Recht & Steuern

Was ist die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)

Kurz gesagt: Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist eine Gegenüberstellung der betrieblichen Einnahmen und Ausgaben. Die Rechtsgrundlage findet man im § 4 Absatz 3 Einkommensteuergesetz (EStG). Wer die EÜR nutzen kann, was darin einzutragen ist, welche Anlagen nötig sind und wie das mit dem Betriebsvermögen funktioniert, erfahren Sie in diesem…
Weiterlesen...
X
X