Buchführung
Eine Buchführungspflicht besteht dagegen nur für Kaufleute im Sinne des HGB – dazu zählen aber auch alle jene Unternehmer, die sich freiwillig ins Handelsregister eintragen lassen, auch wenn sie keine Kaufleute sind, und für alle die Unternehmen, die wegen ihrer Rechtsform (GmbH, AG und andere) immer verpflichtend ins Handelsregister eingetragen werden müssen.
Sowohl die Notwendigkeit einer geordneten Buchführung als auch das heute gebräuchliche Buchhaltungssystem wurden bereits im Mittelalter entdeckt. Heute ist es für jeden Unternehmer auch gesetzlich Pflicht, in der einen oder anderen Weise Bücher zu führen.
Damit wird für die Behörden auch die ordnungsgemäße Führung eines Geschäfts ersichtlich und überprüfbar, darüber hinaus wird eine Grundlage für die Ermittlung der Steuerlast geschaffen. Als Unternehmer hat man durch eine geordnete Buchhaltung immer eine aktuelle und verlässliche Übersicht über den finanziellen Stand des Unternehmens. Dazu dienen auch sogenannte Kennzahlen, die direkt aus der Buchhaltung ermittelt werden können.
Buchführung: Buchführungspflicht versus Aufzeichnungspflicht
Eine Aufzeichnungspflicht über alle Einnahmen und Ausgaben besteht für jeden Unternehmer. Das gilt sowohl für gewerblich Tätige als auch für Freiberufler und Selbständige im Bereich der Land- und Forstwirtschaft. Diese Aufzeichnungspflicht wird im UStG begründet und in ihrem Umfang geregelt.
Eine Buchführungspflicht besteht dagegen nur für Kaufleute im Sinne des HGB – dazu zählen aber auch alle jene Unternehmer, die sich freiwillig ins Handelsregister eintragen lassen, auch wenn sie keine Kaufleute sind, und für alle die Unternehmen, die wegen ihrer Rechtsform (GmbH, AG und andere) immer verpflichtend ins Handelsregister eingetragen werden müssen. Darüber hinaus regeln einzelne Bestimmungen in den Steuergesetzen, ab welchem Umfang eines Unternehmens ebenfalls eine ordnungsgemäße Buchführung stattfinden muss.
Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung
Die Grundlagen ordnungsgemäßer Buchführung sind im HGB niedergelegt. Sie decken jeden Bereich der Buchführung ab, vom korrekten Erstellen der Belege bis hin zur korrekten Verbuchung und den Aufbewahrungspflichten für Belege.
Doppelte Buchführung und Bilanz
Für Unternehmen wird heute ausnahmslos die doppelte Buchhaltung verwendet. Lediglich Körperschaften bedienen sich häufig immer noch der Kameristik, einem Buchhaltungssystem, das ebenfalls aus dem Mittelalter stammt und in den Finanzkammern der Fürstenhöfe verbreitet war. In einzelnen Bereichen wird aber heute ebenfalls schon auf die doppelte Buchhaltung zurückgegriffen, wie sie im Wirtschaftsleben verwendet wird. Eine Existenz beider Systeme nebeneinander ist grundsätzlich möglich.
Beide Systeme sind dabei nahezu gleich aussagekräftig, weisen aber grundlegende Unterschiede bei den verwendeten Büchern und beim Verbuchen auf.
In der doppelten Buchführung wird jeder Beleg zweimal verbucht – einmal im Soll und einmal im Haben, auf jeweils einem anderen Konto. So führt der Verkauf einer Ware zu einem Gewinn (Haben) im Bargeldbestand, aber einem Abgang (Soll) im Warenbestand. Da beides Werte des Unternehmens darstellen, wird auch die Verschiebung dieser Werte in der Buchführung erfasst.
Am Jahresende wird bei der doppelten Buchführung eine Bilanz erstellt, die alle Werte auf allen Konten erfasst und mit dem Stichtag somit eine Übersicht über alle Werte und Verbindlichkeiten des Unternehmens ergibt.
TIPP: Buchführung am PC – so geht´s leichter
Einen Überblick über die bekanntesten Buchführungsprogramme haben wir hier zusammengestellt:
Buchhaltungssoftware Übersicht & Test 2014.
Auch beliebt: Buchführung online mit Tools in der Cloud – hier braucht man keine Software auf dem stationären Rechner, sondern arbeitet direkt im Internet. Der wesentlichen Vorteil: Die Verwaltung ist von jedem Wort erreichbar.
Details: Buchführung in der Cloud – die besten Tools zur Buchhaltung online