereinsarbeit aufnehmen – Praktische Schritte nach der Vereinsgründung

Nach diesen sieben Schritten zur offiziellen Vereinsgründung gibt es natürlich noch weitere wichtige Punkte, die ihr beachten  und in die Wege leiten solltet. Schliesslich geht es jetzt mit der Vereinsarbeit erst richtig los.

Verein gründen: Die richtigen Versicherungen

Vom Sportverein über Gesangs-, Kleingarten- oder Naturverein bis zum Schützenverein: Unabhängig davon, welchen Verein ihr organisiert oder unterstützt – es besteht immer die Gefahr, dass versehentlich ein Fehler oder ein Missgeschick unterläuft.

Schäden können z.B. bei der Eventorganisation, Öffentlichkeitsarbeit oder Mitgliederverwaltung entstehen, für die euer Verein Haftung übernehmen muss. Denn Vereine sind juristische Personen, die bei Schadenersatzansprüchen von Dritten haften.

Mit der  Vereinshaftpflichtversicherung von Hiscox seid ihr auf der sicheren Seite: Die Haftpflicht bietet Schutz für Vereine, Vorstand, Mitglieder und (ehrenamtliche) Angestellte! Auch die persönliche Haftung des Vereinsvorstands ist mitversichert! Denn Vereinsvorstände haften unbeschränkt (also mit dem gesamten Privatvermögen) gegenüber Dritten.

Verein gründen: Mitgliederverwaltung

In aller Regel lebt ein Verein davon, viele Menschen als Mitglieder zu gewinnen. Ob als zahlende Mitglieder oder aktive – je mehr Mitglieder ein Verein hat, umso mehr Aufwand bedeutet das für die Organisation. Für diesen Zweck gibt es eine ganze Reihe von Softwarelösungen, die euch dabei helfen.

Buchhaltung für Vereine

Eine ordnungsgemäße Buchführung ist für Vereine Pflicht. Gerade wenn ihr einen ideellem Bereich und einen wirtschaftlichen Zweckbetrieb miteinander kombiniert, müsst ihr dort die Finanzen sehr sauber trennen.

Die richtige Umsatzsteuer veranschlagen, Steuern für alle Erträge in der Vermögensverwaltung und den Zweckbetrieb abführen, Mitgliedsbeiträge und Spenden hingegen wieder nicht versteuern: Um all das geordnet verbuchen zu können, ist der richtige Kontenrahmen nötig.

Wir haben für euch die besten Buchhaltungsprogramme für Vereine (Übersicht 2024) in einem extra Fachartikel aufbereitet.

Verein gründen – Kosten der Vereinsgründung (Stand 2024)

Einen Verein zu gründen ist prinzipiell nicht teuer:

  • Notargebühren für die Beglaubigung der Anmeldung eures Vereins (die Kosten liegen bei etwa 25 Euro, zuzüglich Schreib- und Zustellgebühren)
  • Registergebühr für eine Eintragung eures Vereins beim zuständigen Amtsgericht (liegen bei ca. 50 – 75 Euro)
  • die Bekanntmachung der Eintragung (zwischen 10 bis 30 Euro)

Weitere Kosten fallen an, wenn man einen Rechtsanwalt mit der Erstellung der Vereinssatzung beauftragt. Spätere Eintragungen ins Vereinsregister sind ebenfalls mit Kosten verbunden, etwa, wenn man die Zusammensetzung des BGB-Vorstandes veranlasst.

Verein gründen? Eine alternative Rechtsform: die gGmbH

Die Alternativen zur Vereinsgründung wären zum Beispiel die gGmbH oder die gUG.

Die gGmbH – oder gemeinnützige GmbH – ist eine gewöhnliche GmbH, die allerdings einen ausschließlich gemeinnützigen Zweck verfolgt. Es gibt sie nach den neuen GmbH-Richtlinien auch als gUG (haftungsbeschränkt).

Der wesentliche Vorteil liegt bei gGmbHs in der Praxis darin, dass nicht ein abwählbarer Vorstand die Geschäfte führt, sondern ein feststehendes, sich nicht veränderndes Management. Das bedeutet, vor allem bei der Zusammenarbeit mit Wirtschaftsunternehmen, mehr Transparenz für die wirtschaftlichen Partner, mehr Vorhersagbarkeit der Entscheidungen und mehr Anerkennung in der Wirtschaftswelt.

Eine Anleitung zur Gründung einer gGmbH findet ihr hier: „gGmbH gründen in 7 Schritten – mit Mustersatzung“.

Wer noch nicht ganz sicher ist, welches die richtige Wahl wäre findet in unserer Checkliste die Vor- und Nachteile der gGmbH gegenüber dem Verein: „Checkliste: gemeinnützige GmbH (gGmbH) vs Verein im Vergleich“.

Sind ARGE und Interessensgemeinschaft (IG) gute Alternativen zum Verein?

Rechtsformen wie eine ARGE oder eine Interessensgemeinschaft (IG) sind keine echten Alternativen zum Verein – in den meisten Fällen werden sie rechtlich als GbR gesehen, das kann in einzelnen Fällen aber unterschiedlich sein. In Bezug auf Haftung gibt es, wie beim nicht eingetragenen Verein, häufig Unsicherheiten und Unwägbarkeiten für den einzelnen.

Sofern sich also mindestens sieben Mitglieder zusammenfinden, bleibt der e.V., also der eingetragene Verein, die eindeutig beste Lösung, die auch am klarsten geregelt und regelbar ist.

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