Gründen als Student – So machen sich Studierende selbstständig und gründen ein Startup

Grundsätzlich spricht für das Gründen im Studium sogar mehr als dagegen – denn in dieser Phase eures Berufslebens habt ihr Zeit, euch auszuprobieren, ihr habt Kontakt mit vielen Gleichgesinnten im selben Alter und das Denken Out-of-the-Box fällt euch auch noch leichter, als nach Jahren im Berufsalltag. Worauf ihr beim Schritt in die Selbstständigkeit und der Firmengründung achten solltet und welche Möglichkeiten als Student/in ihr habt, zeigen wir euch hier.

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Im Prinzip gibt es zwei Varianten, wie man als Student gründet: Entweder macht man sich selbstständig, in der Regel, um auch während des Studiums schon Geld zu verdienen. Oder aber man gründet als Student ein Unternehmen mit dem Ziel, es schon während des Studiums aufzubauen.

Die grundsätzlich notwendigen Schritten unterscheiden sich nicht so sehr bei diesen beiden Gründungsformen.

Selbstständig als Student – Darauf müsst ihr achten

Grundsätzlich kann sich in Deutschland jede und jeder selbstständig machen, also auch Studierende.  Der Prozess läuft nach denselben Vorgaben, wie bei jedem anderen. In jedem Falle solltet ihr aber das nötige Know-how für Gründung und Selbstständigkeit mitbringen. Betriebswirtschaftliche Kenntnisse und Wissen über Management und Führung erwerbt ihr am besten noch vorher. Zum Beispiel über ein MBA Fernstudium.

Gewerbeanmeldung machen

Mit der Gründung meldet ihr ein Gewerbe an. Ihr müsst also einen Gewerbeanmeldung ausfüllen und bekommt dann einen Gewerbeschein. Die Kosten für die Gewerbeanmeldung sind in den einzelnen Bundesländern nicht einheitlich, bewegen sich im Allgemeinen aber in einem moderaten Bereich. Hier müsst ihr also nicht mit einer sehr hohen Belastung rechnen.

Finanzamtanmeldung & Steuernummer

Mit der Gewerbeanmeldung wird auch das Finanzamt über eure Selbstständigkeit und das neue Gewerbe informiert. In aller Regel bekommt ihr dann Post vom zuständigen Finanzamt und darin findet ihr auch eure Steuernummer.

Richtige Rechtsform wählen

Außerdem müsst ihr euch für eine Rechtsform entscheiden. Arbeitet ihr allein, gründet ihr ein Einzelunternehmen. Für diese Rechtsform ist kein Stammkapital erforderlich. Alternativ besteht die Möglichkeit, als UG (haftungsbeschränkt) oder GmbH zu gründen. Weitere Informationen findet ihr in unserem Vergleich der Rechtsformen.

Besondere Vorgaben je nach Gewerbe

Je nachdem, als was ihr euch selbstständig macht, gibt es noch besondere Vorgaben oder Schritte, die ihr erfüllen müsst. Mehr dazu findet ihr in unserer Textreihe „Selbstständig machen als …„, so zum Beispiel

und viele andere mehr.

Als Student freiberuflich tätig werden

Die Freiberuflichkeit ist eine besondere Form der Selbstständigkeit, die nur bestimmten Berufsgruppen offen steht – die aber ein sehr viel einfacheres Procedere möglich macht. Angehörige der freien Berufe, insbesondere der sogenannten Katalogberufe, zu denen selbstständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeiten gehören, steht dieser Weg offen. Welche Berufe das sind, lest ihr in § 18 des Einkommensteuergesetzes (EstG). 

Das sind die Vorteile einer Freiberuflichkeit:

  • ihr seid keine gewerbetreibende Person, seid also von der Zahlung der Gewerbesteuer befreit
  • ihr müsst euer Unternehmen nicht im Handelsregister einzutragen
  • ihr müsst nicht Mitglied in der Berufsgenossenschaft, der gesetzlichen Unfallversicherung oder der Industrie- und Handelskammer werden
  • ihr seid nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet, eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) reicht aus

Als Student ein Kleingewerbe ausüben

Als Kleingewerbe wird verstanden, wenn ihr eine bestimmt Summe an Umsätzen im Jahr nicht übersteigt. Eure Einnahmen unterliegen der Umsatzsteuer. Lag der Umsatz im vergangenen Jahr unter 22.000 € und im laufenden Jahr voraussichtlich unter 50.000 €, könnt ihr die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen und euch so von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen. Grundsätzlich sind die Gründungsschritte dieselben, wie bei der „normalen“ Gewerbeanmeldung. Mehr dazu erfahrt ihr hier: Kleinunternehmerregelung: Von Kleinunternehmerrechnung + Muster als pdf bis zur Steuererklärung.

Besonderheiten als selbstständiger Student – Verdienstgrenzen, Steuern & Zeitaufwand

Euer „hauptberuflicher“ Status als Student setzt euch allerdings auch Grenzen – schließlich absolviert ihr ein vom Staat finanzierten Ausbildungsweg und so besteht der Anspruch, dass ihr das auch entsprechend konsequent verfolgt. Deshalb gibt es Regeln und Grenzen bezüglich eurer Selbstständigkeit.

Verdienstgrenzen als Studierende

Ihr dürft prinzipiell so viel verdienen, wie ihr wollt und könnt. Allerdings verändern sich je nach Einkommenshöhe bestimmte Faktoren:

Grundfreibetrag für Einkommensteuer

Bis zu einem Grundfreibetrag von 9.984 € pro Jahr müsst ihr keine Einkommensteuer zahlen. Übersteigt euer Einkommen diese Summe, zahlt ihr Einkommensteuer.

Keine Familien-Sozial- und Krankenversicherung bei Verdienst

Grundsätzlich könnt ihr bis zum Alter von 25 und während des Studiums über eure Eltern krankenversichert sein (die so genannte Familienversicherung).

Verdient ihr aber mehr als 520 € im Monat, müsst ihr euch selbst kranken- und pflegeversichern und auch in die Arbeitslosenversicherung zahlen.

Grenzen der Krankenversicherung der Studenten

Seid ihr älter als 25 Jahre, dann seid ihr über die Krankenversicherung der Studenten (KVdS) kranken- und pflegeversichert. Allerdings sind deren vergünstigte Tarife nur gültig, wenn ihr eine wöchentliche Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden habt (Ausnahmen der 20 Stunden in Semesterferien, Wochenenden, abends und nachts).

BAföG – Verdienstgrenzen

Beziehen ihr BAföG, dann gilt hier ein Freibetrag von monatlich 520 € bzw. 6.240 € im Jahr. Übersteigt euer Einkommen diese Summe im Jahr, müsst ihr mit Kürzungen rechnen.

Steuern zahlen als selbstständige Studierende

Hier gelten dieselben Regel wie für alle anderen: ihr zahlt Einkommensteuer und Umsatzsteuer. Mit Ausnahme der Freiberufler wird die Gewerbesteuer fällig. Und ihr seid verpflichtet, einmal im Jahr die Einkommensteuererklärung abgeben.

Nutzt ihr nicht die Kleinunternehmerregelung, seid also nicht von der Umsatzsteuer befreit, müsst ihr monatlich oder vierteljährlich die Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt einreichen und am Ende des Jahres eine Umsatzsteuererklärung erstellen.

Für Gewerbetreibende kommt dann noch die jährliche Gewerbesteuererklärung dazu.

Arbeitszeiten im Blick behalten

Denkt daran: Euer Hauptjob ist das Studium. Deshalb gilt die Regel, dass ihr nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten dürft. Ausnahmen der 20 Stunden gelten in den Semesterferien, Arbeiten an Wochenenden oder hauptsächlich abends und nachts. Solltet ihr gegen diese Regelung verstoßen, verliert ihr automatisch euren Studentenstatus.

Unternehmen gründen als Student – die wichtigsten Hinweise

Neben der reinen Selbstständigkeit wollt ihr als Studierende aber vielleicht auch den Grundstein für etwas Größeres legen. Denn innerhalb des Studiums oder gar der Universität ein Unternehmen zu gründen, erfährt an vielen Hochschulen große, auch finanzielle Unterstützung. Dahinter steckt die Erkenntnis, dass das theoretische Wissen und Know-how, was hier vermittelt wird, schließlich auch ins Wirtschaftsleben transferiert werden sollte.

Spin-off oder Ausgründung an der Uni

Es gibt verschiedene Wege, aus einer Universität oder einer Forschungseinrichtung heraus ein Unternehmen zu gründen. Von einem Spin-off spricht man, wenn die Unternehmensgründung auf die Vermarktung von Forschungsergebnissen der Universität zielt. In der Regel beteiligt sich die Universität an der Gründung, häufig bestehen enge vertragliche, räumliche und personelle Verbindung zwischen neuem Unternehmen und Uni.

Universitäre Ausgründungen hingegen sind eine weniger enge Betrachtung von Unternehmen, die sich direkt aus der Uni entwickeln. Sie beziehen auch Gründungen durch Wissenschaftler ein, die nicht direkt aus einem wissenschaftlichen Projekt hervorgehen.

Rechtliche Herausforderung bei Spin-offs und Ausgründungen

Die rechtlichen Rahmenbedingungen einer solchen Gründung direkt aus der Uni sind bezüglich der Unternehmensfindung gar nicht so schwierig: hier gelten die allgemeinen Regeln, welche Art des Unternehmens, mit wie vielen Geschäftsführer und welchen Inhalten gegründet werden soll. Und in aller Regel kommt ihr zur Gründung einer UG (haftungsbeschränkt) oder gleich einer GmbH.

Schwierigkeiten ergeben sich eher aus den Fragen, wem eigentlich die Rechte am Produkt, an den entwickelten Prozessen usw zustehen. Schließlich sind die wissenschaftlichen Grundlagen, etwa Patente, im Rahmen der Arbeit an der Uni entstanden. Sicher stehen universitäre Einrichtungen ihren Gründer:innen da nicht feindlich gegenüber – dafür ist das Interesse der Häuser viel zu groß, dass sie erfolgreiche Gründungen auf den Weg bringen. Aber natürlich wünscht man sich auch einen Rückfluss der investierten Mittel und mindestens die Verbindung des Erfolges mit dem Namen der Uni.

Aus diesem Grunde solltet ihr früh mit den Zuständigen an den Hochschulen über das Thema sprechen, euch juristischen Rat suchen und vor allem diese Fragen und Vereinbarungen schriftlich fixieren. Denn grundsätzlich gilt: Forschungsergebnisse, die an einer Universität erzielt wurden, gehören der Universität. Damit ihr sie kommerziell nutzen könnt, müsst ihr das mit entsprechenden Verträgen festhalten.

Universitäre Gründerzentren und Unterstützung

Wie wichtig der Transfer von wissenschaftlichen Erkenntnissen zu marktwirtschaftlichen Ergebnissen ist, haben auch die meisten deutschen Universitäten und Hochschulen verstanden, und fördern deshalb Gründungen von wissenschaftlichen Mitarbeitern und Student:innen.

In aller Regel findet ihr Gründerzentren, Beratungsbüros und vielerorts auch Räumlichkeiten und technische Einrichtungen als Unterstützung. Ob der Unibator der Frankfurter Goethe-Uni, die Gründungsbüros der Uni Mainz, das Centre for Entrepreneurship der TU Berlin, usw. – diese Anlaufstellen bieten eine Vielzahl an Beratungsangeboten und häufig auch faktische Unterstützung.

Förderprogramme für studentische Gründer:innen

Die Finanzierung eures Gründungsvorhabens kann eine große Herausforderung darstellen: Ausgründungen aus der Wissenschaft sind häufig sehr innovativ – aber auch mit viel Investition verbunden. Und mit Risiko. Denn neue Produkte benötigen neue Produktionsstrecken und ob das Ergebnis auch für einen Markt funktioniert, ist kaum gesichert.

Allerdings gibt es für euch zur Gründungsfinanzierung Fördermöglichkeiten von Bund und Ländern in Form von Zuschüssen, Bürgschaften und Darlehen. Weitere Infos findet ihr unter www.foerderdatenbank.de.

Bekanntestes Programm für Uni-Gründer: Förderprogramm EXIST

Das Förderprogramm EXIST des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie unterstützt Studierende, Wissenschaftler und Absolventen finanziell bei der Umsetzung ihrer Gründungsidee. Das Stipendium subventioniert Gründerteams von bis zu 3 Personen mit jeweils maximal 3.000 € pro Monat zur Sicherung des Lebensunterhalts. Zusätzlich stellt es weitere finanzielle Mittel für Coachings und Sachausgaben zur Verfügung. Die Laufzeit beträgt maximal ein Jahr.

EXIST-Forschungstransfer

Im Gegensatz zum Stipendium fördert der Forschungstransfer nur forschungsbasierte Vorhaben, die mit risikoreichen und kostenintensiven Entwicklungsarbeiten verbunden sind. In der ersten Förderphase beträgt die Förderhöhe für 18 Monate maximal 250.000 €.

Finanzielle Anschübe durch Businessplanwettbewerbe, Business Angels & VCs

Natürlich stehen euch alle Wege der Finanzierung zur Verfügung, die auch alle anderen Gründer:innen beschreiten. Dazu gehören Existenzgründungs- und Businessplanwettbewerbe, bei denen ihr eure Idee pitched und solltet ihr überzeugen auch Preisgelder bekommt. Eine Übersicht der Businessplan Wettbewerbe und ihrer Termine findet ihr in unserem Eventkalender.

An Gründungskapital kommt ihr auch mit einer Beteiligungsfinanzierung, etwa durch Venture Capital Geber oder durch Business Angels.

Ihr werdet in aller Regel einen Finanzierungsmix für eure Neugründung benötigen, dafür ist es wichtig, die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten zu kennen. Wir haben euch einen Leitfaden zur Gründer-Finanzierung zusammengestellt.

Acceleratoren und Inkubatoren als Entwicklungsbooster

Als Brutkästen für Neugründungen versteht man Inkubatoren, hier könnt ihr im geschützten Umfeld eine Idee entwickeln und zu einem tragfähigen Unternehmen ausbauen.

Acceleratoren sorgt für die Beschleunigung des Unternehmenswachsums, das Ziele von Acceleratoren deckt sich damit mit dem eines Inkubators – die Herangehensweise ist aber oft deutlich unterschiedlich. Manche Accelerators sind auch regelrechte BootCamps, in denen eure Idee mit Hochdruck gefördert wird. Bei diesen Förderprogrammen arbeitet ihr gemeinsam mit Experten gezielt an eurer Startup-Idee, eurem Businessplan bzw. Business Model, und habt oft auch die Möglichkeit, potenziellen Investoren am Ende des Förderprogrammes eure Idee präsentieren zu können.

Gründen im Ausland

Längst wirbt auch das Ausland um deutsche Gründer – und natürlich vor allem um jene, die bestens ausgebildet aus den deutschen Unis kommen. Insbesondere Frankreich hat einen speziellen Gründungsplan.

Erasmus für Gründer

Mit dem grenzüberschreitenden Austauschprogramm Erasmus für Jungunternehmer können Existenzgründer von einem erfahrenen Unternehmer lernen, und zwar in einem anderen Land. Der Erfahrungsaustausch hilft dem Jungunternehmer beim Erwerb der nötigen Fähigkeiten zum Aufbau und Führung seines Unternehmens, der Gastunternehmer profitiert von einer neuen Perspektive auf sein eigenes Unternehmen und beide haben die Möglichkeit, neue Geschäftsbeziehungen zu knüpfen und neue Märkte kennen zu lernen. Wie das Programm funktioniert und für welche Gründer es interessant ist, zeigen wir in diesem Fachartikel.

Fazit

Für das Gründen als Student:in spricht viel – auch und vor allem die Unterstützung, die euch hier im Prozess erwartet. Wir haben euch in diesem Artikel eine Checkliste für euren Gründungsprozess als Studierende erstellt.

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