Gründen als Student – von der Uni in die Selbständigkeit
Der eine oder andere überlegt schon während der Uni, nach dem Abschluss oder gleich direkt neben der Uni in die Selbständigkeit zu starten. Dabei gibt es aber einiges zu beachten – das Wichtigste haben wir in diesem Beitrag für euch zusammengefasst.
Gerade die intensive Beschäftigung mit den Studieninhalten, aber auch wissenschaftliche Arbeiten bringen oft interessante mögliche Geschäftsideen auf. In den technischen Studien, aber nicht nur dort, ist es oft auch die eigene Forschungs- und Entwicklungsarbeit, die zu Patenten, zu neuen Lösungen und zur Nutzung der eigenen Entwicklungen für neue Produkte auf dem Markt führt.
Check 1: Ideen, Marktchancen & Finanzierung
Nach den mageren Studentenjahren geht es für die meisten erst einmal darum, Geld zu verdienen und in eine gesicherte finanzielle Zukunft mit ausreichend Einkünften zu starten. Eine gut geplante Selbständigkeit kann das möglich machen – allerdings ist Zeit hier ein Faktor. Selbst eine wirklich gute Geschäftsidee braucht immer ein wenig „Vorlaufzeit“, bis das Geld dann wirklich fließt. Viele unterschätzen das.
Wichtig ist, schon im Vorfeld das Potenzial der eigenen Geschäftsidee nüchtern und möglichst zutreffend zu beurteilen.
Marktanalyse für euer Produkt
Ihr solltet euch Zeit für eine sorgfältige Marktanalyse nehmen und möglichst auch erfahrene Berater aus der Wirtschaft hinzuziehen, um die Marktchancen für eure Geschäftsidee – und vor allem ihre finanzielle Tragfähigkeit – möglichst realistisch abschätzen zu können. Ansonsten halten die mageren Jahre nach dem Studium noch eine Weile an.
Wie das im Detail geht, könnt ihr in unserem Fachartikel Basics: Markt- und Konkurrenzanalyse für den Businessplan | mit Checkliste nachlesen.
Finanzierungsbedarf klären
Rechnet auch aus, welchen Finanzierungsbedarf ihr tatsächlich habt, und welche finanziellen Mittel und Ressourcen ihr für einen erfolgreichen Start tatsächlich braucht, und was ihr davon selbst aufbringen könnt.
In manchen Fällen wird es ohne Geldgeber von außen oder Kredite nicht gehen – sorgt also dafür, dass ihr euren Businessplan entsprechend sorgfältig gestaltet. Das ist ohnehin immer ein guter Ratschlag – immerhin ist ein gut gestalteter Businessplan auch ein wertvoller Wegweiser für euch zum Aufbau eures Geschäfts.
SWOT-Analyse und Business Model Canvas können euch ebenfalls helfen, eure Geschäftsidee vollumfänglich und rund zu entwickeln. Am Anfang steht das Nachdenken – aber das kennt ihr ja bereits von der Uni.
Check 2: Gründen während der Uni – das ist wichtig
Eure Idee ist da, der Businessplan steht. Jetzt wollt ihr starten. Wenn ihr neben der Uni beginnen wollt, euer Unternehmen aufzubauen, müsst ihr gleich einige Dinge bedenken. Vor allem der rechtliche Rahmen bei einer Gründung bereitet oft Probleme.
Folgende Fragen sind für euch wichtig:
- Wann muss ich als Student ein Gewerbe anmelden – und wie mache ich das?
- Welche Steuern können anfallen?
- Muss ich Buchhaltung machen?
- Welche Krankenversicherung brauche ich?
- Wie sieht es mit Selbständigkeit und BAFöG aus?
- Selbstständig als Student – was ist mit dem Kindergeld?
- Auf welche Förderungen habe ich als Student oder Uni-Startup Anspruch?
Check 3: Die Gewerbeanmeldung
Ein Gewerbe musst du immer dann anmelden, wenn du eine Tätigkeit dauerhaft, regelmäßig und mit Gewinnerzielungsabsicht betreibst. Das sind die beiden wichtigen Kriterien.
In den meisten Fällen wird das zutreffen, wenn du ein Geschäft aufbauen willst. Kleinere Unterschiede gibt es dann später zwischen einem Handelsgewerbe oder einer anderen Gewerbesparte, für die Anmeldung an sich spielt das aber keine Rolle.
In einigen Fällen kann es auch sein, dass du eine freiberufliche Tätigkeit ausübst – dafür ist dann keine Gewerbeanmeldung notwendig, sondern lediglich die Anmeldung beim Finanzamt als Freiberufler. Freie Berufe sind künstlerische und die meisten publizistischen Berufe (etwa wenn du entgeltlich Texte schreibst), Ärzte und Rechtsanwälte sind ebenfalls Freiberufler im Sinne des Gesetzes, in manchen Fällen kann eine Unterscheidung zwischen Freiberufler und Gewerbetreibender knifflig sein. Wer als Student einen Blog betreibt und dort Affiliate Marketing oder bezahlte Werbung zur Monetarisierung einsetzt gilt beispielsweise schon als Gewerbetreibender, wer Unternehmen berät in der Regel auch. Wenn du dir nicht sicher bist, solltest du auf jeden Fall bei der zuständigen IHK oder beim Finanzamt nachfragen und verbindlich klären lassen, ob du noch als Freiberufler gewertet wirst, oder ein Gewerbe anmelden musst.
Freiberufler und Selbständige in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Bereich der Fischerei und Viehzucht zahlen keine Gewerbesteuer und müssen kein Gewerbe anmelden. Bei kleinen Einkünften macht das steuerlich keinen Unterschied, bei größeren jedoch schon.
Weitere Infos hier: Gewerbeanmeldung – so meldet man ein Gewerbe richtig an (inklusive Gewerbeanmeldung Formular)
Check 4 für Uni-Gründer & Startups: Einzelunternehmer, GbR oder gleich Aktiengesellschaft
Überlege auch im Vorfeld bereits, welche Rechtsform du für dein Unternehmen wählst – für Startup-Teams aus Freiberuflern bietet sich die GbR an, in den meisten anderen Fällen die Gründung einer UG (haftungsbeschränkt). Das ist der einfache Weg, eine GmbH zu gründen, da ihr keine Kapitaleinlage aufbringen müsst, sondern die Einlage in kleinen Schritten aus euren Gewinnen aufbaut. Bei der UG haftet ihr persönlich nicht mehr mit eurem Privatvermögen für die Verbindlichkeiten des Unternehmens – das kann eine wichtige Absicherung für den Fall der Fälle darstellen, ihr müsst dann nicht lange Jahre die Zeche für ein gescheitertes Unternehmen bezahlen, wenn etwas schiefgeht.
Übrigens könnt ihr auch durch gemeinnützige Initiativen Geld verdienen – in allen Fällen dürft ihr euch auch dort ein kleines Gehalt zahlen. Als Rechtsform ist hier der Verein für die meisten der erste Gedanke, eine gemeinnützige UG kann aber durchaus in vielen Fällen eine sehr gute Wahl sein, vor allem wegen der Rechtssicherheit. Für die Gemeinnützigkeit, die vom Finanzamt festgestellt wird, müsst ihr allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllen – dafür habt ihr dann bestimmte steuerliche Erleichterungen.
Check 5: Buchhaltung und Steuern für selbstständige Studenten
Jeder, der ein Gewerbe betreibt oder als Freiberufler arbeitet, ist zur ordnungsgemäßen Buchführung verpflichtet – allerdings in unterschiedlichem Rahmen.
Kleinere Gewerbebetriebe und Freiberufler mit weniger als 17.500 Euro Umsatz pro Jahr können auf die Kleinunternehmer-Regelung zurückgreifen und brauchen sich dann mit der Umsatzsteuer nicht herumzuschlagen. Das ist – vor allem für die Buchhaltung – eine wesentliche Erleichterung. In vielen Fällen genügt hier dem Finanzamt nämlich eine schlichte Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR).
Einkommenssteuer muss jeder zahlen, Gewerbesteuer nur die, die tatsächlich ein Gewerbe betreiben. Wenn ihr nicht auf die Kleinunternehmerregelung optiert, müsst ihr auch Umsatzsteuer ausweisen und regelmäßig monatlich abführen, sowie eine doppelte Buchhaltung führen. Das kann einen beträchtlichen Aufwand verursachen, vor allem wenn man nebenher selbständig ist. Solange man das vermeiden kann und unter 17.500 Euro Umsatz im Jahr bleibt, sollte man das auch vermeiden. Ihr könnt euch dann zwar bei Anschaffungen nicht mehr die Vorsteuer abziehen, in der Regel fällt das dann aber nur wenig ins Gewicht.
Bei Handelsgewerben kommen etwas umfangreichere Buchführungspflichten auf euch zu, ihr müsst unter anderem täglich Kasse machen und auch sonst einige Dinge beachten. Wenn ihr beispielsweise Waren auch in andere Länder versendet, kann das mit der Umsatzsteuer oft recht knifflig werden. Hier solltet ihr auf jeden Fall einen erfahrenen Steuerberater an eurer Seite haben. Das kostet zwar Geld, in der Regel lohnt sich das aber.
Bei der Einkommenssteuer gelten Freibeträge (bis rund 9.000 Euro pro Jahr zahlt man keine Steuern) – wenn ihr anfangs wenig verdient, stellt gerade die Einkommenssteuer nur eine geringe Belastung dar, die Gewerbesteuer fällt komplett weg. Eine Steuererklärung müsst ihr aber jedes Jahr natürlich trotzdem machen.
Check 6: Eure Krankenversicherung
Für die Krankenversicherung gelten etwas andere Regeln als für das Finanzamt. Für die Krankenkasse ist unerheblich, wie viel ihr mit eurer Selbständigkeit verdient – sobald ihr mehr als 14 Stunden pro Woche selbständig tätig seid (die Krankenkasse darf das schätzen), müsst ihr euch selbst als Selbständige versichern.
In den weitaus meisten Fällen werden private Krankenversicherungen die günstigere Alternative sein – gerade in jungen Jahren sind die Beiträge hier oft niedriger als bei der gesetzlichen Versicherung, auch wenn die gesetzlichen Krankenkassen spezielle Gründertarife für die ersten beiden Geschäftsjahre anbieten.
Die gesetzliche Krankenversicherung lohnt sich meist wirklich nur dann, wenn ihr die Familienversicherung in Anspruch nehmen wollt (um euren Partner und die Kinder kostenlos mitversichern zu können). In allen anderen Fällen ist eine private Krankenversicherung so gut wie immer die bessere Alternative – wählt hier aber sorgfältig aus, welche Versicherungsbedingungen für euch tatsächlich Sinn machen.
Wer künstlerisch oder publizistisch tätig ist, muss sich in Deutschland zusätzlich bei der Künstlersozialkasse anmelden. Die zahlt dafür aber rund die Hälfte der Krankenversicherungsbeiträge (bei der privaten Krankenversicherung), das langwierige Anmelde-Prozedere ist also am Ende durchaus eine Menge Geld wert.
Check 7: Selbstständig und BAFöG – geht das?
Eine der am häufigsten gestellten Fragen ist, ob man als Selbstständiger noch weiterhin BAFöG bekommt. Grundsätzlich gibt es hier keine Einschränkungen, man darf neben dem BAFöG nicht nur als Angestellter arbeiten, sondern natürlich auch selbstständig Geld verdienen.
Ab einem Gewinn von 5.400 Euro pro Jahr wird allerdings das BAFöG schrittweise gekürzt. In manchen Fällen macht das Einreichen von Steuerbescheiden und das Ausrechnen ein wenig Mühe, weil die Genehmigungszeiträume von BAFöG und der Zeitraum des Steuerbescheids (der ja rückwirkend erstellt wird) oft nicht aufeinanderpassen. Ein guter Steuerberater kann aber auch hier helfen.
Check 8: Selbständigkeit und Kindergeld?
Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass man bei Selbständigkeit – ebenso wie bei angestellter Arbeit – kein Kindergeld mehr bekommt. Das stimmt so aber nicht.
Nach den neuen Kindergeld-Regelungen ist es während der Erstausbildung sogar völlig unerheblich, ob und wie man Geld verdient. Bis zum Abschluss der Erstausbildung hat man in jedem Fall Anspruch auf Kindergeld. Für eine zweite, direkt angeschlossene Ausbildung gibt es dann wiederum separate Regelungen.
Wer sich selbständig macht, sollte sich aber in jedem Fall mit der Kindergeldstelle in Verbindung setzen und die aktuell geltenden Bedingungen abklären – da die Politik gerne hier alles über den Haufen wirft und wieder mal völlig neu gestaltet kann es durchaus auch immer wieder Änderungen oder Einschränkungen geben.
Check 9: Uni-Netzwerke & spezielle Förderungen für Studenten
Fragt in eurer Uni nach, ob es nicht Förderungen oder Unterstützung für eure Selbständigkeit gibt und nehmt möglichst alle Förderungen mit, die für Gründungen offenstehen – von der Beratungshilfe bis hin zu von offizieller Seite bezahlten Seminaren und Gründungshilfe. In der Regel lohnt sich das. Unter Umständen könnt ihr auch im Rahmen eines universitären Inkubators oder Accelerators viel Hilfe und Unterstützung bekommen: von reinen Kontakten im Netzwerk bis Förderungen wie EXIST.
Außerdem betreiben viele Hochschulen inzwischen „Entrepreneurship Education“ – Gründungsbereiche der Hochschulen, die nicht nur Beratung leisten sondern auch studentische Inhalte zum Gründen sowie parktische Hilfen.
Check 10: Studieren nicht vergessen, best practise und weitere Tipps
Klar, mit einer guten Geschäftsidee, die dann auch noch erfolgreich zu laufen beginnt, da kann man das trockene Studieren und Scheine machen auch schon mal vergessen. Doch Vorsicht: Mit einem abgeschlossenen Studium legt ihr – und jetzt klingen wir mal kurz wie eure Eltern – den Grundstein für ein erfolgreiches und langes Berufsleben. Das kann durchaus mal mehr als der erste geglückte Onlineshop wert sein!
Und wenn im Eifer des Geschäftes und Studierens mal ein Examen flöten geht, dann ist da noch nicht alles vorbei. Wir raten, mit euren Professoren offen zu reden, wer neben der Lehre auch noch in der Praxis alles gibt, der kann sicher auch eine verhauene Prüfung rechtfertigen und vielleicht wiederholen. Und wenn gar nichts mehr geht, dann wäre natürlich auch noch eine Prüfungsanfechtung möglich.
Übrigens: An den Erfolgreichen Lernen ist die beste Methode. Wahre Geschichten von Gründern – auch als Spinoffs aus Hochschulen – findet ihr in unseren Gründerstories.
Einen spannenden Beitrag zum Gründen an der Hochschule findet ihr bei der ZEIT: Nach der Uni Firmenchef.
Einige Hochschul-Inkubatoren und Acceleratoren findet ihr in unseren Blitzlichtern.